Bundespatentgericht entscheidet unwiderruflich - Die Urteilsbegründung beruft sich auf die zukunftweisende Bedeutung der Rückverfolgbarkeit und der Kontrolleffektivität.

Schwarzwälder Schinken g.g.A., gemäß den EU-Statuten im Schwarzwald hergestellt, muss zukünftig auch in der Region geschnitten und verpackt werden. Letzteres hat das Bundespatentgericht heute in München unwiderruflich entschieden. Damit wurde dem Antrag des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller in vollem Umfang stattgegeben.

Bundespatentgericht entscheidet unwiderruflich - Die Urteilsbegründung beruft sich auf die zukunftweisende Bedeutung der Rückverfolgbarkeit und der Kontrolleffektivität.

Schwarwälder SchinkenSchwarzwälder Schinken g.g.A., gemäß den EU-Statuten im Schwarzwald hergestellt, muss zukünftig auch in der Region geschnitten und verpackt werden. Letzteres hat das Bundespatentgericht heute in München unwiderruflich entschieden. Damit wurde dem Antrag des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller in vollem Umfang stattgegeben.

Somit kann der Verband nun bei der EU beantragen, dass das Aufschneiden und Verpacken von Schwarzwälder Schinken in den Erzeuger- und Abpackbetrieben im Schwarzwald zwingend stattfinden müssen.

Hans Schnekenburger, Vorstandsvorsitzender des Schutzverbandes der Schwarzwälder Schinkenhersteller: „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt und hat sich in seiner Begründung auf die Bedeutung der Rückverfolgbarkeit und der Kontrolleffektivität berufen. Das bedeutet, dass bei einem Global Player wie dem Schwarzwälder Schinken Mengen- und Qualitätskontrollen erforderlich sind, die lückenlos und effektiv nur regional erfolgen können. Das Regierungspräsidium in Karlsruhe als Kontrollbehörde gewährleiste somit Transparenz und Sicherheit für Hersteller und Konsument.“

Zu den Hintergründen erklärte Schnekenburger weiter, dass bei der Zuerkennung des EU-Schutzes g.g.A. im Jahr 1997 die Frage des Schneidens und Abpackens in der Region nicht gestellt wurde. Um einen maximalen Schutz des Schwarzwälder Schinkens auch in Zukunft sicherzustellen, sei diese neue Regelung notwendig geworden, die im Übrigen auch eine Gleichstellung mit anderen europäischen Schinken mit sich bringe. 

Sicherheit und Qualität von Schwarzwälder Schinken seien Eckpfeiler einer zukunftsorientierten Marktentwicklung, betonte Schnekenburger weiter. Und dass diese hervorragende Aussichten bietet, zeigt das kontinuierliche Wachstum von Schwarzwälder Schinken in Deutschland wie auch in den europäischen Ländern.

Die Stellungnahme von Von Abragham Schinken GmbH, einer der Klägerinnen, können Sie [hier] nachlesen.

Schwarzwälder Schinken ist der beliebteste Rohschinken in Deutschland und Marktführer unter den geräucherten Rohschinken in Europa.

www.schwarzwaelder-schinken-verband.de

Quelle: München [ Schutzverbandf Schwarzwälder Schinken ]

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