"Mit dieser Entscheidung feiern wir einen Erfolg für den Tierschutz", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) am Freitag nach der Bundesratssitzung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Berlin. Die Länder haben mehrheitlich einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns und Niedersachsens zugestimmt, das ein Prüfverfahren für alle Haltungssysteme ausgenommen der konventionellen Käfige vorsieht. Ein Ausstieg der Käfighaltig ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen. "Wir fordern die Regierung auf, die Verordnung unverzüglich zu erlassen. Dann wäre ein Ausstieg aus der Käfigbatterie-Haltung sogar vor 2006 möglich", sagte Minister Backhaus. Damit wird der "Tierschutz-TÜV" für Haltungssysteme aller Tierarten eingeleitet, so der Minister.

Ein Prüfverfahren für Haltungssysteme nach Paragraph 13 des Tierschutzgesetzes stellt sicher, dass auch serienmäßig hergestellte Stallsysteme, die dem Tierschutzgesetz entsprechen und darüber hinausgehen, untersucht werden. "Für die Wirtschaft bedeutet das, dass nach Abschluss der Prüfverfahren mehrere tierschutzgerechte Haltungsverfahren zur Verfügung stehen", betonte Minister Backhaus. Eine Abwanderung der Betriebe ins Ausland, wo die Eier unter Tierschutzgesichtspunkten völlig unakzeptablen Bedingungen produziert werden, müsse unbedingt aufgehalten werden.

"Mit dieser Entscheidung feiern wir einen Erfolg für den Tierschutz", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) am Freitag nach der Bundesratssitzung zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Berlin. Die Länder haben mehrheitlich einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns und Niedersachsens zugestimmt, das ein Prüfverfahren für alle Haltungssysteme ausgenommen der konventionellen Käfige vorsieht. Ein Ausstieg der Käfighaltig ist zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen. "Wir fordern die Regierung auf, die Verordnung unverzüglich zu erlassen. Dann wäre ein Ausstieg aus der Käfigbatterie-Haltung sogar vor 2006 möglich", sagte Minister Backhaus. Damit wird der "Tierschutz-TÜV" für Haltungssysteme aller Tierarten eingeleitet, so der Minister.

Ein Prüfverfahren für Haltungssysteme nach Paragraph 13 des Tierschutzgesetzes stellt sicher, dass auch serienmäßig hergestellte Stallsysteme, die dem Tierschutzgesetz entsprechen und darüber hinausgehen, untersucht werden. "Für die Wirtschaft bedeutet das, dass nach Abschluss der Prüfverfahren mehrere tierschutzgerechte Haltungsverfahren zur Verfügung stehen", betonte Minister Backhaus. Eine Abwanderung der Betriebe ins Ausland, wo die Eier unter Tierschutzgesichtspunkten völlig unakzeptablen Bedingungen produziert werden, müsse unbedingt aufgehalten werden.

Quelle: Schwerin [ lm ]

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