Am PC ist interaktives und selbstorientiertes Lernen mittels CD-ROM möglich

Grundsätzlich trifft einen jeden, der in der Kette von der Herstellung bis zur letzten Weitergabe eines Lebensmittels an den Verbraucher beteiligt ist, die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Beschaffenheit und die Bezeichnung eines Lebensmittels im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen." Das sagt der Bundesgerichtshof. Dieser Verpflichtung können Betriebe auch durch Hygieneschulungen am Computer nachkommen.

Laut Bundesgerichtshof ergibt sich die Verpflichtung, dass jeder Betrieb seine lebensmittelrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllt. In § 4 LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) ist die Verfahrensweise beschrieben, wie der Herstellungsprozess mit Hilfe eines Kontrollkonzepts durchzuführen ist. Im Rahmen der Lebensmittelsicherheit ist nicht die "biologische Variabilität" das Problem, sondern der Mensch selbst, denn er stellt einen Unsicherheitsfaktor dar.

Am PC ist interaktives und selbstorientiertes Lernen mittels CD-ROM möglich

Grundsätzlich trifft einen jeden, der in der Kette von der Herstellung bis zur letzten Weitergabe eines Lebensmittels an den Verbraucher beteiligt ist, die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Beschaffenheit und die Bezeichnung eines Lebensmittels im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen." Das sagt der Bundesgerichtshof. Dieser Verpflichtung können Betriebe auch durch Hygieneschulungen am Computer nachkommen.

Laut Bundesgerichtshof ergibt sich die Verpflichtung, dass jeder Betrieb seine lebensmittelrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllt. In § 4 LMHV (Lebensmittelhygiene-Verordnung) ist die Verfahrensweise beschrieben, wie der Herstellungsprozess mit Hilfe eines Kontrollkonzepts durchzuführen ist. Im Rahmen der Lebensmittelsicherheit ist nicht die "biologische Variabilität" das Problem, sondern der Mensch selbst, denn er stellt einen Unsicherheitsfaktor dar.

Daraus wird deutlich, dass jedes Qualitätsmanagementsystem von der höchsten Ebene strukturiert werden sollte. Welche besonderen Maßnahmen bei Herstellen, Behandeln und Verkehrbringen von Lebensmitteln zu treffen sind, ist unter anderem in § 4 Abs. 1 LMHV festgesetzt. Damit wird eine Sicherung der Gefahrenabwehr garantiert. Die Verantwortungen werden auf jeden Sektor des Lebensmittelverkehrs übertragen, und somit müssen die betriebseigenen Maßnahmen und Kontrollen gewährleistet sein (§ 4 LMHV).

Die Betriebe sind verpflichtet, die zuständigen Behörden bei der Überwachung der Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen zu unterstützen (§ 41 verbunden mit § 43 LMBG). Im Zweifel müssen die durchgeführten Maßnahmen und Kontrollen von den Betrieben vorgelegt werden können. Weiterhin sind die Betriebe dazu verpflichtet, ihre jeweiligen Mitarbeiter zu schulen (§ 4 Abs. 2 LMHV und RL 91/497/ EWG). Diese Schulungspflicht muss sich über alle betrieblichen Sektoren erstrecken, d. h., dass entsprechend seiner Tätigkeit jeder Mitarbeiter auf seinem Niveau geschult werden muss. Die DIN 10514 bildet die Grundvoraussetzung für die Schulungen.

Ab 1. Januar 2001 wird vom Gesetzgeber auch die Belehrung nach dem Infektionsschutz-Gesetz verlangt. Da die Inhalte der Hygieneschulung und die Belehrung sich ergänzen, ist die Zusammenlegung beider Parts zu empfehlen. Es stellt sich die Frage, was soll wann, von wem, wie oft, wie intensiv und wie vermittelt werden. Nicht jeder Mitarbeiter bringt die gleichen Voraussetzungen mit und spricht auf konventionelle Vermittlungsmethoden wie Vortrag und Frontalunterricht an. Außerdem ist ein Großteil der Mitarbeiter in der Lebensmittelbranche der deutschen Fachsprache nicht mächtig. Trotzdem soll der Ausbildungsstand so sein, dass der Mitarbeiter weder mit lebensmittelrechtlichen Bestimmungen noch mit den Anforderungen des Infektionsschutzgesetz in Konflikt gerät. Hier haben dann die verantwortlichen Vorgesetzten ein große Vorbildfunktion. Der Mitarbeiter sollte verstehen lernen, warum die Schulung als auch die Belehrung für ihn selbst und dem Betrieb unbedingt notwendig ist.

