Ende letzten Jahres wurden im Rahmen von Routinekontrollen Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern festgestellt. Bei Lasalocid handelt es sich um ein antibiotisch wirkendes Mittel gegen Kokzidien (parasitär lebende Einzeller), das insbesondere in der intensiven Geflügelhaltung eingesetzt wird. Millionen von Eiern wurden daraufhin bundesweit aus dem Verkehr gezogen. Für Rückstände dieses Stoffes in Lebensmitteln sind keine Grenzwerte festgelegt worden, hier gilt die Null-Toleranz. Nordrhein-Westfalen wird sich bei der Amtschefkonferenz der LandwirtschaftsministerInnen in Berlin am 15./16 Januar 2004 für ein Verbot von Lasalocid als Futtermittelzusatzstoff einsetzen und spricht sich grundsätzlich für eine Überführung sämtlicher Futtermittelzusatzstoffe mit pharmakologischer Wirkung in das Arzneimittelrecht aus.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: " Alle pharmakologisch wirksamen Stoffe müssen aus dem Regelungsbereich des Futtermittelrechts herausgenommen und in das Arzneimittelrecht überführt werden. Diese Forderung konnten wir durch das Verbot bzw. durch die Überführung von antibiotischen Leistungsförderern aus dem Futtermittelrecht in das Arzneimittelrecht für diesen Stoffbereich bereits umsetzen. Für den Bereich der Kokzidiostatika will die Kommission erst in mehreren Jahren Entscheidungen treffen. Dies ist entschieden zu spät. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes muss hier sofort gehandelt werden."

Ende letzten Jahres wurden im Rahmen von Routinekontrollen Lasalocid-Rückstände in Hühnereiern festgestellt. Bei Lasalocid handelt es sich um ein antibiotisch wirkendes Mittel gegen Kokzidien (parasitär lebende Einzeller), das insbesondere in der intensiven Geflügelhaltung eingesetzt wird. Millionen von Eiern wurden daraufhin bundesweit aus dem Verkehr gezogen. Für Rückstände dieses Stoffes in Lebensmitteln sind keine Grenzwerte festgelegt worden, hier gilt die Null-Toleranz. Nordrhein-Westfalen wird sich bei der Amtschefkonferenz der LandwirtschaftsministerInnen in Berlin am 15./16 Januar 2004 für ein Verbot von Lasalocid als Futtermittelzusatzstoff einsetzen und spricht sich grundsätzlich für eine Überführung sämtlicher Futtermittelzusatzstoffe mit pharmakologischer Wirkung in das Arzneimittelrecht aus.

Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn: " Alle pharmakologisch wirksamen Stoffe müssen aus dem Regelungsbereich des Futtermittelrechts herausgenommen und in das Arzneimittelrecht überführt werden. Diese Forderung konnten wir durch das Verbot bzw. durch die Überführung von antibiotischen Leistungsförderern aus dem Futtermittelrecht in das Arzneimittelrecht für diesen Stoffbereich bereits umsetzen. Für den Bereich der Kokzidiostatika will die Kommission erst in mehreren Jahren Entscheidungen treffen. Dies ist entschieden zu spät. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes muss hier sofort gehandelt werden."

Durch eine Regelung dieser Stoffe im Arzneimittelrecht würden einerseits zulässige Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel festgelegt werden können, die sich an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit orientieren, andererseits könnten an die Herstellung von Futtermitteln mit Zusatz von pharmakologische wirksamen Stoffen höhere Anforderungen gestellt werden, als sie derzeit für Futtermittelzusatzstoffe gelten. Diese Stoffe dürften dann bei den Futtermittelherstellern nur noch über gesonderte Produktionsschienen in Futtermittel eingemischt werden. Hierdurch könnten beispielsweise Kontaminationen über Futtermühlen vermieden werden. Im übrigen ist über das Arzneimittelrecht nur ein gezielter indikationsbezogener Einsatz möglich, dies heißt, Tiere werden erst dann mit den Arzneimitteln behandelt, wenn sie tatsächlich erkrankt sind.

Quelle: Düsseldorf [ munlv ]

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