Mit den im Grundgesetz verankerten Staatszielen definiert unsere Verfassung Aufgaben von hervorgehobener Bedeutung an den Staat, also an die Gesamtheit der hier lebenden Menschen. Eines von fünf Staatszielen ist seit 2002 der Tierschutz, Art. 20a GG...

Mit den im Grundgesetz verankerten Staatszielen definiert unsere Verfassung Aufgaben von hervorgehobener Bedeutung an den Staat, also an die Gesamtheit der hier lebenden Menschen. Eines von fünf Staatszielen ist seit 2002 der Tierschutz, Art. 20a GG. Während sich bei anderen Staatszielen („Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“
oder „Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“) die gesamte Gesellschaft verantwortlich und aufgefordert sieht, ist das beim Schutz der Tiere nicht so. Der Schutz unserer Haustiere wird öffentlich kaum thematisiert und allein den Haltern überlassen. Bei unseren Nutztieren, die in besonderer Weise zu unserer Ernährung beitragen, werden in der Regel Landwirte und Tierhalter als allein Verantwortliche gesehen.

Die vom Staatsziel im Grundgesetz ausgehende Gesamtverantwortung wird von der Gesellschaft heute weder empfunden noch gelebt.

Das muss sich ändern! Wir brauchen ein neues Verständnis dafür, dass Tierschutz unser aller Aufgabe ist. Unsere Tierhalter sind willens und in der Lage, kontinuierliche Tierschutzfortschritte in der Nutztierhaltung zu realisieren. Um dabei im globalen Wettbewerb nicht auf der Strecke zu bleiben, brauchen sie dafür aber die Bereitschaft unserer Gesellschaft insgesamt, die Tierhalter in der gemeinschaftlichen Verantwortung für das wichtige Staatsziel Tierwohl zu unterstützen.

Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Politiker den Tierhaltern ordnungsrechtliche Auflagen erteilen, müssen sie den Rest der Gesellschaft an deren Realisierung beteiligen, konkret an der Finanzierung für erforderliche Mehraufwendungen.

Wenn sich der Lebensmitteleinzelhandel mit einem über den gesetzlichen Standard hinausgehenden Tierschutz-Mehrwert seiner Markenprodukte beim Verbraucher interessant machen will, muss er diesen Mehraufwand dem Tierhalter auch bezahlen. Das gilt schließlich am Ende der Lebensmittelkette auch für die Verbraucher, die – durch das Grundgesetz verpflichtet – an der Ladentheke geringfügig mehr Geld auf den Tisch legen müssten. Bei der EEG-Abgabe für den Klimaschutz ist das inzwischen gesetzlich erzwungene Selbstverständlichkeit. Bei Lebensmitteln klaffen Umfragewerte und reales Kaufverhalten nach wie vor weit auseinander.

2. Die Nationale Nutztierstrategie muss als Realisierungsinstrument und Zukunftsallianz kurzfristig konkret und verbindlich werden!

Deutschland braucht zur Realisierung des Staatszieles Tierschutz einen inhaltlichen und zeitlichen Plan, der von der Breite der Gesellschaft getragen wird. Die Nationale Nutztierstrategie bietet die große Chance, sich zwischen Bund und Ländern, Tierschutz- und Tierhaltungsverbänden, Bauern- und Verbraucherschutzverbänden unter Beteiligung von Naturschutz-, Wissenschafts- und Kirchenvertretern konkret und verbindlich auf eine deutsche Zukunftsallianz für nachhaltigen und praktikablen Tierschutz zu einigen und so für einen Zeitraum von zum Beispiel 15 Jahren Planungssicherheit für die gesamte Wertschöpfungskette zu schaffen. Deswegen braucht die Nationale Nutztierstrategie ab sofort eine klare Organisationsstruktur mit definierten Zeitabläufen und verbindlicher Geschäftsordnung.

Tierschutz muss für alle an der Nutztierstrategie Beteiligten Priorität haben. Zielkonflikte mit Tierseuchen-, Bau- oder Emissionsrecht müssen von Praxis, Wissenschaft und Politik interdisziplinär und interministeriell aufgelöst werden.

Weltweites und europäisches Tierschutzrecht muss dringend auf die führenden deutschen Standards gehoben und harmonisiert werden.

