Bayern

Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat unmittelbar nach Bekanntwerden die Veterinärbehörden angewiesen, unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den vorliegenden  Zwischenergebnissen ist bereits jetzt klar, dass in mehr als 2.000 Fällen die Tests zwar mit negativem Ergebnis durchgeführt wurden, aber nicht zeitgerecht oder fehlerhaft an die Datenbank gemeldet worden waren. In vorläufig 18 Fällen wurde bei Tieren, die am Tag der Schlachtung 24 Monate alt wurden, entgegen der nationalen Fristregelung die BSE-Tests nicht durchgeführt. Die nationale Fristregelung sieht - im Gegensatz zum Berechnungsmodus des EU-Rechts - die Testpflicht schon für diesen Tag vor. Bei 37 Tieren, die über 24 Monate alt waren, steht nach dem bisherigen Ergebnis fest, dass der vorgeschriebene Test nicht durchgeführt wurde.

Bayern

Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat unmittelbar nach Bekanntwerden die Veterinärbehörden angewiesen, unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach den vorliegenden  Zwischenergebnissen ist bereits jetzt klar, dass in mehr als 2.000 Fällen die Tests zwar mit negativem Ergebnis durchgeführt wurden, aber nicht zeitgerecht oder fehlerhaft an die Datenbank gemeldet worden waren. In vorläufig 18 Fällen wurde bei Tieren, die am Tag der Schlachtung 24 Monate alt wurden, entgegen der nationalen Fristregelung die BSE-Tests nicht durchgeführt. Die nationale Fristregelung sieht - im Gegensatz zum Berechnungsmodus des EU-Rechts - die Testpflicht schon für diesen Tag vor. Bei 37 Tieren, die über 24 Monate alt waren, steht nach dem bisherigen Ergebnis fest, dass der vorgeschriebene Test nicht durchgeführt wurde.

Hessen

In keinem Fall konnte bisher festgestellt werden, dass bei einem über 24 Monate altem geschlachteten Rind, dessen Fleisch als Lebensmittel in den Verkehr gelangt ist, ein BSE-Test nicht durchgeführt wurde. Die Untersuchungen dauern noch an. Es wird derzeit mit Nachdruck ermittelt. Die bisher durchgeführten Überprüfungen haben auch keine Hinweise auf Schwarzschlachtungen ergeben, auf Schlachtungen also, die ohne Wissen der Behörden durchgeführt worden sind.

Mecklenburg-Vorpommern

Fleisch von sechs Rindern ohne BSE-Test in den Verkehr gelangt - Minister Backhaus: Überwachungssystem wird überprüft.

In Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr das Fleisch von sechs Rindern, die älter als 24 Monate waren, ohne BSE-Prüfung in den Verkehr gelangt. Es handelt sich dabei um Tiere in einem kleinerem Schlachtbetrieb. "Dies ist ein Einzelfall. Wir haben bereits die entsprechenden Konsequenzen gezogen", sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD).

Rheinland-Pfalz

Unmittelbar nach entsprechenden Informationen an die Länder wurden auch in Rheinland-Pfalz von den zuständigen Behörden vor Ort entsprechende Überprüfungen eingeleitet, die jedoch noch nicht abgeschlossen sind. Die bisher vorliegenden Ergebnisse bestätigen, dass auch in Rheinland-Pfalz im Jahr 2003 bei bisher 51 Rindern keine BSE-Tests durchgeführt wurden.

Seit 2003 müssen alle durchgeführten BSE-Tests in eine bundesweite Datenbank gemeldet werden. Diese Datenbank enthält darüber hinaus zahlreiche andere Informationen über die Tiere. Überprüfungen ergaben, dass bei der Meldung bundesweit zahlreiche Übermittlungsfehler auftraten. In Rheinland-Pfalz waren circa 280 Fälle klärungsbedürftig. In 103 Fällen ist bereits sicher geklärt, dass die Tiere getestet wurden oder nicht testpflichtig waren.

Die zuständigen Behörden vor Ort sind angehalten, jedem einzelnen Fall nachzugehen, den Sachverhalt aufzuklären und die erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Es gab beispielsweise Fälle von so genannten "Schwarzschlachtungen", die ohne Wissen der Behörden durchgeführt wurden, in denen die Staatsanwaltschaft für die Ermittlungen zuständig ist.

Quelle: Ahrensburg [ Thomas Pröller ]

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