Ja zu Verbraucherinformation und Dialog - Nein zur staatlich finanzierten Anprangerung legaler Produkte

Anlässlich der Diskussionen um die Ausgestaltung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten und vom Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. der Verbraucherzentrale Hessen betriebenen Internetportals „Klarheit und Wahrheit“ ist aus Sicht der Wirtschaft zunächst auf Folgendes hinzuweisen: Die Wirtschaft unterstützt uneingeschränkt die Zielrichtung des Internetportals, eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern. Die Wirtschaft selbst bietet interessierten Verbrauchern in zunehmendem Umfang eine intensive Kundeninformation und -beratung über Telefon-Hotlines, Internetseiten und persönliche Kundenkontakte an, die von den Verbrauchern aktiv genutzt wird.

Bei Veröffentlichungen im Internet gilt es aber zu berücksichtigen, dass das Internet ein „Kommunikationsraum eigener Art“ ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich ins Netz begeben. Die Wirtschaft ist der Auffassung, dass nichts anderes für den Schutz derjenigen gelten darf, die -gegen ihren Willen- ins Netz gestellt werden. Rechtsstaatliche Garantien und Verfahrensvorgaben sind unteilbar und stehen auch Unternehmen zu. Der Staat muss - gerade bei von ihm mit Steuergeldern finanzierten Informationsmaßnahmen - auch diejenigen schützen, die unberechtigt „im Netz vorgeführt werden“ und dadurch Nachteile erfahren. Aus diesem Grunde ist das Internetportal so auszugestalten, dass den Schutzrechten der Unternehmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.

Ja zu Verbraucherinformation und Dialog - Nein zur staatlich finanzierten Anprangerung legaler Produkte

Anlässlich der Diskussionen um die Ausgestaltung des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanzierten und vom Verbraucherzentrale Bundesverband bzw. der Verbraucherzentrale Hessen betriebenen Internetportals „Klarheit und Wahrheit“ ist aus Sicht der Wirtschaft zunächst auf Folgendes hinzuweisen:
  • Die Wirtschaft unterstützt uneingeschränkt die Zielrichtung des Internetportals, eine sachliche Information der Verbraucher und einen fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern.
  • Die Wirtschaft selbst bietet interessierten Verbrauchern in zunehmendem Umfang eine intensive Kundeninformation und -beratung über Telefon-Hotlines, Internetseiten und persönliche Kundenkontakte an, die von den Verbrauchern aktiv genutzt wird.

Bei Veröffentlichungen im Internet gilt es aber zu berücksichtigen, dass das Internet ein „Kommunikationsraum eigener Art“ ist. Das BMELV hat im Zusammenhang mit dem Schutz privater Daten stets nachdrücklich betont, dass das Internet zum Pranger des 21. Jahrhunderts werden kann und es diese Entwicklung für besorgniserregend hält. Es hat sich gerade deshalb für die Einhaltung fundamentaler Garantien zugunsten derjenigen stark gemacht, die sich ins Netz begeben. Die Wirtschaft ist der Auffassung, dass nichts anderes für den Schutz derjenigen gelten darf, die -gegen ihren Willen- ins Netz gestellt werden. Rechtsstaatliche Garantien und Verfahrensvorgaben sind unteilbar und stehen auch Unternehmen zu. Der Staat muss - gerade bei von ihm mit Steuergeldern finanzierten Informationsmaßnahmen - auch diejenigen schützen, die unberechtigt „im Netz vorgeführt werden“ und dadurch Nachteile erfahren. Aus diesem Grunde ist das Internetportal so auszugestalten, dass den Schutzrechten der Unternehmen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.

Im produktbezogenen Teil des Internetportals sollen Produkte aufgeführt und abgebildet werden, die vollkommen in Übereinstimmung mit den geltenden lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorschriften stehen, also rechtmäßig vermarktet, aber von einzelnen Verbrauchern rein subjektiv im Bezug auf bestimmte Deklarations- oder Aufmachungsaspekte für irreführend gehalten werden. Im Weiteren sollen dann die Meinungen über „scheinbar täuschende Angaben“ eines konkreten Produkts und dessen Photo, gemeinsam mit einer Stellungnahme des betroffenen Herstellers, von einer „Internetredaktion“ „nach Prüfung des konkreten Täuschungsvorwurfs“ veröffentlicht und einer ebenfalls veröffentlichten „Bewertung“ durch die Verbraucherzentrale unterzogen werden.

Der produktbezogene Teil ist in der bislang geplanten Ausgestaltung mit den Anforderungen an einen fairen und sachlichen Dialog nicht vereinbar. Er riskiert eine Aushöhlung rechtsstaatlicher Vorgaben und kann die Vermarktung völlig legaler Produkte nachhaltig beeinträchtigen. Dies politisch zu fördern und aus Steuermitteln zu finanzieren, darf für einen Rechtsstaat nicht akzeptabel sein:

  • Der produktbezogene Teil begründet die naheliegende Gefahr, dass völlig legale, von der Lebensmittelüberwachung und Justiz unbeanstandete Produkte unter öffentlicher Finanzierung mit einem „Täuschungsvorwurf“ gebrandmarkt werden – mit ggf. existenziellen wirtschaftlichen Folgen für das betroffene Unternehmen, dessen Marken und dessen Arbeitnehmer.
  • Es besteht ferner die Gefahr, dass auch Nutzerkreise mit tendenziösen Absichten oder Wettbewerber über Strohmänner gezielt Einträge im produktbezogenen Teil platzieren, um damit bestimmte Produkte oder Unternehmen öffentlich an den Pranger zu stellen und von der daraus resultierenden Rufschädigung politisch bzw. wirtschaftlich zu profitieren.
  • Die bisher geplante Ausgestaltung lässt zu, dass generelle, ganze Produktsegmente oder Branchen betreffende Fragestellungen (wie z. B. Fruchtabbildungen auf Produkten) exemplarisch anhand einzelner (prominenter) Marken thematisiert bzw. problematisiert werden mit unmittelbaren Folgen für die Wettbewerbsstellung der „vorgeführten“ Marken - Eine solche „Stellvertreterhaftung“ ist rechtsfremd.
  • Mit der vorgesehenen Ausgestaltung droht schließlich die Etablierung von faktischen, demokratisch nicht legitimierten und rechtlich nicht abgesicherten Sekundärstandards, die in Konkurrenz zu den gesetzlichen, d.h. vom Staat selbst geschaffenen und von Lebensmittelüberwachung und Justiz zu kontrollierenden Vorgaben an die Aufmachung von Lebensmitteln treten. Bestehende rechtliche Regelungen werden damit unterlaufen. Damit drohen eine erhebliche Verunsicherung der Verbraucher und eine massive Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus führt die Politik selbst geschaffene Regelungen ad absurdum und untergräbt das Vertrauen der Bürger in politische Entscheidungen und Entscheidungsfindungsprozesse.

Die bisherige Ausgestaltung des produktbezogenen Teils des Internetportals lädt nicht zum Dialog ein, sondern fordert zur Diskreditierung und Benachteiligung von legalen Produkten auf. Nachbesserungen sind daher zwingend erforderlich.

Die Wirtschaft ist stets offen für einen fairen und sachlichen Dialog, auch über subjektive Wahrnehmungen des Verbrauchers. Dies darf aber nicht auf der Grundlage einer exemplarischen Anprangerung einzelner, legal vermarkteter Produkte im Internet geschehen.

Quelle: Berlin [ BLL ]

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