Eine Tierschutz-Zukunftsallianz wird nur gelingen können, wenn die Debatte von Transparenz und Fakten bestimmt ist, nicht von einfachen politischen Stichtagsregelungen. Folgeabschätzungen und Indikatoren-Auswertung nach Erfüllung von neuen Tierschutz-Auflagen sind unumgänglich. Der Wissenschaft kommt für den Erfolg eine zentrale Rolle zu.

Die bundesweite Nutztierstrategie darf nicht als Instrument zur Abschaffung der bisher objektiv gar nicht definierten „Massentierhaltung“ verstanden werden. Wenn darüber Einigkeit besteht oder hergestellt wird, kann sie ein Erfolgsmodell für unser Tierschutz-Staatsziel werden. Nur dann kann sie die ganze Wertschöpfungskette zukunftssicher machen und für sichere, regional produzierte tierische Lebensmittel sorgen, die den Mehrwert „Tierschutz“ in sich tragen. Sie kann in diesem Sinne Basis für ein nationales staatliches Tierwohllabel werden.

3. Ein staatliches Tierwohllabel muss verlässliche Breitenwirkung entfalten – für Verbraucher und Nutztiere gleichermaßen!

Die am Markt verfügbaren Tierwohllabel verschiedener Anbieter erreichen nur geringe Marktanteile, bedingt durch die erforderlichen Verbraucherpreis-Aufschläge. Ihre positive Tierschutzwirkung kommt daher nur einer relativ kleinen Zahl von Nutztieren zugute.

Mit Blick auf ein Staatliches Tierwohllabel zielführend ist ein Label-Tierschutzstandard mit verlässlicher Breitenwirkung, der einer großen Zahl von Nutztieren zugutekommt, in seiner Ausgestaltung dafür zunächst etwas weniger anspruchsvoll ist. Dieser Weg ist mit der wirtschaftsseitig von Tierhaltern, Vermarktern und Lebensmitteleinzelhandel (LEH) getragenen Initiative Tierwohl (ITW) erfolgreich realisiert worden.

Bei der ITW zahlt der LEH in einen Fonds ein, aus dem die Tierhalter ihre Mehrkosten für z.B. geringere Besatzdichte und mehr Beschäftigungsmaterial zum Teil erstattet bekommen. Dabei profitieren in der neu begonnenen Programmphase 2018 bis 2020 rund 23 Prozent der Mastschweine, über 60 Prozent der Puten und knapp 70 Prozent der Hähnchen von den erhöhten Tierwohl-Anforderungen. Im Jahr 2018 umfasst das ITW-System damit im Zuge der Einführung der partiellen Nämlichkeit 492 Millionen Hähnchen und Puten – die ITW entfaltet damit eine große Tierschutz-Breitenwirkung in deutschen Ställen. Diese Nämlichkeit gibt den Konsumenten die Gewissheit, dass das erworbene Fleisch tatsächlich aus Mitgliedsbetrieben der ITW kommt.

Darauf sollte ein staatliches Tierwohllabel systematisch aufbauen. Es müsste neben den ITW-Tierschutzanforderungen für die Eingangsstufe auch die Fondslösung übernehmen. Tierhaltern und Vermarktern muss die vollständige und sichere Erstattung der Aufwendungen für alle Tierschutz-Fortschritte garantiert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Betriebe würde so gesichert. Eigenkontrolliert durch das wirtschaftsseitig getragene QS-System entstünde so aus dem Stand und sofort umsetzbar ein praktikables Tierwohllabel-System mit möglicher Herkunftskennzeichnung. Es käme Millionen von Nutztieren unmittelbar zugute, wäre dynamisch und nach Bedarf in den Anforderungen fortzuentwickeln.

Das Sondierungspapier von Union und SPD macht diesbezüglich Hoffnung. Dort heißt es: „Die Erkennbarkeit von tierischen Lebensmitteln, die über die gesetzlichen Vorgaben der Haltung hinausgehen, wollen wir verlässlich, einfach und verbraucherfreundlich gestalten. Dazu brauchen wir den mehrstufigen Ausbau einer staatlichen Kennzeichnung anhand verbindlicher Kriterien für Fleisch aus besserer Tierhaltung (Tierwohllabel). Der Mehraufwand muss honoriert werden.“

Die Arbeitsgruppe „Tierwohllabel“ im Rahmen der Nationalen Nutztierstrategie kann auf dieser Basis morgen mit ihren Sitzungen beginnen.

http://www.zdg-online.de/

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