EU-Kommission schlägt einheitliche EG-Vorschriften für den Zusatz von Vitaminen und Mineralien zu Lebensmitteln vor

Die Europäische Kommission hat heute eine Verordnung über den freiwilligen Zusatz von Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen, wie z. B. Kräuterauszügen, zu Lebensmitteln vorgeschlagen. Damit sollen die in den Mitgliedstaaten geltenden unterschiedlichen Bestimmungen harmonisiert und der freie Verkehr von mit Nährstoffen „angereicherten“ Lebensmitteln in der gesamten EU ermöglicht werden. Außerdem soll eine Liste zugelassener Vitamine, Mineralien und anderer Stoffe erstellt werden. Die Mindest- und Höchstmengen der verschiedenen, Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffe würden danach auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten festgelegt, und die Etikettierung würde die Verbraucher darüber aufklären, welche Nährstoffe den einzelnen Erzeugnissen zugesetzt wurden. Der Vorschlag wird im so genannten Mitentscheidungsverfahren verabschiedet.

Dazu David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar: „Wir alle wissen, dass wir uns gesund ernähren, wenn wir uns abwechslungsreich ernähren. Wenn sich Menschen dafür entscheiden, ihrer Nahrung Nährstoffe hinzuzufügen, indem sie mit Vitaminen und Mineralien angereicherte Lebensmittel wählen, sollte gewährleistet sein, dass sie sichere Erzeugnisse mit eindeutigen und korrekten Informationen auf der Etikettierung erhalten, damit das Risiko vermieden wird, dass sie eine Überdosis an Vitaminen zu sich nehmen. Auch für die Industrie würden eindeutige, EU-weit geltende und wissenschaftlich fundierte Vorschriften Vorteile bringen.

EU-Kommission schlägt einheitliche EG-Vorschriften für den Zusatz von Vitaminen und Mineralien zu Lebensmitteln vor

Die Europäische Kommission hat heute eine Verordnung über den freiwilligen Zusatz von Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen, wie z. B. Kräuterauszügen, zu Lebensmitteln vorgeschlagen. Damit sollen die in den Mitgliedstaaten geltenden unterschiedlichen Bestimmungen harmonisiert und der freie Verkehr von mit Nährstoffen „angereicherten“ Lebensmitteln in der gesamten EU ermöglicht werden. Außerdem soll eine Liste zugelassener Vitamine, Mineralien und anderer Stoffe erstellt werden. Die Mindest- und Höchstmengen der verschiedenen, Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffe würden danach auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten festgelegt, und die Etikettierung würde die Verbraucher darüber aufklären, welche Nährstoffe den einzelnen Erzeugnissen zugesetzt wurden. Der Vorschlag wird im so genannten Mitentscheidungsverfahren verabschiedet.

Dazu David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar: „Wir alle wissen, dass wir uns gesund ernähren, wenn wir uns abwechslungsreich ernähren. Wenn sich Menschen dafür entscheiden, ihrer Nahrung Nährstoffe hinzuzufügen, indem sie mit Vitaminen und Mineralien angereicherte Lebensmittel wählen, sollte gewährleistet sein, dass sie sichere Erzeugnisse mit eindeutigen und korrekten Informationen auf der Etikettierung erhalten, damit das Risiko vermieden wird, dass sie eine Überdosis an Vitaminen zu sich nehmen. Auch für die Industrie würden eindeutige, EU-weit geltende und wissenschaftlich fundierte Vorschriften Vorteile bringen.

Weshalb eine EU-Verordnung?

Gegenwärtig gelten in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Bestimmungen über den Zusatz von Nährstoffen zu Lebensmitteln. Dies kann zu Behinderungen des freien Verkehrs von Waren führen und bedeutet, dass innerhalb der EU unterschiedliche Standards für die Lebensmittelsicherheit gelten. Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll diesem Problem durch harmonisierte, wissenschaftlich fundierte Bestimmungen begegnet werden, die ein hohes Schutzniveau für die Verbrauchergesundheit gewährleisten würden.

Worum geht es in der Verordnung?

Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll eine Liste zugelassener Vitamine und Mineralien erstellt werden, die Lebensmitteln zugesetzt werden dürfen. Für Stoffe, die Lebensmitteln häufig zugesetzt werden wie z. B. Kräuterauszüge, Proteine und Aminosäuren würde ein Verfahren eingeführt, mit dem unter Einbeziehung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Untersuchung dieser Stoffe auf mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit ermöglicht wird.

Die EFSA ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium, das die Europäische Kommission in Fragen der Lebensmittelsicherheit berät.

Mit der vorgeschlagenen Verordnung sollen außerdem die Kriterien für die Festlegung von Mindest- und Höchstgehalten der verschiedenen, Lebensmitteln zugesetzten Nährstoffe definiert werden. Diese Gehalte sollen danach von der Europäischen Kommission und Regierungssachverständigen im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten der EFSA festgelegt werden.

Was würde sich für die Verbraucher voraussichtlich ändern?

Nach Verabschiedung der Verordnung könnten die Verbraucher Erzeugnisse wählen, die Vitamine und Mineralien in Mengen enthalten, deren Verzehr sicher ist. Sie würden außerdem mehr Informationen darüber erhalten, welche Menge der einzelnen Nährstoffe sie zu sich nehmen und wie viel sie tatsächlich brauchen. Für alle Lebensmittel, denen Nährstoffe zugesetzt werden, wären dann Angaben auf der Etikettierung vorgeschrieben, die die Verbraucher über den Nährwert des Erzeugnisses informieren. Die Etikettierung müsste die EU-Vorschriften über die Lebensmitteletikettierung und über mit Lebensmitteln zusammenhängende Behauptungen erfüllen.

Vitamine und Mineralien in der richtigen Menge sind ein wesentlicher Bestandteil einer gesunden Ernährung, man ist sich jedoch häufig nicht bewusst, dass zuviel des Guten auch schädlich sein kann. Beispielsweise sind große Mengen an Vitamin A für Schwangere oder Menschen mit Lebererkrankungen nicht zu empfehlen. Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll sichergestellt werden, dass nur sichere Mengen solcher Nährstoffe einzelnen Lebensmitteln zugesetzt werden und dass die Gesamtaufnahme im Rahmen einer abwechslungsreichen Ernährung nicht zu hoch wird.

Würde der Zusatz von Vitaminen und Mineralien zu bestimmten Lebensmitteln eingeschränkt?

Nach den vorgeschlagenen Bestimmungen könnten Vitamine und Mineralien Lebensmitteln zugesetzt werden, solange das Erzeugnis kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher birgt. Eine wichtige Ausnahme davon wären frische Lebensmittel, wie z. B. Gemüse oder Fleisch, die in ihrem natürlichen Zustand belassen werden sollten. Der Zusatz von Vitaminen oder Mineralien zu alkoholischen Getränken würde danach aufgrund der Bemühungen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs nicht erlaubt.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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