Anforderungen an Lebensmittel aus muslimischer Sicht

Von weltweit etwa 1,2 Milliarden Muslimen leben über drei Millionen in Deutschland, so dass man hierzulande längst nicht mehr von einer unbedeutenden Minderheit sprechen kann. Gläubige Muslime richten sich in Alltag und Lebensweise nach den Regeln des Islam, in dem das Konzept des Erlaubten und Verbotenen eine zentrale Struktur darstellt. Lebensmittel sind aus muslimischer Sicht entweder "halal" (arabisch für "erlaubt") oder "haram", d. h. nicht den islamischen Vorschriften entsprechend. Aufgrund der vielfältigen Vorgänge bei der Herstellung, Lagerung und Zubereitung und der zunehmenden Kenntnis der Zusammensetzung von Lebensmitteln ist die Einteilung jedoch nicht immer so einfach.

Grundsätzlich erlaubt sind aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel, mit Ausnahme von berauschenden oder toxischen Produkten. Daneben nennt der Koran, das heilige Buch des Islam, vier Hauptgruppen von verbotenen Lebensmitteln: Aas (alle Tiere, die eines natürlichen Todes gestorben sind), fließendes oder geronnenes Blut, Schwein und geschlachtete Tiere, die anderen als Gott geweiht sind. Verbotene Zusätze können erlaubte Lebensmittel verunreinigen und "haram" machen. Dazu genügt es z. B. bereits, dass sie unzureichend verpackt zusammen lagern.

Anforderungen an Lebensmittel aus muslimischer Sicht

Von weltweit etwa 1,2 Milliarden Muslimen leben über drei Millionen in Deutschland, so dass man hierzulande längst nicht mehr von einer unbedeutenden Minderheit sprechen kann. Gläubige Muslime richten sich in Alltag und Lebensweise nach den Regeln des Islam, in dem das Konzept des Erlaubten und Verbotenen eine zentrale Struktur darstellt. Lebensmittel sind aus muslimischer Sicht entweder "halal" (arabisch für "erlaubt") oder "haram", d. h. nicht den islamischen Vorschriften entsprechend. Aufgrund der vielfältigen Vorgänge bei der Herstellung, Lagerung und Zubereitung und der zunehmenden Kenntnis der Zusammensetzung von Lebensmitteln ist die Einteilung jedoch nicht immer so einfach.

Grundsätzlich erlaubt sind aus Pflanzen gewonnene Lebensmittel, mit Ausnahme von berauschenden oder toxischen Produkten. Daneben nennt der Koran, das heilige Buch des Islam, vier Hauptgruppen von verbotenen Lebensmitteln: Aas (alle Tiere, die eines natürlichen Todes gestorben sind), fließendes oder geronnenes Blut, Schwein und geschlachtete Tiere, die anderen als Gott geweiht sind. Verbotene Zusätze können erlaubte Lebensmittel verunreinigen und "haram" machen. Dazu genügt es z. B. bereits, dass sie unzureichend verpackt zusammen lagern.

Lebensmittel herzustellen und in Verkehr zu bringen, die den religiösen Gesetzen der Muslime gerecht werden, bedeutet für die Lebensmittelindustrie und deren Zulieferer ein Erfordernis, gleichzeitig aber auch eine betriebliche Chance. Um die sichere Herstellung reiner Speisen und Getränke zu garantieren, ist aus dem bereits bestehenden HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points)-System ein HrACCP (Hr = Haram)-Konzept entstanden, das zusätzlich die Anforderungen an Lebensmittel aus muslimischer Sicht berücksichtigt.

Die einzelnen Prinzipien dieses Konzeptes stellt Henriette Bednarszky in der aktuellen Ausgabe von "ernährung im fokus" (Heft 7/2004) vor. Der komplette Beitrag steht auch unter http://www.aid.de/fachzeitschriften/eif.cfm zum kostengünstigen Download bereit.

Quelle: Bonn [ aid - Ruth Blettenberg ]

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