Im Juli 2003 hat die Kommission mit der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 344/91 die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung von Geräten zur automatischen Rinderklassifizierung geschaffen (Verordnung (EWG) Nr. 344/91 der Kommission vom 13. Februar 1991 mit Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EWG) Nr. 1186/90 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (ABl. Nr. L 41/15) in jeweils geltender Fassung).

Für die nationale Zulassung eines Klassifizierungsgerätes ist die Durchführung eines Zertifizierungstestes unter Beteiligung einer internationalen Expertengruppe notwendig. Im Test wird an einer repräsentativen Stichprobe von mindestens 600 Schlachtkörpern die Handelsklasse bestimmt. Dabei bildet der Median aus den Ergebnissen von fünf nationalen Experten den Referenzwert für das Klassifizierungsgerät. Die Messgenauigkeit des Gerätes wird anhand eines Punkteschemas, der systematischen Verzerrung und der Steigung der Regressionslinie bewertet.

Im Juli 2003 hat die Kommission mit der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 344/91 die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung von Geräten zur automatischen Rinderklassifizierung geschaffen (Verordnung (EWG) Nr. 344/91 der Kommission vom 13. Februar 1991 mit Durchführungsvorschriften für die Verordnung (EWG) Nr. 1186/90 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schlachtkörper ausgewachsener Rinder (ABl. Nr. L 41/15) in jeweils geltender Fassung).

Für die nationale Zulassung eines Klassifizierungsgerätes ist die Durchführung eines Zertifizierungstestes unter Beteiligung einer internationalen Expertengruppe notwendig. Im Test wird an einer repräsentativen Stichprobe von mindestens 600 Schlachtkörpern die Handelsklasse bestimmt. Dabei bildet der Median aus den Ergebnissen von fünf nationalen Experten den Referenzwert für das Klassifizierungsgerät. Die Messgenauigkeit des Gerätes wird anhand eines Punkteschemas, der systematischen Verzerrung und der Steigung der Regressionslinie bewertet.

Unmittelbar nach der Verordnungsänderung wurde in Irland und Dänemark mit der Vorbereitung für die Durchführung nationaler Zulassungstests begonnen.

In Irland wurden im November 2004 drei Gerätesysteme getestet: das dänische System BCC2 (Fa. SFK Technology), das deutsche System VBS 2000 (Fa. e + v Technology GmbH) sowie das australische System VIAscan der (Fa. Sastek). Alle drei Systeme arbeiten auf der Basis der Video-Image-Analyse, haben die von der EU geforderten Kriterien erfüllt und erhielten eine Zulassung in Irland. Durch die EU-Zulassung wird eine ausreichende Übereinstimmung der Geräteklassifizierung mit der EU-Referenzklassifizierung gewährleistet. Dennoch sind beim Einsatz verschiedener Gerätesysteme geringfügige Ergebnisabweichungen unvermeidlich. Um Irritationen am Markt auszuschließen, hat sich die irische Fleischbranche dazu entschlossen in ganz Irland nur ein System einzusetzen. Den Zuschlag erhielt das deutsche System VBS 2000. Darüber hinaus wird die Umstellung von der visuellen auf die apparative Klassifizierung nach der Installation der Anlagen in allen größeren Schlachthöfen Irlands zeitgleich erfolgen. Die Einführung wird vom irischen Landwirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

In Dänemark wurde nur das dänische System BCC2 getestet und zugelassen. Da das BCC2 in den dänischen Schlachthöfen schon seit vielen Jahren parallel zur visuellen Klassifizierung eingesetzt wird, sind hier keine Auswirkungen auf den Markt zu erwarten.

Auch in Frankreich wird die Umstellung auf die apparative Klassifizierung konsequent vorangetrieben. Im Verlauf der letzten zwei Jahre wurden insgesamt ca. 25 Anlagen verschiedener Hersteller installiert. Die Durchführung eines nationalen Zulassungstests ist für den Juli 2004 geplant.

Darüber hinaus plant Großbritannien die Einführung der apparativen Klassifizierung. Ein konkreter Zeitplan liegt hier jedoch noch nicht vor. Weitere Länder haben ihr grundsätzliches Interesse bekundet.

Quelle: Kulmbach [ SÖNNICHSEN ]

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