Die Verantwortlichen des Betriebes haben sowohl die Aufgabe, die jeweils richtige Form der Schulung/Belehrung zu finden als auch die notwendigen Inhalte fest zu legen. Jeder Betriebsinhaber weiß aber auch um die Problematik der Durchführungen der Schulungen/Belehrungen, sei es zeitlich oder sei es aus Kostengründen. Dabei ist darauf zu achten, dass der zu betreibende Aufwand zu einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen muss. Weiterhin muss dem Mitarbeiter klar gemacht werden, dass er eine hohe Eigenverantwortung trägt. Es muss ihm klar sein, dass jeder noch so kleine Fehler verheerende Folgen nach sich ziehen kann. Dennoch ist bei aller Wichtigkeit der Ereignisse der Mitarbeiter positiv zu beeinflussen. Dies bedeutet auch, dass die Vorgesetzten viel Einfühlungsvermögen haben müssen, um eine effektive Schulungsmethode zu gestalten.

Welche Art von Schulungsmethode angewandt wird, ob Vortrag, Diskussion, Fallstudie, Einzelarbeit hängt u. a. davon ab, ob die zu erzielenden Ergebnisse sich in der Betriebspraxis bewähren. Die Verantwortlichen sollten beachten, dass die menschliche Aufnahmefähigkeit und vor allen Dingen das Behalten von Informationen auch vom Medium abhängt. Wann kann der Mensch Informationen zu Wissen machen. Der Mensch behält  20 % durch Hören, 30% durch Sehen,  50 % durch Hören und Sehen,  70 % worüber er selbst spricht und  90 % von dem was er selbst ausführt.

Eine relativ neue Schulungsmethode ist das interaktive oder selbstorientierte Lernen, kurz Lernen am PC mit Einsatz einer CD-ROM. Dieses Lernen, welches sich weitestgehend auf Einzelarbeit konzentriert, wird zunehmend genutzt. Die Vorteile liegen in der Variabilität dieses Mediums. Für gewöhnlich ist die CD-ROM jederzeit einsetzbar (Zeitersparnis), sie ist an jedem beliebigen Ort einsetzbar (benötigt wird lediglich ein PC), sie ist für gewöhnlich preiswert (Kostenersparnis), Schulungen mit und ohne Betreuer sind möglich (Effizienz). Bei richtiger und konsequenter Anwendung kann der Einsatz dieser Lernmethode den Betrieb entlasten. Interaktives Lernen bietet sich idealer Weise mit Frage- und Antwortspielen für einen optimalen Schulungserfolg an. Die Handhabung muss konsequent einfach gestaltet sein. Jeder Mitarbeiter sollte seinen eigenen Lernweg festlegen können, bzw. der Verantwortliche kann Inhalte und den Lernweg bestimmen. Jedes Kapitel sollte direkt und einzeln angewählt werden, z. B. Mikrobiologie und Betriebshygiene Fleischerei. Alle Kapitel sollten wiederholbar sein, jeder Proband sollte an Hand einer Lernkontrolle seinen Wissenstand messen können. Möglich sind auch Videosequenzen. Für die betriebliche Erfolgskontrolle kann der Proband im Idealfall eine Prüfung mit Hilfe von Multiple-Choice-Fragen ablegen, die ausgewertet werden. Somit kann der Mitarbeiter sich dem Schulungserfolg nicht entziehen. Auch die von der DIN-Norm 10514 geforderte Dokumentation sollte gegeben sein. Weiterhin sollte eine CDROM mehrplatzfähig sein, bzw. mit Hilfe eines Beamers unterstützend im Frontalunterricht wirken.

