Bei fehlenden BSE-Tests schreitet Aufklärung in den Ländern voran

In den Medien wird seit einigen Tagen wiederholt über nicht erfolgte BSE-Tests bei Rindern über 24 Monate berichtet. Mit diesem Problem wurde BMVEL erstmals im Dezember 2003 befasst und hat sofort reagiert. Auch wenn die statistische Wahrscheinlichkeit, dass eines der ungetesteten Rinder BSE hatte, als sehr gering einzustufen ist (von 3 Millionen getesteten Tieren in 2003 waren nur 54 positiv), ist jedes vorschriftswidrig ohne Test auf den Markt gekommene Rind eines zuviel. Die Gefahr, für jeden einzelnen Menschen, an der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu erkranken, kann von der Wissenschaft nicht ausgeschlossen werden.

Vorwürfe einzelner Abgeordneter, Bundesministerin Künast hätte schon seit Februar 2003 von diesen Problemen gewusst, aber nichts unternommen, entbehren jeglicher Grundlage. Die von den Abgeordneten zitierten Schreiben sind unverzüglich an die zuständigen Länder weitergeleitet und dort bearbeitet worden.

Bei fehlenden BSE-Tests schreitet Aufklärung in den Ländern voran

In den Medien wird seit einigen Tagen wiederholt über nicht erfolgte BSE-Tests bei Rindern über 24 Monate berichtet. Mit diesem Problem wurde BMVEL erstmals im Dezember 2003 befasst und hat sofort reagiert. Auch wenn die statistische Wahrscheinlichkeit, dass eines der ungetesteten Rinder BSE hatte, als sehr gering einzustufen ist (von 3 Millionen getesteten Tieren in 2003 waren nur 54 positiv), ist jedes vorschriftswidrig ohne Test auf den Markt gekommene Rind eines zuviel. Die Gefahr, für jeden einzelnen Menschen, an der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit zu erkranken, kann von der Wissenschaft nicht ausgeschlossen werden.

Vorwürfe einzelner Abgeordneter, Bundesministerin Künast hätte schon seit Februar 2003 von diesen Problemen gewusst, aber nichts unternommen, entbehren jeglicher Grundlage. Die von den Abgeordneten zitierten Schreiben sind unverzüglich an die zuständigen Länder weitergeleitet und dort bearbeitet worden.

Im Zusammenhang mit den unterbliebenen BSE-Tests ist folgende Chronologie aufzustellen:

  • Die HIT-Datenbank, eine Einrichtung der Länder, mit deren Hilfe der Verbleib und die Herkunft von Rindern rückverfolgt werden kann, wird nicht nur als zentrale Datenbank für Rinder, sondern über die Verpflichtungen nach der hierfür maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinaus auch zur Erfassung der durchgeführten BSE-Schnelltests genutzt.
  • Ende Oktober 2003 wurde vom Betreiber der HIT-Datenbank erstmals eine Plausibilitätsprüfung der Daten der über 24 Monate alten geschlachteten oder anderweitig abgegangenen Rinder und der BSE-Testergebnisse für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2003 durchgeführt.
  • Im Ergebnis dieses Datenabgleichs wurden Unstimmigkeiten festgestellt, in denen über 24 Monate alten geschlachteten oder verendeten Rindern kein Ergebnis des BSE-Pflichttests zugeordnet werden konnte. Die zuständigen Behörden der Länder wurden vom Betreiber der Datenbank über das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten um Prüfung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden, festgestellten Unstimmigkeiten gebeten.
  • Das BMVEL hat durch eine Anfrage des Landes Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2004 Kenntnis über diesen Vorgang erhalten.
  • Das BMVEL hat diese Anfrage wie auch eine entsprechende Pressemitteilung in den Stuttgarter Nachrichten zum Anlass genommen, die Länder mit Schreiben vom 23. Dezember 2003 zu bitten, die Ursachen der Unstimmigkeiten schnellstmöglich abzuklären und die notwendigen Folgemaßnahmen zu ergreifen. Ferner wurde auf die Informationspflichten über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission hingewiesen. Die Länder wurden um Übermittlung der Ergebnisse ihrer Nachforschungen bis zum 29. Dezember 2003 gebeten.
  • Bis zum 30. Dezember 2003 lagen konkrete Informationen zu unterlassenen BSE-Tests bei über 24 Monate alten geschlachteten Rindern aus Baden-Württemberg und dem Saarland vor. Die Mehrzahl der Länder teilte mit, dass aktuelle Ermittlungen noch im Gange seien und die Mehrzahl der Unstimmigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Fehler bei der Dateneingabe beruhen.
  • Alle Länder wurden vom BMVEL mit Schreiben vom 2. Januar 2004 erneut auf die Informationspflichten über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission hingewiesen. Am 6. und 7. Januar 2004 hat das BMVEL die zuständigen Landesbehörden erneut um Übermittlung des aktuellen Standes der Ermittlungen gebeten. Diesen aktuellen Sachstand hat das BMVEL am 8. Januar 2004 der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten in der Sitzung der Leiter der Veterinärdienste vorgetragen.

Der Datenabgleich der zuständigen Länderbehörden schreitet zügig voran. Von den ursprünglich gemeldeten Unstimmigkeiten konnten bis zum 16. Januar 2004 mehr als die Hälfte geklärt werden, d.h. hier wurden die BSE-Tests ordnungsgemäß durchgeführt oder es bestand keine Testpflicht. Das BMVEL erwartet in den nächsten Tagen den Abschluss der Prüfung der restlichen Fälle durch die Bundesländer.

Die von den Ländern belegte Zahl der nachweislich ohne BSE-Test geschlachteten Rinder beläuft sich aktuell auf rund 1.700. Ursachen hierfür waren:

  1. die Unterlassung der BSE-Testung bei Schlachtung von Rindern genau an ihrem zweiten Geburtstag,
  2. die fehlende Anordnung des BSE-Tests durch den amtlichen Tierarzt,
  3. Schwarzschlachtungen.

Die Länder haben die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die drei genannten Ursachen auszuräumen, d.h.:

  1. Klarstellung, dass die Testpflicht für über 24 Monate alte Rinder am Tag des Geburtstages beginnt und nicht erst am darauf folgenden Tag,
  2. Tierärzte, die die Anordnung des vorgeschriebenen BSE-Tests unterlassen haben, wurden entsprechend zur Rechenschaft gezogen,
  3. Schlachthöfe oder Personen, die ohne Lizenz und ohne BSE-Test Rinder geschlachtet und vermarktet haben werden strafrechtlich verfolgt.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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