Expertenforum der CMA in Frankfurt/Main

Die Eintragung eines Produktes als geschützte geographische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung bietet Schutz vor Nachahmung und Irreführung. Zudem sichert sie das Recht auf exklusive Produktion in der Herkunftsregion.

Zu diesem Thema veranstaltete die CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH in Kooperation mit dem Deutschen Fachverlag am 28. Oktober 2004 ein Expertenforum in Frankfurt am Main. Mehr als 60 Vertreter der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Medien diskutierten über den EU-weiten Schutz von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln auf Basis der Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 (g.g.A. geschützte geographische Angabe, g.U. geschützte Ursprungsbezeichnung) und Nr. 2082/92 (g.t.S. garantiert traditionelle Spezialität). Die Veranstaltung fand im Rahmen der CMA-Informationskampagne unter Beteiligung der Europäischen-Kommission statt.

Expertenforum der CMA in Frankfurt/Main

Die Eintragung eines Produktes als geschützte geographische Angabe oder geschützte Ursprungsbezeichnung bietet Schutz vor Nachahmung und Irreführung. Zudem sichert sie das Recht auf exklusive Produktion in der Herkunftsregion.

Zu diesem Thema veranstaltete die CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH in Kooperation mit dem Deutschen Fachverlag am 28. Oktober 2004 ein Expertenforum in Frankfurt am Main. Mehr als 60 Vertreter der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der Medien diskutierten über den EU-weiten Schutz von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln auf Basis der Verordnungen (EWG) Nr. 2081/92 (g.g.A. geschützte geographische Angabe, g.U. geschützte Ursprungsbezeichnung) und Nr. 2082/92 (g.t.S. garantiert traditionelle Spezialität). Die Veranstaltung fand im Rahmen der CMA-Informationskampagne unter Beteiligung der Europäischen-Kommission statt.

Rechtsanwalt Dr. Michael Loschelder zeigte sich von den Vorteilen des EU-weiten Schutzes überzeugt: „Der Produzent erhält eine geschützte Marktstellung. Die Eintragung in das Register der EU schützt die Bezeichnung eines Produktes vor Nachahmung oder irreführender Bezeichnung durch Konkurrenten. Außerdem besteht das Recht auf exklusive Produktion der geschützten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel in einer bestimmten Region. So ist sichergestellt, dass ein erheblicher Teil der Wertschöpfung in der Region verbleibt. Wenn man sich die wirtschaftlichen Auswirkungen ansieht, dann fragt man sich, warum nicht jeder darauf zurückgreift.“

Das als geschützte geographische Angabe in das EU-Register eingetragene Bayerische Bier beispielsweise darf nur noch in Bayern nach dem Bayerischen Reinheitsgebot produziert werden. Andere Hersteller, die eine bayerische Herkunft ihres Bieres vortäuschen, können abgemahnt werden. Robert Scholz, Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, betonte: „Wenn jetzt eine Brauerei außerhalb Bayerns mit blau-weißen Rauten oder der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ wirbt, können wir dagegen vorgehen.“

Grundlage der Eintragung ist die Erstellung einer so genannten Spezifikation. Sie legt bestimmte Herstellungsschritte und Rezepturen verbindlich fest. Somit können sich Verbraucher beim Kauf eines geschützten Produktes auf ihre Herkunft und einen gleich bleibend hohen Qualitätsstandard verlassen. Das ist auch für Gabriele Vettori vom Südtiroler Speckkonsortium einer der Gründe, warum der Südtiroler Speck wachsende Absatzzahlen aufweist. Die gleichbleibende Qualität und die garantierte Herkunft aus Südtirol werden vom Verbraucher wahrgenommen und honoriert. „Der Speck erfreut sich steigender Beliebtheit im In- und Ausland und wäre ohne den Schutz sicher schon vom Markt verschwunden", so Gabriele Vettori.

Vorträge der Referenten sowie weitere Informationen zum Thema erhalten Sie im Internet unter www.geo-schutz.de/html/service/vortraege.html

Quelle: Frankfurt [ cma ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen