39. Kulmbacher Woche

Am 16. Juli 2003 hat die Kommission in Brüssel einen Vorschlag für eine Verordnung über Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln vorgelegt (2003/0165 [COD]). Damit wurde Neuland betreten. Bisher wurden in Europa gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln sehr zurückhaltend angewandt im Gegensatz zu Japan oder den USA. Die Nährwertkennzeichnung auf freiwilliger Basis ist seit der Richtlinie 90/496/EWG vom 24.9.1990 möglich. Dort wurden in standardisierten Formen 2 Möglichkeiten der Kennzeichnung festgelegt: Art und Menge an Energie, Eiweiß, Kohlenhydrate, Fett Art und Menge an Energie, Eiweiß-, Kohlenhydrate- (Zucker), Fett- (gesättigte Fettsäuren), Natrium- resp. Salz- und Ballaststoffgehalt

Vitamin- sowie Mineralstoffgehalte sind dann möglich, wenn diese signifikante Anteile aufwiesen. Auch Cholesterol sowie einfach- und mehrfach ungesättigte Fettsäuren können aufgeführt werden. Die nun weitergehenden Vorschläge wurden wohl durch die auf den Markt drängenden funktionellen Lebensmittel notwendig, die mit health claims werben.

39. Kulmbacher Woche

Am 16. Juli 2003 hat die Kommission in Brüssel einen Vorschlag für eine Verordnung über Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln vorgelegt (2003/0165 [COD]). Damit wurde Neuland betreten. Bisher wurden in Europa gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln sehr zurückhaltend angewandt im Gegensatz zu Japan oder den USA. Die Nährwertkennzeichnung auf freiwilliger Basis ist seit der Richtlinie 90/496/EWG vom 24.9.1990 möglich. Dort wurden in standardisierten Formen 2 Möglichkeiten der Kennzeichnung festgelegt:
  1. Art und Menge an Energie, Eiweiß, Kohlenhydrate, Fett
  2. Art und Menge an Energie, Eiweiß-, Kohlenhydrate- (Zucker), Fett- (gesättigte Fettsäuren), Natrium- resp. Salz- und Ballaststoffgehalt

Vitamin- sowie Mineralstoffgehalte sind dann möglich, wenn diese signifikante Anteile aufwiesen. Auch Cholesterol sowie einfach- und mehrfach ungesättigte Fettsäuren können aufgeführt werden. Die nun weitergehenden Vorschläge wurden wohl durch die auf den Markt drängenden funktionellen Lebensmittel notwendig, die mit health claims werben.

Erstaunlicherweise hat die Fleischbranche die mögliche, eindeutig positiv zu nutzende freiwillige Nährwertkennzeichnung bisher kaum genutzt, weder bei Fleisch noch bei Erzeugnissen, im Gegensatz zu vielen anderen Lebensmittelgruppen.

Die meisten Fleischteilstücke, die mit Fettgehalten unter 10 % angeboten werden, hätten bei Energie, Eiweiß, Kohlehydrat, Fett (gesättigte/ungesättigte Fettsäuren), Vitamingehalten, Natrium, Salzgehalt nicht nur zur besten Imagepflege durch Nährwertangaben genutzt werden können, sondern und vor allem zur dringend notwendigen Unterrichtung des Verbrauchers. Dieser weiß über Fleisch wenig bis nichts, isst es aber gerne, oft mit schlechtem Gewissen. Auch die Schwierigkeiten bei der Kennzeichnung loser Ware wären lösbar.

Selbst viele Fleischerzeugnisse können von ihrem Nährwert positiv dem Verbraucher vermittelt werden. Gerade bei Fleischerzeugnissen sind deren Inhaltsstoffe durch die Standardisierung der Rezepturen bekannt.

Auch nach den neuen Vorschlägen wären fast alle Fleischteilstücke und viele Fleischerzeugnisse (dies hängt von einer evtl. festgelegten Energie- oder Fettobergrenze ab) mit positiv wirkenden Nährwertangaben zu versehen.

Gesundheitsbezogene Angaben sind weitaus aufwändiger und schwieriger, da sie den wissenschaftlichen Nachweis der Wirkung erfordern und einer Zulassung bedürfen.

Ich halte zur Verbraucherinformation (Verbraucherschutz) Nährwert bezogene Angaben bei Fleisch und Fleischerzeugnissen für dringend erforderlich, da zu einer ausgewogenen Ernährung Fleisch und Fleischerzeugnisse gehören. Dies muss dem Verbraucher vermittelt werden. Letzteres würde dann sekundär dem Image der Fleischbranche ebenfalls dienen.

Quelle: Kulmbach [ K. O. HONIKEL ]

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