Abgleich HIT-Daten und BSE-Tests

In Deutschland werden Rinder ab einem Schlachtalter von 24 Monaten auf BSE getestet. Europaweit wird dieser Test erst ab einem Alter von 30 Monaten vorgeschrieben und durchgeführt. Alle in Deutschland gehaltenen Rinder müssen mit zwei Ohrmarken und einem Tierpass ausgestattet sein und werden in der bundesweiten Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Rinder (HIT-Datenbank) gemeldet, wo auch der Schlachttermin erfasst wird. Ein Abgleich zwischen dieser zentralen Rinderdatenbank mit den Daten der BSE-Tests der Bundesländer hat gezeigt, dass Ungereimtheiten schnell und gezielt gefunden werden können, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Die aktuelle öffentliche Diskussion dürfe deshalb nicht das positive Ergebnis in den Hintergrund drängen, wonach das System der Rückverfolgbarkeit auch bei Millionen von Tests bis zum Einzeltier lückenlos funktioniert. Das von allen Beteiligten, unter anderem auch von mehr als 180.000 Bauern getragene System habe sein  en Härtetest bestanden, erklärte der DBV. Deshalb dürfe das Konzept der Rückverfolgbarkeit nicht in Frage gestellt, sondern müsse weiter genutzt werden, um Fehlverhalten gezielt zu ahnden.

Insgesamt wurden 2003 in Deutschland rund 2,9 Millionen BSE-Tests durchgeführt. Unstimmigkeiten wurden bei ca. 10.000 Fällen ausgemacht, die weit überwiegend auf Übermittlungs- und Eingabefehler zurückzuführen sind. Die Anzahl der nicht sofort zu klärenden Fälle verringerte sich nach derzeitigen Erkenntnissen der Behörden auf ca. 611. Bezogen auf fast 3 Millionen durchgeführte BSE-Tests stellt dies einen Anteil von 0,02 Prozent dar. Es ist zu befürchten, dass einige dieser Schlachtungen ohne behördliche Aufsicht durchgeführt wurden und damit gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde. So genannte Schwarzschlachtungen sind ein Straftatbestand, auf den Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahre stehen, betonte der DBV. Der DBV trägt solche harten Bestrafungen vorbehaltlos mit.

Abgleich HIT-Daten und BSE-Tests

In Deutschland werden Rinder ab einem Schlachtalter von 24 Monaten auf BSE getestet. Europaweit wird dieser Test erst ab einem Alter von 30 Monaten vorgeschrieben und durchgeführt. Alle in Deutschland gehaltenen Rinder müssen mit zwei Ohrmarken und einem Tierpass ausgestattet sein und werden in der bundesweiten Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Rinder (HIT-Datenbank) gemeldet, wo auch der Schlachttermin erfasst wird. Ein Abgleich zwischen dieser zentralen Rinderdatenbank mit den Daten der BSE-Tests der Bundesländer hat gezeigt, dass Ungereimtheiten schnell und gezielt gefunden werden können, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Die aktuelle öffentliche Diskussion dürfe deshalb nicht das positive Ergebnis in den Hintergrund drängen, wonach das System der Rückverfolgbarkeit auch bei Millionen von Tests bis zum Einzeltier lückenlos funktioniert. Das von allen Beteiligten, unter anderem auch von mehr als 180.000 Bauern getragene System habe sein  en Härtetest bestanden, erklärte der DBV. Deshalb dürfe das Konzept der Rückverfolgbarkeit nicht in Frage gestellt, sondern müsse weiter genutzt werden, um Fehlverhalten gezielt zu ahnden.

Insgesamt wurden 2003 in Deutschland rund 2,9 Millionen BSE-Tests durchgeführt. Unstimmigkeiten wurden bei ca. 10.000 Fällen ausgemacht, die weit überwiegend auf Übermittlungs- und Eingabefehler zurückzuführen sind. Die Anzahl der nicht sofort zu klärenden Fälle verringerte sich nach derzeitigen Erkenntnissen der Behörden auf ca. 611. Bezogen auf fast 3 Millionen durchgeführte BSE-Tests stellt dies einen Anteil von 0,02 Prozent dar. Es ist zu befürchten, dass einige dieser Schlachtungen ohne behördliche Aufsicht durchgeführt wurden und damit gegen gesetzliche Regelungen verstoßen wurde. So genannte Schwarzschlachtungen sind ein Straftatbestand, auf den Gefängnisstrafen bis zu 3 Jahre stehen, betonte der DBV. Der DBV trägt solche harten Bestrafungen vorbehaltlos mit.

Quelle: Bonn [ dbv ]

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