Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte - soweit bisher bekannt - ohne Änderungen dem Vorschlag des Ministerrats der EU für ein neues Veterinärgebührenrecht zu. Damit dürfte die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments nur noch eine Formsache sein. Eine zweite Lesung des Parlaments wird es dann nicht geben. Inhaltlich stellt sich das neue Recht so dar, wie wir Ihnen unter Punkt 2 im E-Mail Nr. 47 vom 27. Februar 2004 berichteten. Vor dem Votum des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments erfolgte durch die Agrarattachés noch eine Änderung hinsichtlich der Gebühren für die Schlachtung von Schafen: Für die Schlachtung von Schafen mit einem Gewicht von weniger als zwölf Kilogramm sollen 0,15 € pro Tier entrichtet werden, für Schafe im Gewicht von zwölf Kilogramm oder schwerer 0,25 € pro Tier.

Sobald das neue Veterinärgebührenrecht endgültig verabschiedet ist, werden wir weiter berichten. Vorab lässt sich sagen, dass das neue Gebührenrecht angesichts großer Unschärfe kaum dem Interesse der Wettbewerbsgleichheit dienen wird, aber auch deutlich Chancen für diejenigen Unternehmen eröffnen wird, die ihre Interessen bei ihrer zuständigen Gebietskörperschaft durchsetzen können. Im Unterschied zum bisherigen Recht mit seinen Pauschalgebühren wird es Mindestgebühren geben, die allerdings auf einer betriebsbezogenen Basis unterschritten werden dürfen, was zumindest nach Auffassung unserer Behörden in Deutschland in Bezug auf die Pauschalgebühren bisher nicht möglich ist.

Der federführende Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte - soweit bisher bekannt - ohne Änderungen dem Vorschlag des Ministerrats der EU für ein neues Veterinärgebührenrecht zu. Damit dürfte die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments nur noch eine Formsache sein. Eine zweite Lesung des Parlaments wird es dann nicht geben. Inhaltlich stellt sich das neue Recht so dar, wie wir Ihnen unter Punkt 2 im E-Mail Nr. 47 vom 27. Februar 2004 berichteten. Vor dem Votum des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments erfolgte durch die Agrarattachés noch eine Änderung hinsichtlich der Gebühren für die Schlachtung von Schafen: Für die Schlachtung von Schafen mit einem Gewicht von weniger als zwölf Kilogramm sollen 0,15 € pro Tier entrichtet werden, für Schafe im Gewicht von zwölf Kilogramm oder schwerer 0,25 € pro Tier.

Sobald das neue Veterinärgebührenrecht endgültig verabschiedet ist, werden wir weiter berichten. Vorab lässt sich sagen, dass das neue Gebührenrecht angesichts großer Unschärfe kaum dem Interesse der Wettbewerbsgleichheit dienen wird, aber auch deutlich Chancen für diejenigen Unternehmen eröffnen wird, die ihre Interessen bei ihrer zuständigen Gebietskörperschaft durchsetzen können. Im Unterschied zum bisherigen Recht mit seinen Pauschalgebühren wird es Mindestgebühren geben, die allerdings auf einer betriebsbezogenen Basis unterschritten werden dürfen, was zumindest nach Auffassung unserer Behörden in Deutschland in Bezug auf die Pauschalgebühren bisher nicht möglich ist.

Die Berücksichtigung betriebsindividueller Kriterien für eine Gebührenabsenkung ist ein Element, für das sich die Arbeitsgruppe Lebensmittelrecht im Europäischen Verband UECBV gegenüber der EU stark gemacht hatte. Der VDF ist ständiges Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Ansonsten muss leider festgestellt werden, dass sich die EU, aber auch die Mitgliedstaaten herzlich wenig um die vielen Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Wirtschaftsbeteiligten kümmerten. Leider war immer wieder das zweifelhafte Argument zu hören, Gebührenangelegenheiten seien eine verwaltungsinterne Angelegenheit.

Quelle: Bonn [ vdf ]

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