EU-Kommission veröffentlicht fürderhin jede Woche Bericht über Gefahrenmeldungen

Die Europäische Kommission möchte in Zukunft wöchentlich eine Zusammenstellung der ihr aus den Mitgliedstaaten zugehenden Warnungen über gefährliche NonfoodKonsumerzeugnisse herausgeben. Die erste Ausgabe ist bereits auf der Kommissions-Website über Verbraucherschutz [hier] zu finden.

Durchschnittlich treffen bei der Kommission über das EU-weite Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte (bekannt unter dem Akronym RAPEX) Woche für Woche 2 bis 4 Produktwarnmeldungen ein. Vielfach geht es dabei um folgende Gefahren: Erstickung, Obstruktion der Atemwege, Stromschlag oder Entflammung. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich meistens um Spielzeugartikel. An zweiter Stelle der gefährlichen Erzeugnisse stehen Elektrogeräte. Da die seit dem 15. Januar geltende Neufassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit die Hersteller und Händler verpflichtet, von sich aus die Behörden von gefährlichen Produkten in Kenntnis zu setzen (siehe IP/04/53), ist das Schnellwarnsystem RAPEX jetzt noch wichtiger geworden. Für Lebens- und Futtermittel gibt es auf EU-Ebene ein gesondertes Schnellwarnsystem (RASFF). Auch die mit Hilfe dieses System gemeldeten Gefahren werden in einer wöchentlichen Übersicht publik gemacht (siehe IP/03/750).

EU-Kommission veröffentlicht fürderhin jede Woche Bericht über Gefahrenmeldungen

Die Europäische Kommission möchte in Zukunft wöchentlich eine Zusammenstellung der ihr aus den Mitgliedstaaten zugehenden Warnungen über gefährliche NonfoodKonsumerzeugnisse herausgeben. Die erste Ausgabe ist bereits auf der Kommissions-Website über Verbraucherschutz [hier] zu finden.

Durchschnittlich treffen bei der Kommission über das EU-weite Schnellinformationssystem für gefährliche Produkte (bekannt unter dem Akronym RAPEX) Woche für Woche 2 bis 4 Produktwarnmeldungen ein. Vielfach geht es dabei um folgende Gefahren: Erstickung, Obstruktion der Atemwege, Stromschlag oder Entflammung. Bei den betroffenen Produkten handelt es sich meistens um Spielzeugartikel. An zweiter Stelle der gefährlichen Erzeugnisse stehen Elektrogeräte. Da die seit dem 15. Januar geltende Neufassung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit die Hersteller und Händler verpflichtet, von sich aus die Behörden von gefährlichen Produkten in Kenntnis zu setzen (siehe IP/04/53), ist das Schnellwarnsystem RAPEX jetzt noch wichtiger geworden. Für Lebens- und Futtermittel gibt es auf EU-Ebene ein gesondertes Schnellwarnsystem (RASFF). Auch die mit Hilfe dieses System gemeldeten Gefahren werden in einer wöchentlichen Übersicht publik gemacht (siehe IP/03/750).

Dazu David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: „In meinen Augen gehört der Schutz der Konsumenten aller Altersklassen vor Gefahren durch minderwertige, unsichere Produkte mit zu den vorrangigen Zielen jeder Verbraucherpolitik. Deshalb ist die Information der Öffentlichkeit über Gefährdungen durch Produkte besonders wichtig. Unmissverständliche Informationen, aktive Marktüberwachung und schnelles Handeln, damit gefährliche Produkte unverzüglich vom Markt genommen werden, sind mithin die zentralen Anliegen, damit sichergestellt werden kann, dass dem Bürger Europas der Schutz zuteil wird, den er braucht."

Neben den wöchentlichen Berichten über Gefahrenmeldungen möchte die Kommission künftig außerdem Quartalsstatistiken über die RAPEX-Schnellwarnungen veröffentlichen. Diese statistischen Daten sollen ebenfalls auf die Verbraucherwebsite der Kommission gestellt werden.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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