Interaktive Hygieneschulung

Hygieneschulung und Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) am PC mag für viele Betriebe und deren Mitarbeiter fremd sein. Dennoch wird sich auf Sicht diese Art von Lernform immer weiter durchsetzen. Sie kann eine preiswerte Alternative für Schulungen und Belehrungen sein. Beim Einsatz einer CDROM kann die Schulung zeitunabhängig beliebig oft wiederholt werden. Eine gute Version bietet durch Tests kontinuierliche Überprüfungen, um das GeIernte zu bestätigen. So sollte das Programm an bestimmten Stellen Aufgaben z. B. in Form von Checklisten und Kontrollplänen zur Verfügung stellen, die aktivausgefüllt werden müssen, damit Anwender und gegebenenfalls Schulungsleiter den Erwerb und den Grad der Beherrschung des erworbenen Wissens beobachten können. In sogenannten Quizmodulen sollte der Anwender die Möglichkeit erhalten, bewertete Zwischenstände des ereichten Lernfortschritts durchzuarbeiten. Anhand der erreichten Punktzahl kann eine Selbsteinschätzung und -überprüfung ermöglicht werden. Je nach betrieblichen Anforderungen, Arbeiten mit oder ohne empfindlichen Lebensmitteln, sollte das Programm fähig sein, eine differenzierte und gegebenenfalls eine vertiefende Schulung/Belehrung zu ermöglichen. Selbstverständlich sollte die CD-ROM netzwerk- also mehrplatzfähig sein. Da in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben ein Großteil der Mitarbeiter die deutsche Fachsprache nicht beherrscht, werden fremdsprachliche Versionen entwickelt (z. B. Türkisch, Russisch, Holländisch u. a). Nur so kann das Wissen von den Verantwortlichen überprüft werden.

Die HygieneButler" GmbH, Kiel hat zusammen mit dem Alber-Verlag, Kiel, die CDROM "HygieneButler" entwickelt, die nicht nur den genannten Ansprüchen genügt, sondern zusätzlich noch eine Multiple-Choice-Prüfung implementiert.

Durch die ISO 9000 Fähigkeit und durch die Mehrsprachigkeit kann das Programm in jedes betriebliche Qualitätssicherungssystem integriert werden. Der "HygieneButler" ist vom Hygieneinstitut der Universität begutachtet worden. Die Entwicklung der CD-ROM hat das Veterinäramt Flensburg begleitet. Er eignet sich zur Unterstützung von Trainern oder Schulungsleitern.

Der "HygieneButler" beinhaltet eine schriftliche Prüfung mit 60 Multiple-Choice-Fragen, bislang für Gastronomie, Bäckereien und Fleischereien. Hinsichtlich der neuen Gesetzeslage ab 1.1.2005 bzw. 1.1.2006 mit der verbundenen Pflicht ein HACCP-Konzept einzuführen, ist der "HygieneButler" für die freiwilligen Vorgaben (IFS, ISO) und für die gesetzlichen Vorgaben bestens geeignet die Forderungen nach Überprüfung der Schulungen zu erfüllen. Die bisher damit gemachten Erfahrungen bestätigen den Wirkungsgrad der Prüfungen, die kontaktierten Veterinärämter befürworten diese Art der Schulung.

Ohne Auflagen auditiert

Die DQS hat die CD-ROM mittlerweile ohne Auflagen auditiert. Ab August wird es neben der deutschen Version, die vom Pfanneberg-Verlag vertrieben wird, auch eine englische Version geben.

Die jetzige Version erfüllt die Hygieneschulung gemäß LMHV nach DIN 10514 und Belehrung nach dem IfSG § 43. In 2005 wird eine CD-ROM speziell für HACCP-Schulungen entwickelt, so dass 2 Versionen auf dem Markt sein werden, einmal für Mitarbeiterschulungen und einmal für Schulungen, die u. a. vom IFS 1.2.1.1 HACCP-Teamleiter verlangt: Das Unternehmen sollte belegen können, wie der Teamleiter oder sein Vertreter das Wissen über die HACCP-Grundsätze erlangt hat. Das kann über Dokumente zu Schulungen oder Studium oder im Interview mit Auditor abgeprüft werden. Wie gehabt: Aus vielen Teilnahmezertifikaten für HACCP-Schulungen geht nicht hervor, was im Einzelnen geschult wurde, in der Regel gibt es keine Prüfung zu den Schulungsinhalten.

Informationen zum HygieneButler:

HygieneButler GmbH
Schauenburger Straße 116
24118 Kiel
Tel 0431.5606592
Fax 0431.5606593

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.hygienebutler.de

Quelle: Kiel [ Johann Hamdorf ]

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