CMA berät betroffene deutsche Hersteller bei Registrierung

Alle Firmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die bereits in die USA exportieren oder vorhaben, dorthin zu exportieren, müssen sich spätestens bis zum 12. Dezember auf den Internetseiten der FDA (http://www.access.fda.gov oder http://www.fda.gov/furls) registrieren. Die Registrierung ist für alle Hersteller, deren Lieferanten, Lagerhäuser, Exporteure, Transportunternehmen und Importeure verpflichtend, wenn sie die Ware herstellen, verarbeiten, verpacken oder lagern. Darauf weist die CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH Exporteure angesichts der endgültigen Durchführungsbestimmungen der FDA (Food and Drug Administration) zum US-Bioterrorismus-Gesetz hin.

Um die Handhabung von Exporten künftig reibungslos zu gestalten, rät die CMA betroffenen deutschen Herstellern dazu, ab sofort die elektronische Datenerfassung der Exportlogistik zu nutzen. Bei der Online-Registrierung sind hauptsächlich Adresse und Kontaktname der Firma gefragt. Außerdem muss ein US-Agent angegeben werden, der einen ständigen Firmen- oder Wohnsitz in den USA hat und dort auch physisch präsent ist. Am einfachsten ist es für deutsche Hersteller, wenn einer ihrer bisherigen Importeure als Agent zur Verfügung stehen würde. Beim möglichen Agenten kann es sich jedoch auch um einen Verwandten, Freund, Bekannten, Rechtsanwalt, eine gemeinnützige oder Regierungsorganisation - jedoch keine Botschaft - handeln. Wichtige Hinweise und Anleitungen zur Registrierung bis zum 12. Dezember 2003 stellt die CMA betroffenen Exporteuren im Internet unter http://www.cma.de/exportservice zur Verfügung.

CMA berät betroffene deutsche Hersteller bei Registrierung

Alle Firmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die bereits in die USA exportieren oder vorhaben, dorthin zu exportieren, müssen sich spätestens bis zum 12. Dezember auf den Internetseiten der FDA (http://www.access.fda.gov oder http://www.fda.gov/furls) registrieren. Die Registrierung ist für alle Hersteller, deren Lieferanten, Lagerhäuser, Exporteure, Transportunternehmen und Importeure verpflichtend, wenn sie die Ware herstellen, verarbeiten, verpacken oder lagern. Darauf weist die CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH Exporteure angesichts der endgültigen Durchführungsbestimmungen der FDA (Food and Drug Administration) zum US-Bioterrorismus-Gesetz hin.

Um die Handhabung von Exporten künftig reibungslos zu gestalten, rät die CMA betroffenen deutschen Herstellern dazu, ab sofort die elektronische Datenerfassung der Exportlogistik zu nutzen. Bei der Online-Registrierung sind hauptsächlich Adresse und Kontaktname der Firma gefragt. Außerdem muss ein US-Agent angegeben werden, der einen ständigen Firmen- oder Wohnsitz in den USA hat und dort auch physisch präsent ist. Am einfachsten ist es für deutsche Hersteller, wenn einer ihrer bisherigen Importeure als Agent zur Verfügung stehen würde. Beim möglichen Agenten kann es sich jedoch auch um einen Verwandten, Freund, Bekannten, Rechtsanwalt, eine gemeinnützige oder Regierungsorganisation - jedoch keine Botschaft - handeln. Wichtige Hinweise und Anleitungen zur Registrierung bis zum 12. Dezember 2003 stellt die CMA betroffenen Exporteuren im Internet unter http://www.cma.de/exportservice zur Verfügung.

Ab 12. Dezember Voranmeldung für alle Transporte in die USA

Ab dem 12. Dezember müssen deutsche Hersteller außerdem eine Voranmeldung für jede Warensendung in die USA vornehmen. Auch alle Postsendungen sind davon betroffen. Die Voranmeldung kann nur online über das Internet und in englischer Sprache erfolgen und gilt für alle Transporte (Land, Luft, Wasser). Frühestens fünf Tage vor dem Transport und spätestens zwei Stunden bei Land-, vier Stunden bei Luft oder acht Stunden bei Wassertransporten muss die Vorausmeldung erfolgt sein. Die Voranmeldung muss zudem für jeden Produkttyp einzeln erfolgen und kann über das Standardsystem der amerikanischen Zollbehörde (CBP - Customs and Border Patrol) abgewickelt werden. Dieses System (ABI/ACS) ist jedem Zollbroker bekannt. Für die Voranmeldung steht die FDA-Webseite ab dem 12. Dezember zur Verfügung. "Die Voranmeldungen könnten die Kosten der Exporte vermutlich ein wenig erhöhen, da Zollbroker oder andere Agenten mehr Informationen für jede Warensendung liefern müssen", so eine erste Einschätzung von CMA-Nordamerika-Korrespondentin Margaret Eckert. Die Besorgnis, dass Betriebsgeheimnisse, wie zum Beispiel Rezepturen von Nahrungsmitteln, durch die neuen Gesetze offengelegt werden, sei unbegründet. Die Informationen, die von der FDA gesammelt werden, seien der Öffentlichkeit und anderen Behörden nicht zugänglich.
Die Durchführungsbestimmungen sind Interimslösungen und die FDA ermöglicht Stellungnahmen bis zum 24. Dezember 2003, um die Gesetze so handelsfreundlich wie möglich zu machen. Für die Durchführungsvorschläge gibt es eine Kulanzzeit von vier Monaten. Das bedeutet, Verstöße dieser Regeln werden bis März 2004 zunächst nur angemahnt und noch nicht geahndet. Zwei weitere Durchführungsbestimmungen, die der "Dokumentenaufbewahrungspflicht" und die der "Administrativen Beschlagnahmung" werden vermutlich bis zum 12. Dezember veröffentlicht.

Ansprechpartner bei der CMA:

CMA-North-America
Margaret Eckert
42 Lehigh Lane
Hicksville, NY 11801-3313, USA
Telefon: 00 15 16/ 433 4864
Fax: 00 15 16/ 433 0637
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Quelle: Bonn [ cma ]

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