Berlin, 02.03.2017. Nach einer dreimonatigen Pause gehen die Verhandlungen zur Revision der EU-Öko-Verordnung unter maltesischer Ratspräsidentschaft weiter. Die Mitgliedsstaaten haben ihre Verhandlungsposition nachbearbeitet und wollen auf dieser Grundlage den Trilog mit EU-Parlament und -Kommission fortsetzten...

Berlin, 02.03.2017. Nach einer dreimonatigen Pause gehen die Verhandlungen zur Revision der EU-Öko-Verordnung unter maltesischer Ratspräsidentschaft weiter. Die Mitgliedsstaaten haben ihre Verhandlungsposition nachbearbeitet und wollen auf dieser Grundlage den Trilog mit EU-Parlament und -Kommission fortsetzten. Den aktuellen Stand kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein:
 
„Die Bundesregierung hat dazu beigetragen, dass Malta die Verhandlungen um das neue Bio-Recht jetzt fortsetzen wird. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt setzt mit seinem Go für Weiterverhandeln alles auf eine Karte und geht damit ein hohes Risiko ein. Nicht nur, dass sich Deutschland gegen viele Mitgliedsstaaten stellt, die Malta kein Mandat für die Fortsetzung des Triloges aussprechen wollten. Schmidt riskiert bei dem aktuell unzureichenden Verhandlungsstand, dass es bis zum Sommer nicht gelingt, eine konsistente Öko-Verordnung zu erreichen. Das neue Bio-Recht wäre dann nicht besser als die bestehende Verordnung. Und kein anderes Ziel als ein besseres Bio-Recht kann es für das Update der Öko-Verordnung geben.
 
Schmidt agiert auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der Bundesländer. Noch im Januar hatten die Länder den Bund gebeten, die Verhandlungen zu stoppen und das Bio-Recht auf Grundlage der bestehenden Verordnung weiter zu entwickeln.
 
Gut ist, dass sich Deutschland und die Mehrheit der EU-Staaten noch einmal dagegen ausgesprochen haben, Bio-Bauern für die Pestizidanwendungen ihrer Nachbarn verantwortlich zu machen. Auch, dass Bio-Pflanzen im Gewächshaus auch künftig nur in echtem Boden wachsen sollen, begrüßen wir. Es fehlen aber weiterhin Regelungen für eine bessere Umsetzung der Kontrolle in Drittländern sowie die Harmonisierung der Abläufe, wenn der Bio-Status von Waren innerhalb der EU in Frage steht.
 
Agrarminister Schmidt steht im Wort, nur einem besseren Bio-Recht zuzustimmen.“
 
Die EU-Öko-Verordnung ist der Rechtsrahmen für über 400.000 Bio-Unternehmen in Europa, wo fast 30 Mrd. € mit Bio-Lebensmitteln und -Getränken umgesetzt werden – bei hohen Wachstumsraten (2015: 12,6 %). Der Sektor ist damit eine der Top-Wachstumsbranchen in Europa.

Quelle: BÖLW

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