Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland lehnt den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft seit vielen Jahren ab: 79 Prozent der Befragten sprechen sich für ein Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft aus. 93 Prozent der Befragten wollen, dass Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden, im Handel gekennzeichnet werden...

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland lehnt den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft seit vielen Jahren ab: 79 Prozent der Befragten sprechen sich für ein Verbot von Gentechnik in der Landwirtschaft aus. 93 Prozent der Befragten wollen, dass Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden, im Handel gekennzeichnet werden. Das sind unter anderem Ergebnisse der aktuellen Naturbewusstseinsstudie des Bundesministeriums für Umwelt, die kurz vor der angekündigten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 25. Juli 2018 über die künftige Einordnung einiger neuer Züchtungsverfahren veröffentlicht wurde. Vorab hatten die Richter bereits mitgeteilt, dass erbgutveränderte Organismen nur dann als gentechnisch veränderte Organismen gelten und als solche reguliert werden müssen, wenn ihr „genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise nicht möglich ist.“ Damit ist der Streit darüber, ob das Gentechnikrecht novelliert werden muss vorprogrammiert.

Viele Wissenschaftler und Wirtschaftsbeteiligte argumentieren, dass das gezüchtete Endprodukt keinerlei fremdes Genmaterial mehr enthalte und daher keine Gentechnik im klassischen Sinne sei. Sie erhoffen sich von „genome editing“-Verfahren schnellere Zuchtfortschritte und völlig neue Strategien, zum Beispiel für einen herbizidfreien Pflanzenschutz.

Viele gentechnikkritische Organisationen und die ökologischen Lebensmittelhersteller halten die neuen Verfahren als Erstellungsprozess für Lebensmittel für gentechnisch. Elke Röder, Vorstand des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hält es daher für „entscheidend, dass die Bundesregierung auch bei den neuen Gentechniken wie ‚Crispr-Cas‘ oder ‚zielgerichteter Mutagenese‘ das Vorsorgeprinzip durchsetzt. Kunden müssen weiter frei wählen können, was sie anbauen oder essen und daher muss eine Kennzeichnung für Transparenz auf dem Etikett sorgen.“

Britta Klein, www.bzfe.de

Weitere Informationen:

https://www.transgen.de/forschung/2564.crispr-genome-editing-pflanzen.html

https://www.bvl.bund.de

Hintergrundinformation:
Der aktuellen, mittlerweile fünften Naturbewusstseinsstudie liegt eine bundesweite Befragung zugrunde, die zum Jahresende 2017 durchgeführt wurde. Insgesamt 2.065 zufällig ausgewählte Personen aus der deutschsprachigen Wohnbevölkerung im Alter ab 18 Jahren nahmen an der Studie teil. Die Naturbewusstseinsstudie erfasst die gesellschaftlichen Einstellungen zur Natur und biologischen Vielfalt in Deutschland. Sie stellt aktuelle und empirisch abgesicherte Daten bereit, die Grundlagen für die Naturschutzpolitik, den öffentlichen Diskurs und die Bildungsarbeit sind. Die Naturbewusstseinsstudien werden im Auftrag des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Naturschutz seit 2009 alle zwei Jahre veröffentlicht.

https://www.bmu.de/pressemitteilung/7986/

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