Rück- und Nachverfolgbarkeit als wichtige Bausteine der Lebensmittelsicherheit

Vor zehn Jahren wurden per Gesetz alle Kontrollinstanzen der belgischen Lebensmittelkette zu einem einzigen Kontrollinstitut mit flächendeckender Tragweite zusammengeführt: die FASNK war geboren. Seitdem steht die Agentur gemeinsam mit allen Operatoren der belgischen Nahrungsmittelkette für die Sicherheit der Lebensmittel ein. Aufgaben und Zuständigkeiten

Seit 2000 sind in der FASNK alle Inspektions- und Kontrolldienststellen der belgischen Nahrungsmittelkette zusammengelegt, um die Sicherheit der Lebensmittelkette und die Qualität der Nahrungsmittel zu überwachen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Die FASNK ist in der Festlegung der Strategie und bei der Ausführung ihrer Kontrollen unabhängig.

Rück- und Nachverfolgbarkeit als wichtige Bausteine der Lebensmittelsicherheit

Vor zehn Jahren wurden per Gesetz alle Kontrollinstanzen der belgischen Lebensmittelkette zu einem einzigen Kontrollinstitut mit flächendeckender Tragweite zusammengeführt: die FASNK war geboren. Seitdem steht die Agentur gemeinsam mit allen Operatoren der belgischen Nahrungsmittelkette für die Sicherheit der Lebensmittel ein.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Seit 2000 sind in der FASNK alle Inspektions- und Kontrolldienststellen der belgischen Nahrungsmittelkette zusammengelegt, um die Sicherheit der Lebensmittelkette und die Qualität der Nahrungsmittel zu überwachen zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Die FASNK ist in der Festlegung der Strategie und bei der Ausführung ihrer Kontrollen unabhängig.

Die Agentur besitzt sehr umfangreiche Befugnisse, von der Erstellung und Validierung operationeller Branchenleitlinien, den sogenannten “Guide Lines”, bis zur Überwachung der verschiedenen Glieder der Kette (Produkte und Produktionsverfahren) auf der Grundlage der Risikobewertung durch Inspektions-, Kontroll- und Auditmaßnahmen, wobei auch die Kennzeichnung und Registrierung der Tiere und vor allem die Rück- und Nachverfolgbarkeit der Produkte in der Kette organisiert werden.

General Food Law (178/2002):  Eigenkontrollsysteme und Rückverfolgbarkeit genau umgesetzt

Wie im General Food Law (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) vorgesehen, inspiziert und kontrolliert die FASNK die korrekte Ausführung der Auflagen bei jedem einzelnen Marktteilnehmer.

Seit dem 1. Januar 2005 ist in Europa Rückverfolgbarkeit auf jeder Stufe der Nahrungsmittelkette Pflicht. Diese EU-Verordnung wurde in Belgien im Königlichen Erlass vom 14. November 2003 über Eigenkontrolle, Rückverfolgbarkeit mit interner Chargenkopplung und Meldepflicht in der Nahrungsmittelkette genau umgesetzt.

Es obliegt also nunmehr dem Erzeuger, durch ein zuverlässiges risikoorientiertes Eigenkontrollsystem die Sicherheit der von ihm auf den Markt gebrachten Produkte zu gewährleisten. Die Anerkennung oder Validierung eines solchen Systems wird durch die FASNK vorgenommen. Die Einführung und Kontrolle kann in jedem einzelnen Betrieb durch ein Audit entweder durch die FASNK oder durch eine von der FASNK anerkannte und zugelassene Zertifizierungsstelle vorgenommen werden, wobei die allgemeine Überwachung der Nahrungsmittelkette durch Inspektionen ein Vorrecht der Agentur bleibt.

Die Ausarbeitung von Leitlinien über die Eigenkontrolle durch den Sektor wird gefördert, beispielsweise mit Hilfe eines Bonus-Malus-Systems im Rahmen des Finanzbeitrags der Betriebe. Diese Entwürfe von Leitlinien müssen von der FASNK mittels einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses validiert werden. Die durch die Sektoren selbst erstellten Leitlinien sollen den Betrieben wirksam bei der Verwirklichung ihres eigenen Systems der Eigenkontrolle helfen und für die Durchführung der Audits als Referenz dienen. Diese Guide Lines und Eigenkontrollen basieren auf den HACCP-Prinzipien.

Großübungen beweisen Funktionstüchtigkeit der belgischen Rückverfolgbarkeit

Eine der Kernaufgaben der FASNK ist es, im Ereignisfall, in wenigen Stunden die Rück- und Nachverfolgbarkeit von Produktchargen nachzuweisen und gezielt einzugreifen. Um die Funktionstüchtigkeit der Rückverfolgbarkeitssysteme in der Fleischbranche auf Mark und Knochen zu überprüfen, wurden zwei „Feuerwehrübungen“ durchgeführt.

