Kommissar Byrne begrüßt Zustimmung des Rates

Der Rat hat beschlossen, die Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen, um einen unfairen Wettbewerb in diesem Bereich zu vermeiden und die Verbraucherinteressen besser zu schützen. Gleichzeitig werden der Einsatz eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs sowie neue Verwendungen von bereits zugelassenen Zusatzstoffen genehmigt, während die Zulassungen für andere Zusatzstoffe, die kaum noch Verwendung finden, widerrufen werden. Die geänderte Richtlinie tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von 18 Monaten sicherstellen, dass alle neu in den Handel gelangenden Erzeugnisse den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen.

„Lebensmittelzusatzstoffe sind für die Lebensmittelerzeugung wichtig. Sie erhalten den Nährwert, verlängern die Haltbarkeit und verbessern den Geschmack und die Textur von Lebensmitteln. Da die Lebensmittelsicherheit für uns an erster Stelle steht, erfordert die Zulassung ihrer Verwendung eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung“, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. „Ich bin sehr erfreut darüber, dass die Rechtsvorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe in Aromen jetzt harmonisiert werden, so dass in allen Mitgliedstaaten ein gleich hohes Verbraucherschutzniveau sowie ein fairer Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleistet ist.“

Kommissar Byrne begrüßt Zustimmung des Rates

Der Rat hat beschlossen, die Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die EU-weite Harmonisierung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in Aromen, um einen unfairen Wettbewerb in diesem Bereich zu vermeiden und die Verbraucherinteressen besser zu schützen. Gleichzeitig werden der Einsatz eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs sowie neue Verwendungen von bereits zugelassenen Zusatzstoffen genehmigt, während die Zulassungen für andere Zusatzstoffe, die kaum noch Verwendung finden, widerrufen werden. Die geänderte Richtlinie tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von 18 Monaten sicherstellen, dass alle neu in den Handel gelangenden Erzeugnisse den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen.

„Lebensmittelzusatzstoffe sind für die Lebensmittelerzeugung wichtig. Sie erhalten den Nährwert, verlängern die Haltbarkeit und verbessern den Geschmack und die Textur von Lebensmitteln. Da die Lebensmittelsicherheit für uns an erster Stelle steht, erfordert die Zulassung ihrer Verwendung eine wissenschaftliche Sicherheitsbewertung“, erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. „Ich bin sehr erfreut darüber, dass die Rechtsvorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe in Aromen jetzt harmonisiert werden, so dass in allen Mitgliedstaaten ein gleich hohes Verbraucherschutzniveau sowie ein fairer Wettbewerb zwischen den Herstellern gewährleistet ist.“

Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist harmonisiert, was bedeutet, dass die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene statt auf nationaler Ebene festgelegt sind und nur Stoffe verwendet werden dürfen, die ausdrücklich zugelassen sind. Vor der Zulassung werden Lebensmittelzusatzstoffe von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einer eingehenden Sicherheitsbewertung unterzogen. Von der Sicherheit abgesehen, werden Zusatzstoffe auch darauf untersucht, ob sie notwendig sind und ob ihre Verwendung die Verbraucher möglicherweise in die Irre führen könnte.

Die geltenden Rechtsvorschriften werden nun an die neuesten technischen und wissenschaftlichen Entwicklungen angepasst. So werden die Nutzung eines neuen Lebensmittelzusatzstoffs (hydriertes Poly-1-decen1) und neue Verwendungen von bereits zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen genehmigt, und einige bislang zugelassene Zusatzstoffe werden zurückgezogen.

Lebensmittelzusatzstoffe werden auch in Aromen verwendet, beispielsweise um den Geschmack zu erhalten. Aufgrund des Fehlens einer EU-weiten Harmonisierung war die Verwendung von Zusatzstoffen in Aromen in den Mitgliedstaaten bisher unterschiedlich geregelt, was den freien Warenverkehr mit Aromen und Lebensmitteln, die diese enthalten, behinderte und einen unfairen Wettbewerb sowie mögliche Unterschiede beim Verbraucherschutz begünstigte. Mit der verabschiedeten Richtlinie werden die EU-Rechtsvorschriften für Zusatzstoffe, die für die Lagerung und Verwendung von Aromen erforderlich sind, harmonisiert, um das Funktionieren des Binnenmarktes, ein hohes Gesundheitsschutzniveau und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.

Die Kommission hatte ihren Richtlinievorschlag im November 2002 vorgelegt. Bereits im Juli 2003 nahm das Europäische Parlament Änderungen an, denen sowohl der Rat als auch die Kommission zustimmen konnten, so dass einer schnellen Verabschiedung der Richtlinie durch Rat nichts mehr im Weg stand.

Weitere Informationen:

Website „Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen“ der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz:

http://europa.eu.int/comm/food/fs/sfp/addit_flavor/index_de.html

1 Hydriertes Poly-1-decen, ein farb-, geruch- und geschmackloser sowie inerter Stoff, wird zur Verwendung als Überzugmittel für Süßwaren und Trockenfrüchte vorgeschlagen (Schutzüberzug). Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses zu diesem Stoff finden Sie unter:

 http://europa.eu.int/comm/food/fs/sc/scf/out95_en.pdf

Quelle: Brüssel [ eu ]

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