Reaktion auf Aviäre Influenza (Geflügelpest) in Südostasien

Um, vor dem Hintergrund des Geschehens in Südostasien, den Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest auf höchstmöglichem Niveau zu stabilisieren, hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen heute für eine dementsprechende Eilverordnung des Bundes ausgesprochen.

Die in der geänderten Fassung vom 16. Mai 2003 unverändert geltende niedersächsische Geflügelpest-Verordnung könne Berlin als Vorbild für eine Eilverordnung des Bundes betrachten, empfiehlt Ehlen. Die Anzeigepflicht vermehrter Todesfälle in einem Bestand, als wichtiger Indikator eines möglichen Seuchengeschehens, ist z.B. in der niedersächsischen Verordnung bereits verankert, darüber hinaus eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen. So müssen Halter von Hühnern, Perl- und Truthühnern sowie Enten und Gänsen sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen die Haltungen betreten können und dass Schuhreinigungs- und Desinfektionseinrichtungen vorhanden sind.

Reaktion auf Aviäre Influenza (Geflügelpest) in Südostasien

Um, vor dem Hintergrund des Geschehens in Südostasien, den Schutz vor der Einschleppung der Geflügelpest auf höchstmöglichem Niveau zu stabilisieren, hat sich Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen heute für eine dementsprechende Eilverordnung des Bundes ausgesprochen.

Die in der geänderten Fassung vom 16. Mai 2003 unverändert geltende niedersächsische Geflügelpest-Verordnung könne Berlin als Vorbild für eine Eilverordnung des Bundes betrachten, empfiehlt Ehlen. Die Anzeigepflicht vermehrter Todesfälle in einem Bestand, als wichtiger Indikator eines möglichen Seuchengeschehens, ist z.B. in der niedersächsischen Verordnung bereits verankert, darüber hinaus eine Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen. So müssen Halter von Hühnern, Perl- und Truthühnern sowie Enten und Gänsen sicherstellen, dass keine betriebsfremden Personen die Haltungen betreten können und dass Schuhreinigungs- und Desinfektionseinrichtungen vorhanden sind.

Wer mehr als 100 Tiere hält, muss zusätzlich optisch das "Unbefugte Betreten" verbieten, ausreichend Schutzkleidung/Einwegkleidung für Befugte vorhalten und eine besondere Bestandsdokumentation führen. Außerdem muss eine lückenlose "Besucherliste" geführt werden, die mit der Ein- oder Ausstallung oder Futtermittellieferung beschäftigten Personen/Betriebe/Händler chronologisch dokumentiert.

Gerätschaften, Fahrzeuge, der Verladeplatz sowie frei gewordene Ställe müssen gereinigt und desinfiziert werden, Futtermittel und Einstreu "wildvogelsicher" gelagert werden. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchzuführen und zu dokumentieren. Futtermittelherstellungsbetriebe müssen bei Produktion, Lagerung und Transport sicherstellen, dass kein Kontakt mit geflügelpestübertragenden Tieren möglich ist. Fahrer müssen Buch führen über Transporte, Ort und Tag der Fahrzeugdesinfektion etc.

Der komplette niedersächsische VO-Text kann unter www.laves.niedersachsen.de (Aus den Fachdiensten/Tiergesundheit), eingesehen werden.

Quelle: Hannover [ ml ]

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