Die Europäische Kommission hat am 05-12-2003 eine Entscheidung über die Zulassung eines neuen Tests erlassen, der nach erfolgter Impfung gegen die klassische Schweinepest (KSP) eingesetzt werden soll. Mit diesem Test lassen sich künftig bei Notimpfungen unter Verwendung von Marker-Impfstoffen geimpfte Schweine von Schweinen unterscheiden, die durch natürliche Infektion an KSP erkrankt sind.. Bei Verwendung herkömmlicher Impfstoffe ist eine solche Unterscheidung nicht möglich.

Die von der Europäischen Union festgelegten Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (KSP), die in einer Richtlinie des Rates aus dem Jahr 2001 verankert sind [1]  , sehen u.a. vor, dass in Dringlichkeitssituationen Notimpfungen durchgeführt werden können. Allerdings wird die Verwendung von Impfstoffen ernsthaft dadurch erschwert, dass im Falle einer KSP-Infektion Schweine selbst dann, wenn sie geimpft sind, noch zur weiteren Verbreitung der Seuche beitragen können und sich nicht von Schweinen, die zwar geimpft, aber nicht infiziert sind, unterscheiden lassen.

Die Europäische Kommission hat am 05-12-2003 eine Entscheidung über die Zulassung eines neuen Tests erlassen, der nach erfolgter Impfung gegen die klassische Schweinepest (KSP) eingesetzt werden soll. Mit diesem Test lassen sich künftig bei Notimpfungen unter Verwendung von Marker-Impfstoffen geimpfte Schweine von Schweinen unterscheiden, die durch natürliche Infektion an KSP erkrankt sind.. Bei Verwendung herkömmlicher Impfstoffe ist eine solche Unterscheidung nicht möglich.

Die von der Europäischen Union festgelegten Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (KSP), die in einer Richtlinie des Rates aus dem Jahr 2001 verankert sind [1]  , sehen u.a. vor, dass in Dringlichkeitssituationen Notimpfungen durchgeführt werden können. Allerdings wird die Verwendung von Impfstoffen ernsthaft dadurch erschwert, dass im Falle einer KSP-Infektion Schweine selbst dann, wenn sie geimpft sind, noch zur weiteren Verbreitung der Seuche beitragen können und sich nicht von Schweinen, die zwar geimpft, aber nicht infiziert sind, unterscheiden lassen.

Infolgedessen erweisen sich bestimmte Präventivmaßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Verschleppung der Seuche aus Gebieten, in denen geimpft wird, als unverzichtbar. Zu diesen Maßnahmen gehören u.a. Beschränkungen des Handels mit geimpften Schweinen und daraus gewonnenen Erzeugnissen. Derartige Restriktionen aber schmälern die Zweckmäßigkeit einer Impfung als Mittel zur Seuchenbekämpfung.

In jüngster Zeit entwickelt und von der Kommission zugelassen worden sind zwei neue Impfstoffe, die aufgrund mehrerer besonderer Eigenschaften potenziell als Marker-Impfstoffe verwendet werden könnten. Diese Impfstoffe verleihen nur Immunität gegen eines der Virusproteine, so dass Tiere, die zwar geimpft, aber dennoch KSP-infiziert sind, nach der Impfung mit Hilfe eines geeigneten Blut-Unterscheidungstests identifiziert werden müssten. Tests mit solchen Eigenschaften standen jedoch bislang nicht zur Verfügung.

In diesem Jahr (2003) ist ein neu entwickelter Unterscheidungstest einer vom Gemeinschaftlichen Referenzlaboratorium für klassische Schweinepest in Zusammenarbeit mit den nationalen Referenzlaboratorien in den Mitgliedstaaten durchgeführten Evaluierung unterzogen worden. Die Ergebnisse dieser Bewertung zeigen, dass die Messempfindlichkeit und -genauigkeit und die Spezifität dieses neuen Bluttests ausreichen, um ihn bei einer Notimpfung unter Verwendung eines Marker-Impfstoffes erfolgreich anwenden zu können.

Die Kommission hat deshalb heute die Verwendung dieses neuen Unterscheidungstests und zugehöriger Leitlinien für den Einsatz des Tests genehmigt, so dass die Verwendung von Marker-Impfstoffen in Verbindung mit diesem Test keinerlei unvertretbaren Risiken in Bezug auf die Verbringung von bzw. den Handel mit geimpften Schweinen, deren Nachkommen und mit aus geimpften Schweinen gewonnenen Erzeugnissen darstellen dürfte.

Jede künftige Verwendung von Marker-Impfstoffen und des zugehörigen Unterscheidungstests unterliegen weiterhin einer fallweisen Genehmigung durch die Kommission nach Vorlage eines Notimpfungsprogramms von Seiten des Mitgliedstaates, in dem es zu KSP-Ausbrüchen gekommen ist.

Die klassische Schweinepest (KSP): Hintergrund-Information

Die klassische Schweinepest ist eine Virusinfektion von Haus- und Wildschweinen, die eine schwere Erkrankung mit sehr hoher Mortalität verursacht. Es sind zwar keine Risiken bekannt, wonach der KSP-Virus zu Erkrankungen beim Menschen führen könnte, jedoch beeinträchtigt das Auftreten der KSP in der EU den innergemeinschaftlichen wie auch den internationalen Handel und kann erhebliche wirtschaftliche Verluste verursachen. Deshalb, aber auch aus Tierschutzgründen, gehört die Tilgung der Seuche in der EU mit zu den Prioritäten im Bereich Tiergesundheit.

In den letzten Jahren hat sich die Bekämpfung von KSP in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere in Gebieten mit hoher Schweinbesatzdichte, als sehr schwierig erwiesen. Speziell die 1997/1998 in den Niederlanden, in Spanien, Deutschland, Belgien und Italien ausgebrochenen Epidemien haben beträchtliche Kosten und wirtschaftliche Einbußen für die EU, die Mitgliedstaaten und die betroffenen Schweinehalter verursacht, da eine sehr hohe Zahl von Schweinen getötet und vernichtet werden mussten, was auch aus ethischer Sicht Anlass zu Fragestellungen gab. Gravierende Ausbrüche der Seuche hat es in der Folgezeit im Vereinigten Königreich (2000) und in Spanien (2001/2002) gegeben.

Näheres zum Thema KSP unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/food/fs/ah_pcad/ah_pcad_index_en.html

(1)   Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 Amtsblatt L 316 vom 1.12.2001 [zurück

Quelle: Brüssel [ eu ]

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