In einer ersten Nachverfolgbarkeits-Großübung Anfang Januar 2008 wurde ein Zwischenfall in der Schweinehaltung simuliert. Involviert waren in erster Instanz 14 Schlachthöfe. In den folgenden Stunden wurden nacheinander Zerlegebetriebe, Fleisch verarbeitende Betriebe sowie andere Verarbeiter von Fleisch und Fleischerzeugnissen erfasst, z.B. Slicer, Trader und Großhändler. Letztendlich waren 3.000 inländische Operatoren an der Großübung beteiligt. Hier wurde bewiesen, dass das System in der Praxis funktioniert.

In einer zweiten Großübung Anfang 2010 wurde erstmals die Rück- und Nachverfolgbarkeit in der Geflügelbranche getestet. Dabei wurde folgende Situation inszeniert: in der ersten Phase wurde ausgegangen von einem fiktiven Ereignisfall in Geflügelfleisch bei 64.000 Hähnchen aus zwölf Betrieben, verteilt über ganz Belgien und in zehn verschiedenen Schlachthöfen geschlachtet. Dabei sollte stromaufwärts geprüft werden, woher die Futtermittel und in der Vorstufe – die Rohstoffe – stammten; anschließend galt es, stromabwärts alle anderen Betriebe ausfindig zu machen, die das „markierte“ Futter verabreicht hatten. An diesem Teil der Übung, der zwei Tage dauerte, waren 37 Betriebe beteiligt. Zum Abschluss der Übung stand fest: alle beteiligten Betriebe konnten innerhalb von vier Stunden den eingeforderten Nachweis erbringen. Die Richtigkeit der Angaben wurde durch die FASNK-Mitarbeiter bestätigt.

In der zweiten Phase wurde von 117.000 „markierten“ Hähnchen aus 20 verschiedenen Betrieben ausgegangen, die in elf Schlachthöfen gekeult wurden. Hier galt es, die Karkassen stromabwärts in der Kette zu verfolgen, von den Schlachthöfen bis zu den Verbrauchen, über die Fleischverarbeitung und den Lebensmitteleinzelhandel. Dieser Teil der Übung dauerte vier Tage; insgesamt waren 400 Betriebe beteiligt. Auch hier konnte die Funktionstüchtigkeit des Systems nachgewiesen werden; allerdings kann das Zeitschema noch optimiert werden.

Fazit

“Die belgischen Fleischlieferanten verfügen – auf spezielle Anfrage des belgischen Lebensmitteleinzelhandels und der belgischen Fleischwarenproduzenten – bereits seit längerem über ein lückenloses internes und externes Rückverfolgbarkeitssystem, noch bevor die General Food Law dies vorgab. Die hohen Anforderungen, die der belgische Gesetzgeber, die FASNK und die einzelnen Prüfsiegel an die belgischen Betriebe stellen, sind nur wegen der Leistungsfähigkeit der belgischen Betriebe in diesem Zusammenhang möglich. Selbstverständlich können die Produktdaten auf Anfrage auch ausländischen Kunden bei Lieferungen zur Verfügung gestellt werden”, kommentiert Paul Coenen, Geschäftsführer von Flanderns Agrar-Marketing-Büro VLAM in Köln.

Anhang:

Das Wichtigste aus dem FASNK-Jahresbericht 2009:

100.000 Kontrollen haben die 556 Kontrolleure der FASNK 2009 in allen Bereichen der belgischen Lebensmittelkette durchgeführt; das sind 37 Prozent mehr als vor Jahresfrist. Bei diesen Kontrollen wurden insgesamt 60.800 Proben genommen; 97,7 Prozent entsprachen den Vorgaben. Laut FASNK gehören belgische Lebensmittel somit zu den sichersten weltweit.

Die Anzahl der Betriebe mit zertifiziertem Eigenkontrollsystem stieg 2009 um 51,7 Prozent auf 8.536 an.

2009 wurden in den belgischen Schlachthöfen insgesamt 11.677.883 Schweinekarkassen und 480.068 Rinderkassen begutachtet: jeweils 99,7 Prozent der Karkassen wurden als genusstauglich erklärt. Lediglich in 0,3 Prozent der Fälle gab es Beanstandungen; diese Karkassen gelangten nicht in die Lebensmittelkette.

In punkto Tierkrankheiten ist Belgien offiziell frei von Bruzellose, Leukose und Tuberkulose. Zudem wurde 2009 kein einziger Fall von BSE, Blauzungenkrankheit, Aujeszky oder hochpathogener aviärer Influenza registriert.

Quelle: Brüssel [ BMO ]

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