Einheitliche QS-Rahmenbedingungen für die Feststellung von Jungebergeruch.

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Schlachtunternehmen Tönnies, Vion und Westfleisch den Landwirten jetzt eine Abnahmegarantie für Jungeber ohne preislichen Abzug zugesichert. Die drei führenden Schlachtunternehmen eröffnen damit einen gangbaren Weg zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Die Erzeugerstufe erhält Planungssicherheit für die Umstellung der Schweinehaltung.

Einheitliche QS-Rahmenbedingungen für die Feststellung von Jungebergeruch.

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Schlachtunternehmen Tönnies, Vion und Westfleisch den Landwirten jetzt eine Abnahmegarantie für Jungeber ohne preislichen Abzug zugesichert. Die drei führenden Schlachtunternehmen eröffnen damit einen gangbaren Weg zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration. Die Erzeugerstufe erhält Planungssicherheit für die Umstellung der Schweinehaltung.

Ein wichtiger Schritt für mehr Klarheit ist auch die Entscheidung des QS-Fachbeirats Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch zur Festlegung einheitlicher Rahmenbedingungen für die Identifizierung von Schlachtkörpern mit Geruchsabweichungen mittels menschlicher Nase. Das QS-Prüfsystem unterstreicht damit aktiv die Einführung der Jungebermast durch einheitliche Rahmenbedingungen solange die „elektronische Nase“ noch nicht verfügbar ist. Die Kontrolle der Einhaltung dieser neuen QS-Rahmenbedingungen wird ab dem 1. Juli 2012 in die QS-Audits einbezogen.

QS hatte bereits Anfang 2009 die Koordinierungsplattform „Verzicht auf Ferkelkastration“ mit dem Ziel ins Leben gerufen, Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu finden. Die Plattform diente der Umsetzung der „Düsseldorfer Erklärung“ vom 29. September 2008. Darin hatten sich der Deutsche Bauernverband (DBV), der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) und der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) für ein gemeinsames Vorgehen beim Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration ausgesprochen.

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist Systemgeber und Träger des QS-Prüfsystems für Lebensmittel. Die von QS definierten Standards legen für alle Stufen der Wertschöpfungskette – von der Futtermittelwirtschaft bis zum Lebensmitteleinzelhandel – strenge, nachprüfbare Produktionskriterien fest. Die stufenübergreifende Überwachung dieser Kriterien sowie die Rückverfolgbarkeit der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und der daraus hergestellten Lebensmittel kennzeichnen das System. Mehr als 106.000 Unternehmen aus den Bereichen Futtermittel, Landwirtschaft, Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung, Fleischerhandwerk, Großhandel und Lebens-mitteleinzelhandel sowie nahezu 24.000 Unternehmen aus dem Bereich Frisches Obst, Gemüse, Kartoffeln haben sich bislang für die Teilnahme am QS-Prüfsystem für Lebensmittel entschieden.

Quelle: Bonn [ QS ]

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