Nährwertangaben auf Lebensmitteln sollen graphisch und farblich dargestellt werden

Mehr Infos, mehr Beistand, mehr Rechte - mit zahlreichen Maßnahmen stärken die Länderverbraucherschutzminister die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Diese positive Bilanz zog Bayerns Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard als VSMK-Vorsitzender zum Abschluss der Konferenz in Berchtesgaden. Bernhard: "Die VSMK hat sich in den letzten zwei Tagen als Ländergremium für die Verbraucher genau da eingesetzt, wo ihnen der Schuh drückt. Dabei folgen wir dem Grundsatz: Eigenverantwortung, wo möglich, Kontrolle und Gesetze, wo nötig."

Nährwertangaben auf Lebensmitteln sollen graphisch und farblich dargestellt werden

Mehr Infos, mehr Beistand, mehr Rechte - mit zahlreichen Maßnahmen stärken die Länderverbraucherschutzminister die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Diese positive Bilanz zog Bayerns Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard als VSMK-Vorsitzender zum Abschluss der Konferenz in Berchtesgaden. Bernhard: "Die VSMK hat sich in den letzten zwei Tagen als Ländergremium für die Verbraucher genau da eingesetzt, wo ihnen der Schuh drückt. Dabei folgen wir dem Grundsatz: Eigenverantwortung, wo möglich, Kontrolle und Gesetze, wo nötig."

Mehr Infos: Schnelle und einfache Nährwert-Infos auf Lebensmitteln

Die Bundesregierung wird gebeten, sich auf europäischer Ebene im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung einzusetzen. Nährwertangaben auf Lebensmitteln sollen graphisch und farblich dargestellt werden, sich auf eine einheitliche Größe von 100 Gramm bzw. 100 Milliliter beziehen und den absoluten und prozentualen Gehalt an Energie, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz nennen. Der Gehalt soll zudem in den Farben grün, gelb und rot hinterlegt werden.

Bernhard: "Der Kunde ist nur dann König, wenn er im Supermarktregal auch erkennen kann, in welchem Joghurt viel Zucker drin ist und wo nicht. Gerade die farbliche Hinterlegung der Nährwertangaben ist ein Plus an Verbraucherinformation, um schnell fett- oder kochsalzarme Lebensmittel im Lebensmittelregal zu erkennen. Und 4 von 5 Verbrauchern wünschen sich einer emnid-Umfrage genau dies.

"Die farbliche Kennzeichnung wird auch zu Produktinnovationen führen, Lebensmittelhersteller werden motiviert, ihre Produkte mit weniger versteckten Fetten oder Zucker auf den Markt zu geben, um keine 'gelbe oder rote Karte' zu erhalten. In bestimmten Fällen z. B. für Speiseöle, Butter und Milch, Gemüse und Obst, ist allerdings keine farbliche Kennzeichnung nötig.

Die normierte Bezugsgröße vermeidet, dass die Lebensmittelunternehmer mit unrealistisch kleinen Portionsgrößen niedrige Kalorien-, Fett- und Zucker-Angaben vorgaukeln. Das von Bayern entwickelte Säulenmodell wird als eine mögliche Umsetzung dieser Forderungen angesehen. Eine bundes- bzw. EU-weite Informationskampagne soll die Einführung der Nährwertkennzeichnung begleiten, um den Verbrauchern Nutzen und Grenzen der neuen Kennzeichnung zu verdeutlichen.

Mehr Beistand: Besseren Durchblick im Tarifdschungel der Telefonanbieter

Mit einem standardisierten Datenblatt über die angebotenen Vertragskonditionen und transparenteren Telefonverträgen soll dem Verbraucher der Vergleich unterschiedlicher Handy- und Festnetz-Tarife erleichtert werden. Bernhard: "Bei den Verträgen blickt doch keiner mehr durch; unzählige Sonder-Angebote locken mit angeblich günstigen Schnäppchen-Tarifen, deren tatsächliche Kosten jedoch meistens erst mit der ersten Rechnung offenbar werden. Gerade Kinder und Jugendliche müssen vor diesem Tarifdschungel geschützt werden, sonst ist der Weg in die Schuldenfalle schnell vorprogrammiert und das Handy wird zum Handicap." Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, unter Beteiligung der Länder, der Verbraucherverbände und der Wirtschaft Vorgaben für ein einheitliches Datenblatt zu erarbeiten, auf dem die wesentlichen Tarifmerkmale in übersichtlicher und leicht verständlicher Form angegeben werden. Zudem ist gesetzlich vorzuschreiben, dass in den Telefon-Verträgen die Mindestkosten des Vertrages pro Jahr, die Mindest- und Höchstpreise pro Minute, etwaige zusätzliche spezifische Kosten, Vertragslaufzeiten sowie die Bedingungen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses deutlich im Vertrag und im Werbeprospekt hervorgehoben werden.

Mehr Rechte: Verbesserte Fahrgast-Entschädigung bei Zugverspätungen

Die VSMK begrüßt, dass der Bund die Rechte der Verbraucher im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland stärken will. Der vorgelegte Gesetzesentwurf bleibt aber inhaltlich vor allem in der Entschädigungsfrage bei Verspätungen deutlich hinter den Beschlüssen der VSMK vom September 2007 sowie auch der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2007 zurück. Gerade für die Pendler im Nahverkehr brächte der Gesetzentwurf nicht die erhofften Verbesserungen. So sei dem Fahrgast im Nahverkehr in den meisten Fällen nur wenig geholfen, wenn er bei einer Zugverspätung zwar ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Zug umsteigen dürfe, jedoch ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder U-Bahn nicht ohne weiteres nutzen dürfe. Auch sei die vom Bund mit der Deutschen Bahn AG favorisierte Lösung einer 25%-Entschädigung erst ab einer Verspätung von 60 Minuten zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht verbraucherfreundlich genug. Die VSMK fordert daher, dass bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten Entschädigung zu gewähren sei. Zudem sollten die Fahrgäste nachts Anspruch auf das effektivste Verkehrsmittel haben und nicht nur auf die kostengünstigste Alternative. "Wer durch Zugverspätungen um 1 Uhr nachts am Bahnhof ankommt, sollte mit dem Taxi heim fahren dürfen und keine Odyssee mit dem Nachtbus auf sich nehmen müssen", so der Vorsitzende der VSMK.

Quelle: Berchtesgaden [ stmlu ]

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