Rahmenvertrag mit Entsorgungsunternehmen bietet für Metzgereien günstige Konditionen -ZENTRAG und die angeschlossenen Genossenschaften reduzieren Verwaltungsaufwand für ihre Genossenschaftsmitglieder

Seit April 2008 gilt für das Fleischergewerbe die 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die ab dem 1.1.2009 eine Lizenzierungspflicht für Hersteller und Vertreiber über die von ihnen verwendeten Verkaufsverpackungen in Menge und Art vorsieht. Eine erste Vollständigkeitserklärung für den Zeitraum von April 2008 bis Ende 2008 muss am 1.5.2009 erfolgen. Die Zentralgenossenschaft des Deutschen Fleischergewerbes (ZENTRAG eG) bietet hierzu gemeinsam mit den Primärgenossenschaften ihren Mitgliedern eine Dienstleistung an, die diese vom großen Verwaltungsaufwand der Vollständigkeitserklärung befreit und zudem die Kosten der Lizenzierung für die Mitgliedsbetriebe durch einen Rahmenvertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Vfw GmbH in Köln erheblich reduziert. Aufgrund der Bündelung der Tonnagen bei Papier/Pappe, Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Glas und sonstigen Verbunden konnte ein günstiger Gebührensatz ausgehandelt werden. 

Die Fleischerfachgeschäfte können ihre Genossenschaft damit beauftragen, die Lizenzierung nach ihren eingereichten Daten über die bei der Genossenschaft eingekaufte Menge an Verpackungen zu übernehmen. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit der Zentrag die komplette Abwicklung inklusive der Vollständigkeitserklärung übernehmen. Das bedeutet auch, dass eine Wirtschaftsprüfung einmalig bei der Zentrag erfolgt und nicht immer wiederkehrend bei den Fleischereibetrieben“, erklärt Wilfried Müller, Ansprechpartner bei der Zentrag.

Rahmenvertrag mit Entsorgungsunternehmen bietet für Metzgereien günstige Konditionen -ZENTRAG und die angeschlossenen Genossenschaften reduzieren Verwaltungsaufwand für ihre Genossenschaftsmitglieder

Seit April 2008 gilt für das Fleischergewerbe die 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die ab dem 1.1.2009 eine Lizenzierungspflicht für Hersteller und Vertreiber über die von ihnen verwendeten Verkaufsverpackungen in Menge und Art vorsieht. Eine erste Vollständigkeitserklärung für den Zeitraum von April 2008 bis Ende 2008 muss am 1.5.2009 erfolgen. Die Zentralgenossenschaft des Deutschen Fleischergewerbes (ZENTRAG eG) bietet hierzu gemeinsam mit den Primärgenossenschaften ihren Mitgliedern eine Dienstleistung an, die diese vom großen Verwaltungsaufwand der Vollständigkeitserklärung befreit und zudem die Kosten der Lizenzierung für die Mitgliedsbetriebe durch einen Rahmenvertrag mit dem Entsorgungsunternehmen Vfw GmbH in Köln erheblich reduziert. Aufgrund der Bündelung der Tonnagen bei Papier/Pappe, Kunststoff, Aluminium, Weißblech, Glas und sonstigen Verbunden konnte ein günstiger Gebührensatz ausgehandelt werden. 

Die Fleischerfachgeschäfte können ihre Genossenschaft damit beauftragen, die Lizenzierung nach ihren eingereichten Daten über die bei der Genossenschaft eingekaufte Menge an Verpackungen zu übernehmen. Diese wird dann in Zusammenarbeit mit der Zentrag die komplette Abwicklung inklusive der Vollständigkeitserklärung übernehmen. Das bedeutet auch, dass eine Wirtschaftsprüfung einmalig bei der Zentrag erfolgt und nicht immer wiederkehrend bei den Fleischereibetrieben“, erklärt Wilfried Müller, Ansprechpartner bei der Zentrag.

Die Lizenzierungspflicht besteht grundsätzlich für jeden und ist unabhängig von der Verbrauchsmenge. „Wir sind froh, dass wir Fleischereibetrieben bei der Abwicklung des sehr hohen bürokratischen Aufwandes bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung Dienstleistungen anbieten können, die nachweislich Geld und Aufwand reduzieren“, bilanziert Müller.

Quelle: Frankfurt am Main [ Zentrag ]

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