Berlin, 23.05.2017. „Das neue Bio-Recht ist mit den jetzt vorgelegten Vorschlägen nicht umsetzbar“, kritisiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), den aktuellen Verhandlungsstand der Revision der EU-Öko-Verordnung...

Berlin, 23.05.2017. „Das neue Bio-Recht ist mit den jetzt vorgelegten Vorschlägen nicht umsetzbar“, kritisiert Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), den aktuellen Verhandlungsstand der Revision der EU-Öko-Verordnung. „Wir setzen uns seit Jahren für weitere Verbesserungen des Bio-Rechts ein, etwa bei der Öko-Kontrolle. Jetzt liegt ein völlig unpraktikabler Vorschlag vor, der nur zu einem Wust von Daten führt und dabei den Blick auf für die Öko-Kontrolle relevante Informationen verstellt. Weder Bauern, Verarbeiter und Händler noch die Behörden werden das umsetzen können!“

Beim 18. Trilog am 31. Mai dürfe es deshalb nicht zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kommen. „Landwirtschaftsminister Schmidt muss in Brüssel die Notbremse ziehen. Gerade der Jurist Schmidt weiß, dass ein funktionierender Rechtsrahmen anders aussieht“, warnt Löwenstein. „40.000 Bio-Unternehmer allein in Deutschland brauchen Verlässlichkeit, um hochwertige, gesunde Bio-Lebensmittel herzustellen. Gleiches gilt für die Fachleute der Bio-Kontrollstellen und der Behörden, die eine wirksame Durchführung und Überwachung der Bio-Kontrollen sicherstellen wollen. Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit sind die Mindestansprüche an jedes Gesetz – und noch nicht einmal die würden durch den jetzigen Entwurf erfüllt.“

Löwenstein betont abschließend: „Nach über drei Jahren erfolgloser Verhandlungen ist es jetzt Zeit für einen Neustart. Der Neustart muss auf Basis des bewährten geltenden Bio-Rechts erfolgen. Dafür hat Schmidt die Rückendeckung von den Bundesländern und vom Bundestag.“

Hintergrund

Seit über drei Jahren wird in Brüssel über eine umfassende Neufassung des zuletzt 2008 überarbeiteten Bio-Rechts verhandelt. Die nächste große und möglicherweise finale Entscheidung steht beim EU-Agrarratstreffen Mitte Juni an. Aktuell liegen die Positionen der Mitgliedstaaten untereinander und die von Parlament und Kommission weit auseinander, was einen guten Ab-schluss der Verhandlungen bis zur Sommerpause mehr als schwierig erscheinen lässt. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt hat in den letzten Monaten mehrmals angekündigt, sich für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, wenn eine Einigung auf ein Recht nicht, das besser als das bestehende ist. Die Bundesländer hatten den Bund mehrfach und einmütig aufgefordert, die Verhandlungen zu stoppen und das Bio-Recht auf Grundlage der bestehenden Verordnung weiter zu entwickeln, zuletzt geschah dies im Januar 2017.

In den vergangenen Monaten hatte sich Deutschland als wesentlicher Treiber der Verhandlungen betätigt und damit die weiteren Verhandlungen überhaupt möglich gemacht. Damit stellte sich die Bundesregierung gegen die Bundesländer, die für die Bio-Kontrolle zuständig sind und wiederholt (und zuletzt bei der Agrarministerkonferenz Ende März) einen Abbruch der Verhandlungen in Brüssel forderten.

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die vorliegenden Vorschläge insgesamt zu einer Verschlechterung führen.

Besonders kritisch wäre es, wenn

  • sich die Verhandler bei strittigen Punkten zunehmend von EU-weit einheitlichen Vorgaben verabschieden, was zu einer noch unterschiedlicheren Auslegung des Bio-Rechts und zu stärkeren Wettbewerbsverzerrungen führen kann;
  • geringste Spuren von unverschuldeten Kontaminationen zu sofortigen Warensperrungen und behördlichen Untersuchungen führen und so eine unkontrollierte Datenflut entsteht, die das Erkennen von den wirklich relevanten Richtlinienverletzungen verhindert;
  • ein festes zeitliches Ende für den Zukauf von konventionellem Saatgut oder Tieren ohne Rücksicht darauf festgelegt würde, ob genügend Öko-Saatgut und Öko-Tiere verfügbar sind. Es funktioniert zudem generell nicht, dass sich die Öko-Züchtung vollständig vom Zuchtfortschritt im konventionellen Bereich abkoppelt.

Ein Bio-Recht, das nicht umsetzbar ist, hätte schädliche Auswirkungen für Wachstum und Beschäftigung im ländlichen Raum, beim Tier-, Umwelt- und Klimaschutz. Es würde die Versorgung mit regionalen Bio-Produkten mindern, obwohl der Bio-Markt deutlich wächst.

http://www.boelw.de/

 

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