Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung informiert über Ergebnisse aus dem aktuellen Sonderkontrollprogramm zu Pflanzenschutzmitteln:

Das als Schwerpunkteinrichtung beauftragte Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) hat mit einem weiteren umfassenden Kontrollprogramm bei Tomaten, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben insgesamt 432 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung informiert über Ergebnisse aus dem aktuellen Sonderkontrollprogramm zu Pflanzenschutzmitteln:

Das als Schwerpunkteinrichtung beauftragte Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) hat mit einem weiteren umfassenden Kontrollprogramm bei Tomaten, Steinobst, Beerenobst und Tafeltrauben insgesamt 432 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Im Durchschnitt war jede 10. Stichprobe wegen Überschreitung der Grenzwerte zu beanstanden. Gut abgeschnitten haben deutsche Tomaten sowie Nektarinen, Aprikosen, Pflaumen und Kirschen, während Tomaten aus Spanien und aus Italien, Pfirsiche und Tafeltrauben aus südeuropäischen Ländern überdurchschnittlich hohe Beanstandquoten aufweisen. Proben aus ökologischem Anbau waren praktisch frei von Rückständen. Nach Einschätzung der Experten sind mit den festgestellten Rückständen noch keine konkreten Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden, aus Vorsorgegründen sind Grenzwertüberschreitungen aber nicht akzeptabel und müssen abgestellt werden Dies teilte des Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Montag (20. Oktober) in Stuttgart mit. Im Einzelnen ergaben sich folgende Ergebnisse: Tomaten einheimischer Herkunft wurden nur in einem Fall beanstandet. Insgesamt wurden 32 Proben von einheimischen Tomaten untersucht. Häufig beanstandet wurden dagegen Tomaten aus Spanien mit 17 Prozent und aus Italien mit 36 Prozent an Höchstmengenüberschreitungen. Bei Steinobst wurden Aprikosen, Nektarinen, Pflaumen, Kirschen und Pfirsiche untersucht. Bei Aprikosen, Nektarinen und Pflaumen lagen keine Höchstmengenüberschreitungen vor. Bei Kirschen gab es nur eine Beanstandung. Dagegen waren die Überschreitungen der Höchstmengen bei Pfirsichen mit 29 Prozent sehr hoch.
Bei Beerenobst wurden Johannisbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren, Stachelbeeren und Himbeeren beprobt. Heidelbeeren, Brombeeren und Himbeeren zeigten keine Höchstmengenüberschreitungen. Bei Stachelbeeren und Johannisbeeren gab es Höchstmengenüberschreitungen von zirka zehn Prozent der Proben. Außerdem wurden hier Wirkstoffe nachgewiesen, die in Deutschland zur Anwendung in Pflanzenschutzmitteln bei Strauchbeeren in Kleinkulturen zur Zeit vielfach nur im Wege einer Einzelgenehmigung zugelassen sind. Dies ist besonders misslich, weil etwa bei der Blattlausbekämpfung auf dem deutschen Markt derzeit ein geeignetes Bekämpfungsmittel fehlt. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum klärt derzeit die Ursachen für den in einigen Fällen unsachgemäßen Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel. Außerdem hat das Ministerium veranlasst, dass 2004 die Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung und beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vor und während der Saison ebenso verstärkt werden wie die Beratung der Landwirte durch die Obstbauspezialberater und die amtliche Beratung. Tafeltrauben aus den südeuropäischen Ländern wiesen sehr häufig Höchstmengenüberschreitungen auf. So wurden Überschreitungen bei Trauben aus Griechenland mit 25 Prozent, aus Italien mit 19 Prozent und aus Spanien mit 40 Prozent festgestellt. Im Gegensatz dazu ergaben sich bei Traubenproben im Frühjahr aus Südafrika oder aus den südamerikanischen Ländern Chile und Argentinien keine Beanstandungen. Zusatzinformation: Bei den Beanstandungen handelt es sich um Verstöße gegen die deutsche Rückstandshöchstmengen-Verordnung. Diese Vorschrift dient dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, eine Überschreitung der Höchstmengen war in den vorliegenden Fällen mit keiner konkreten Gesundheitsgefährdung verbunden. Trotzdem werden solche Beanstandungen von den Behörden ernst genommen und die Handelsketten und Importeure zu verstärkter Sorgfalt und zu Eigenkontrollen aufgefordert. Darüber hinaus werden die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden des Landes angewiesen, zukünftig die übermäßig belasteten Erzeugnisse verstärkt zu kontrollieren. Bei Verstößen können die Behörden Bußgelder verhängen und Auflagen zu verstärkter Eigenkontrolle verfügen. In schweren Fällen erfolgen Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Die Ursachen der Höchstmengenüberschreitungen sind vielfältig. Zum Teil wird von den Erzeugern gegen die gute fachliche Praxis verstoßen, indem beispielsweise das Mittel falsch dosiert wird oder zu früh geerntet wird und damit die bei der Zulassung festgelegten Wartezeiten nicht eingehalten werden.

Darüber hinaus ergeben sich Höchstmengenüberschreitungen, weil der Bereich der Pflanzenschutzmittel in der EU noch nicht vollständig harmonisiert ist. In Deutschland bestehen für Mittel, die hier nicht zugelassen sind, oft Nulltoleranzen, während in anderen Mitgliedstaaten höhere Grenzwerte gelten. Baden-Württemberg drängt deshalb darauf, dass eine europaweite Harmonisierung bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt. Entsprechende Bundesratsinitiativen haben noch nicht die gewünschten Fortschritte erbracht.

Hinweis: Eine ausführliche Darstellung aller Ergebnisse zu den Untersuchungsprogrammen über Rückstände in Tomaten, Steinobst, Beerenobst und Trauben ist im Internet unter der Homepage des CVUA Stuttgart (cvua-stuttgart.de unter "Aktuelles) einsehbar.

Quelle: Stuttgart [ mlr ]

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