David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, begrüßte die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament zugunsten der neuen EU-Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen. „Diese Verordnung wird unsere Kontrolle über die Lebens- und Futtermittelherstellungskette deutlich verbessern und uns in die Lage versetzen, Lebensmittel für den Verbraucher in Europa noch sicherer zu machen. Sie wird es auch ermöglichen zu überprüfen, ob Regeln zur Tiergesundheit und zum Tierschutz eingehalten werden. Sie strafft und verstärkt die bestehenden Kontrollsysteme und gibt der Kommission neue Instrumente an die Hand, um in der gesamten EU ein hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten," so Kommissar Byrne. Die von der Kommission im Februar 2003 (siehe IP/03/182) vorgeschlagene neue Verordnung wird die Effizienz der Kontrolldienste sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Kommission verbessern. Sie bietet zudem einen Rahmen für die Unterstützung von Entwicklungsländern zur Erfüllung der EU-Einfuhrbedingungen und erlaubt es der Kommission, Maßnahmen zur Förderung von Lebens- und Futtermittelsicherheit zu finanzieren. Die Zustimmung des Parlaments heute umfasst auch eine Reihe von Änderungen der Verordnung, die informell mit dem Rat vereinbart wurden. Die endgültige Verabschiedung der Verordnung wird in den nächsten Wochen stattfinden. Die neue Vorschrift wird dann am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Meinungsumfragen im Auftrag der Kommission1 zeigen, dass 90 % der Verbraucher in der EU möchten, dass die Kommission „dafür Sorge trägt, dass landwirtschaftliche Produkte gesund und sicher sind. Die Verordnung über Lebens- und Futtermittelkontrollen, eine der im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit angekündigten Maßnahmen, dient diesem Ziel.

David Byrne, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, begrüßte die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament zugunsten der neuen EU-Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen. „Diese Verordnung wird unsere Kontrolle über die Lebens- und Futtermittelherstellungskette deutlich verbessern und uns in die Lage versetzen, Lebensmittel für den Verbraucher in Europa noch sicherer zu machen. Sie wird es auch ermöglichen zu überprüfen, ob Regeln zur Tiergesundheit und zum Tierschutz eingehalten werden. Sie strafft und verstärkt die bestehenden Kontrollsysteme und gibt der Kommission neue Instrumente an die Hand, um in der gesamten EU ein hohes Niveau der Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten," so Kommissar Byrne. Die von der Kommission im Februar 2003 (siehe IP/03/182) vorgeschlagene neue Verordnung wird die Effizienz der Kontrolldienste sowohl der Mitgliedstaaten als auch der Kommission verbessern. Sie bietet zudem einen Rahmen für die Unterstützung von Entwicklungsländern zur Erfüllung der EU-Einfuhrbedingungen und erlaubt es der Kommission, Maßnahmen zur Förderung von Lebens- und Futtermittelsicherheit zu finanzieren. Die Zustimmung des Parlaments heute umfasst auch eine Reihe von Änderungen der Verordnung, die informell mit dem Rat vereinbart wurden. Die endgültige Verabschiedung der Verordnung wird in den nächsten Wochen stattfinden. Die neue Vorschrift wird dann am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Meinungsumfragen im Auftrag der Kommission1 zeigen, dass 90 % der Verbraucher in der EU möchten, dass die Kommission „dafür Sorge trägt, dass landwirtschaftliche Produkte gesund und sicher sind. Die Verordnung über Lebens- und Futtermittelkontrollen, eine der im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit angekündigten Maßnahmen, dient diesem Ziel.

Harmonisierte Kontrollen in den EU-Mitgliedstaaten, mit Kommissions-Audit

Die Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln sowie von Lebendtieren ist und bleibt vorrangig eine Aufgabe der Mitgliedstaaten.

Durch die Einführung von Leistungskriterien für die zuständigen Behörden und eines harmonisierten EU-Konzepts für die Gestaltung und Entwicklung der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten wird die Verordnung jedoch die Verifizierung der Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Bestimmungen zu Tiergesundheit und Tierschutz auf allen Stufen von Produktion, Verarbeitung und Vertrieb stärken. Dazu gehört die Einführung von Managementgrundsätzen (dokumentierte Kontrollverfahren und internes Audit) und strengeren Regeln für die Akkreditierung von Laboratorien. Es sind nationale Kontrollpläne mit spezifischen operationellen Kriterien für Elemente wie Personal, Ausbildung und dokumentierte Kontrollverfahren festzulegen. Audits durch das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) der Kommission werden die Leistung anhand dieser Kontrollpläne bewerten. Zusätzlich zu den derzeit vorgeschriebenen Notfallplänen für den Futtermittel- und Veterinärbereich sind nunmehr auch Notfallpläne für Lebensmittelkrisen zu erstellen, und Personal muss für die Durchführung dieser Pläne ausgebildet werden.

