Seit dem 1. Juli 2016 sind alle Schlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl Schwein teilnehmen, verpflichtet eine erweiterte Befunddatenerfassung durchzuführen. Die Ergebnisse aus den amtlichen Fleischuntersuchungen werden seitdem an die zentrale QS-Befunddatenbank gemeldet. Aktuell werden dadurch bereits über 70 Prozent aller Schlachtungen erfasst...

Seit dem 1. Juli 2016 sind alle Schlachtbetriebe, die an der Initiative Tierwohl Schwein teilnehmen, verpflichtet eine erweiterte Befunddatenerfassung durchzuführen. Die Ergebnisse aus den amtlichen Fleischuntersuchungen werden seitdem an die zentrale QS-Befunddatenbank gemeldet. Aktuell werden dadurch bereits über 70 Prozent aller Schlachtungen erfasst.

Zu den gemeldeten Ergebnissen der amtlichen Untersuchungen zählen Befunde von Lunge, Brustfell, Herzbeutel, Leber, Darm sowie zu Ohr- und Schwanznekrosen, Liegebeulen, Treibespuren, Abszessen, Gelenksentzündungen und Hautveränderungen. Mit der zentralen Erfassung und Auswertung der Daten ist es möglich, die Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern. Auch lassen sich Rückschlüsse auf die Tiergesundheit, den Tierschutz und das Tierwohl in den landwirtschaftlichen Betrieben ziehen. Eine Expertengruppe mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft arbeitet zurzeit an der Berechnung eines Tiergesundheitsindex (Befunddaten) auf Basis dieser Befunddaten.

Quelle: QS

 

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