Berlin. Am Freitag haben die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt...

Berlin. Am Freitag haben die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eine einheitliche Haltungsform-Kennzeichnung für Fleisch vorgestellt (zu dem Beitrag "Handel vereinheitlicht Haltungskennzeichnung"). Ab April 2019 wird das Geflügel-, Schweine- und Rindfleisch im LEH mit den Ziffern 1 („Stallhaltung“), 2 („Stallhaltung plus“), 3 („Außenklima“) oder 4 („Premium“) gekennzeichnet. Für das im deutschen Lebensmitteleinzelhandel erhältliche Hähnchen- und Putenfleisch bedeutet diese neue Kennzeichnung, dass im Frischesegment ausschließlich Geflügelfleisch der Stufen 2, 3 und 4 angeboten wird, bei Frostware gilt dies für unbehandeltes Geflügelfleisch. Denn bereits im vergangenen Jahr haben die deutschen Erzeuger von Hähnchen- und Putenfleisch das entsprechende LEH-Sortiment komplett auf die Kriterien der Initiative Tierwohl umgestellt, was der neuen Haltungsform-Kennzeichnung 2 entspricht. „Damit erkennt künftig jeder LEH-Kunde auf einen Blick: Deutsches Hähnchen- und Putenfleisch wird nach Tierwohl-Kriterien erzeugt, die über den gesetzlichen Standards liegen“, hebt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke diese besondere Leistung der deutschen Schlachtgeflügelwirtschaft hervor. „Damit erreichen wir eine echte Breitenwirkung für mehr Tierwohl – und zugleich bleibt das nach höheren Tierwohl-Anforderungen erzeugte Geflügelfleisch für alle Verbraucher erschwinglich.“

Mehr Transparenz auch in der Gastronomie – erster Schritt: Herkunftskennzeichnung
Während der LEH mit der neuen Haltungsform-Kennzeichnung einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz geht, lässt das Großverbrauchersegment eine entsprechend verbraucherfreundliche Regelung weiterhin vermissen. „Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf!“, betont ZDG-Präsident Ripke mit Blick auf den Marktanteil von weit über 50 Prozent, den Restaurants, Kantinen und weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bei Geflügelfleisch haben. Ripke erneuert die verbraucherrelevante Forderung der Geflügelwirtschaft: „Ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in der Gastronomie muss die lange überfällige Herkunftskennzeichnung sein.“

Über den ZDG
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. vertritt als berufsständische Dach- und Spitzenorganisation die Interessen der deutschen Geflügelwirtschaft auf Bundes- und EU-Ebene gegenüber politischen, amtlichen sowie berufsständischen Organisationen, der Öffentlichkeit und dem Ausland. Die rund 8.000 Mitglieder sind in Bundes- und Landesverbänden organisiert.

http://www.zdg-online.de

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