Die Richtlinie sieht eine gemeinsame Regelung für die Kontrolle von Lebens- und Futtermitteleinfuhren vor, wobei die Häufigkeit der Kontrollen sich nach dem Risiko richten soll. Dies bedeutet, dass bei Produkten mit einem bekannten spezifischen Risiko, etwa Aflatoxin in bestimmten Nüssen, die Probenahmehäufigkeit bei der Einfuhr höher sein kann als bei Produkten, die ein geringeres Risiko darstellen. Derzeit bestehen einheitliche Einfuhrverfahren in der Hauptsache für Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs.

Die Aufgabe der EU wird auch weiterhin in Audits durch das LVA bestehen, mit denen die Effizienz der Kontrollsysteme in den Mitgliedstaaten verifiziert und die Einhaltung der EU-Bestimmungen durch Drittländer bzw. die Gleichwertigkeit eigener Bestimmungen der Drittländer festgestellt werden sollen. Wichtigste Veränderung in der Rolle des LVA wird eine Verlagerung des Schwerpunkts von einzelnen Produktionsbetrieben auf eine Bewertung der Gesamtfunktion der nationalen Kontrollsysteme sein. Treten besondere Probleme auf, so wird das LVA ergänzend zu den allgemeinen Audits diese Aspekte eingehender prüfen, wie dies bereits heute üblich ist.

Durchsetzungsmaßnahmen

Die Verordnung sieht administrative Durchsetzungsmaßnahmen vor, mit denen die Mitgliedstaaten besonders schwerwiegende Verstöße bekämpfen können, sowie Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene. Verfügt die Kommission über den Nachweis, dass das Kontrollsystem eines Mitgliedstaates unzureichend ist, dann erlaubt die Verordnung der Kommission, Sofortmaßnahmen für den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, für Tier- und Umweltschutz zu treffen. Diese Maßnahmen würden in Absprache mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Ausschusses oder in schwerwiegenden Fällen in Eigeninitiative der Kommission getroffen. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise die Aussetzung des Rechts, Lebens- und Futtermittel in Verkehr zu bringen.

Unterstützung von Entwicklungsländern

Drittländer, die in die EU exportieren, sind bereits jetzt verpflichtet, Garantien vorzulegen, dass die in die EU-Mitgliedstaaten ausgeführten Produkte den EU-Vorschriften entsprechen. Die Verordnung sieht eine Reihe von Initiativen vor, insbesondere Ausbildungs- und Partnerschaftsprojekte, die es den Entwicklungsländern erleichtern sollen, die EU-Bestimmungen hinsichtlich Lebens- und Futtermittelkontrollen umzusetzen. Diese Tätigkeiten werden daher im Rahmen der Außenhilfeprogramme der EU organisiert und sich vorrangig auf die Länder konzentrieren, die vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD genannt werden.

Die nächsten Schritte

Die heute vom Parlament bestätigten Änderungen der Verordnung waren von Rat und Kommission zuvor informell vereinbart worden. Der Rat wird in den nächsten Wochen die Stellungnahme des Parlaments in erster Lesung formell annehmen, der endgültige Wortlaut der Verordnung wird kurz danach dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit ist der Weg frei für den Einsatz des neuen Systems der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrollen ab dem 1. Januar 2006.

Drei derzeit geltende Richtlinien werden aufgehoben und durch Bestimmungen der neuen Verordnung ersetzt, sobald diese in Kraft tritt: Dabei handelt es sich um:

    • gemeinschaftliche Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Richtlinie 70/373/EWG des Rates);
    • Grundregeln für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrollen (Richtlinie 95/53/EWG des Rates);
    • Bestimmungen zur amtlichen Lebensmittelüberwachung (Richtlinien 89/397/EWG und 93/99/EG des Rates).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Lebens- und Futtermittelkontrollen in der EU finden Sie unter

http://europa.eu.int/comm/food/food/controls/index_de.htm

Weitere Informationen zur Tätigkeit des Lebensmittel- und Veterinäramts finden Sie unter

http://europa.eu.int/comm/food/food/controls/index_de.htm

Quelle: Brüssel [ eu ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen