Laut Medienberichten hat das Bundeskabinett vorgestern verschiedene Regelungen zum Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft sowie ein Verbot von Werkverträgen für Fleischunternehmen beschlossen. Die vorgesehenen Ergänzungen zum tatsächlichen Arbeitsschutz werden vom Verband der Fleischwirtschaft unterstützt...

Laut Medienberichten hat das Bundeskabinett vorgestern verschiedene Regelungen zum Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft sowie ein Verbot von Werkverträgen für Fleischunternehmen beschlossen. Die vorgesehenen Ergänzungen zum tatsächlichen Arbeitsschutz werden vom Verband der Fleischwirtschaft unterstützt. Ein Verbot des Werkvertragswesens ist allerdings keine Arbeitsschutzmaßnahme und hinsichtlich der gewünschten Wirkungsweise sowie der gesetzlichen Umsetzbarkeit in Frage zu stellen.

Das Verbot von Werkverträgen zur Erledigung bestimmter Tätigkeiten in Fleischbetrieben, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, ist eine willkürliche Diskriminierung. Es bleibt abzuwarten, wie dies in einem Gesetz umgesetzt werden soll und ob eine solche Regelung Bestand haben kann.

Der VDF hatte Bundeskanzlerin Merkel und ihren Fachministern einen sehr konkreten 5-Punkte-Plan vorgelegt, wie die in Kritik stehenden Bedingungen verbindlich und bundeseinheitlich geregelt werden können. Die Abschaffung von Werkvertragsbe- schäftigung für die Fleischwirtschaft ist dagegen vollkommen unangemessen, um die in der Kritik stehenden Sachverhalte zu regeln.

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