Ende 2018 endet die Übergangsfrist zur Überprüfung von Dienstleistern für die Lagerung von Fleisch und Fleischwaren. Ab 2019 müssen Unternehmen, die im Auftrag von anderen Unternehmen QS-Fleisch und Fleischwaren lagern...

Ende 2018 endet die Übergangsfrist zur Überprüfung von Dienstleistern für die Lagerung von Fleisch und Fleischwaren. Ab 2019 müssen Unternehmen, die im Auftrag von anderen Unternehmen QS-Fleisch und Fleischwaren lagern, eine QS-Lieferberechtigung in der QS-Datenbank besitzen.

Um diese zu erhalten, stehen für zwei Optionen zur Verfügung:

  • QS-Zertifizierung nach dem Standard Lagerung von Fleisch und Fleischwaren.
  • Teilnahme über einen anerkannten Standard, der vergleichbare Anforderungen an die Lagerung von Fleisch und Fleischwaren berücksichtigt (IFS Food, IFS Logistics, IFS Wholesale/Cash & Carry und BRC Storage & Distribution).

Im zweiten Fall erfolgt die Anerkennung über eine im QS-System registrierte Zertifizierungsstelle, mit der die Unternehmen eine Teilnahmeerklärung zur Lagerung von Fleisch und Fleischwaren abschließen müssen. Hierfür müssen sich die Lagerunternehmen in der QS-Datenbank anmelden und dort eine Zertifizierungsstelle auswählen, welche die Zertifizierung nach einem der oben aufgeführten Standards durchgeführt hat.

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