Qualitätssicherungssystem Belplume als Aushängeschild

Der Aufwärtstrend der belgischen Geflügelfleischexporte hält an. Zum vierten Mal in Folge erzielten die Unternehmen im zurückliegenden Jahr mit 388.000 Tonnen frischem und tiefgekühlten Geflügelfleisch eine Rekordmarke. Wichtigste Auslandsmärkte für belgisches Geflügelfleisch sind die Niederlande (29,6 Prozent), Frankreich (29 Prozent) und Deutschland (10 Prozent). Daneben gehen stattliche 16 Prozent in Drittländer.

Qualitätssicherungssystem Belplume als Aushängeschild

Der Aufwärtstrend der belgischen Geflügelfleischexporte hält an. Zum vierten Mal in Folge erzielten die Unternehmen im zurückliegenden Jahr mit 388.000 Tonnen frischem und tiefgekühlten Geflügelfleisch eine Rekordmarke. Wichtigste Auslandsmärkte für belgisches Geflügelfleisch sind die Niederlande (29,6 Prozent), Frankreich (29 Prozent) und Deutschland (10 Prozent). Daneben gehen stattliche 16 Prozent in Drittländer.

Belgisches Geflügel hat sich unter anderem dank des Qualitätssicherungssytems Belplume einen ausgezeichneten internationalen Ruf erworben.

Belplume – Ein Qualitätssicherungssystem für die ganze Kette

Belplume hat sich in den letzten Jahren zum führenden Qualitätssicherungssystem für belgisches Bratgeflügel entwickelt. Die gesamte Branche - von den Brut- über die Aufzucht-, Vermehrungs- und Haltungsbetriebe, Futtermittelhersteller und Transportunternehmen bis zu den Schlachthöfen - ist in diesem System vertreten; über 90 Prozent der Bratgeflügelbetriebe sind inzwischen angeschlossen. Diese Betriebe lassen sich Jahr für Jahr durch neutrale, nach der EN 45011-Norm akkreditierte Prüfstellen auf Einhaltung des Belplume-Lastenheftes kontrollieren, das alle gesetzlichen, aber auch außergesetzliche Auflagen beinhaltet.

Trümpfe von Belplume

Das Qualitätssicherungssystem umfasst alle gesetzlichen Auflagen, so dass der Geflügelhalter automatisch die Vorschriften der Eigenkontrolle für den Bereich Geflügelhaltung erfüllt. Neben den gesetzlichen wurden auch außergesetzliche Auflagen in das Lastenheft aufgenommen. Die Auflagen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, betreffen die Sicherung und den Austausch von Daten, die Einsicht in den Werdegang und den Status jedes Geflügelloses ermöglichen. Dies dient der Transparenz der Produktkette und sichert den Austausch aller für die Nahrungsmittelkette relevanten Informationen.

Dazu gehört ebenfalls ein einmaliges System der Rückverfolgbarkeit quer durch die gesamte Bratgeflügelfleisch-Produktkette, also vom Aufsetzen der Muttertiere für die Eintagsküken bis zum schlachtreifen Brathähnchen.

Tierwohlsein

Im Interesse des Tierwohlseins wurden kürzlich Zusatz-Auflagen in das Belplume-Lastenheft für Bratgeflügelbetriebe aufgenommen. Daher werden die Belplume-Betriebe in Zukunft jährlich u.a. auf Besatzdichte, Belüftungskapazität und Lichtintensität kontrolliert.

Salmonellen-Prophylaxe

Präventivmaßnahmen gegen Salmonellen sind ein Schwerpunkt in der Produktion von Geflügelfleisch. Deshalb wurde von Anfang an eine Reihe außergesetzlicher Auflagen in dem Lastenheft verankert. Im Hinblick auf die neue Europäische Salmonellenverordnung, die voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft tritt, wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen in das Lastenheft eingebaut.

Die Präventivmaßnahmen sind sehr gezielt darauf angelegt, die Einschleppung von Salmonella enteritidis (S.e.) und Salmonella typhimurium (S.t.) zu unterbinden. Die Europäische Verordnung besagt nämlich, dass Fleisch von Geflügel, bei dem S.e. oder S.t. festgestellt wurde, hitzebehandelt werden muss, bevor es in den (Einzel-)Handel gelangen darf.

Mit diesen Maßnahmen will Belplume noch nachhaltiger auf Lebensmittelsicherheit und Informationsaustausch setzen.

Sicherheit bei Zulieferern und Dienstleistern

Nicht nur die Erzeugerbetriebe, sondern auch die Zulieferer müssen nach festgelegten, allgemein akzeptierten Qualitätsstandards arbeiten. Dazu verweist das Belplume-Lastenheft konkret auf folgende Systeme:

  • GMP - Gute Mischfutterpraxis:
    Geflügelfutter darf nur von Lieferanten bezogen werden, die nach der GMP-Regelung zertifiziert sind.
  • GVP - Gute Veterinärpraxis:
    Betriebstierärzte müssen nach den Richtlinien der guten Veterinärpraxis oder einer gleichwertigen Regelung zertifiziert sein.
  • GSP - Gute Dienstleistungspraxis:
    Außenstehende Betriebe oder Betriebseinheiten, die berufsmäßig bestimmte Dienstleistungen verrichten - etwa Geflügelimpfung, Tiere einfangen und verladen, Stalldesinfizierung und -reinigung, Ungezieferbekämpfung - dürfen nur dann verpflichtet werden, wenn sie nach der GSP-Regelung Geflügel zertifiziert sind.

Quelle: Brüssel / Köln [ VLAM ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen