Zwischenbericht zu fehlenden BSE-Tests auf Schlachthöfen

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt QS fest, dass keine QS-Ware ohne BSE-Tests in den Handel gelangt ist. Nach bisher vorliegenden Zahlen sind in QS-Schlachtbetrieben bei 57 Rindern im Jahre 2003 BSE-Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Bei den nicht BSE-beprobten Rindern handelt es sich nicht um QS-Rinder. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe umfangreiche Untersuchungen eingeleitet. Bei 9 von 185 Schlachthöfen im QS-System hat es Unregelmäßigkeiten bei der BSE-Betestung gegeben. Der QS-Sanktionsbeirat wird Sanktionsmaßnahmen gegen die betroffenen Betriebe prüfen. Der Großteil aller QS-Rinder sind Jungbullen mit einem Lebensalter unter 24 Monaten. Der Gesetzgeber nimmt diese Tiere ausdrücklich von der BSE-Betestung aus. BSE-Tests, die in dieser Altersgruppe effektiv eingesetzt werden könnten, existieren nicht. QS hat unmittelbar mit den betroffenen Betrieben und mit Unterstützung der Fachverbände die verbliebenen Schwachstellen bei der amtlichen Beprobung und im Eigenkontrollsystem der Schlachtbetriebe ermittelt. Danach sind insbesondere menschliche und technische Fehler bei der manuellen Dateneingabe und Datenübertragung sowie beim Datenabgleich für die Nichtdurchführung der BSE-Tests verantwortlich. QS ist nicht für die fehlenden BSE-Tests verantwortlich. BSE-Tests sind fester Bestandteil der amtlichen Fleischbeschau und fallen daher allein in die Zuständigkeit der amtlichen Veterinäre. QS unterstützt die Schlachthöfe und die Amtsveterinäre aktiv bei einer weiteren Verbesserung der lückenlosen BSE-Beprobung und Kontrollarbeit. 1. Hintergrund und Vorgaben für BSE-Tests im QS-System

Fester Bestandteil der amtlichen Fleischuntersuchung ist gemäß § 1 Absatz 1 BSEUntersV die Durchführung von BSE-Tests bei Rindern, die älter als 24 Monate sind. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Probennahme liegt bei den amtlichen Veterinären, die auch den gesamten Schlachtprozess überwachen. Das Probenmaterial ist zudem sog. spezifisches Risikomaterial, über das der Schlachtbetrieb nicht frei verfügen darf.

Zwischenbericht zu fehlenden BSE-Tests auf Schlachthöfen

    • Zum jetzigen Zeitpunkt stellt QS fest, dass keine QS-Ware ohne BSE-Tests in den Handel gelangt ist. Nach bisher vorliegenden Zahlen sind in QS-Schlachtbetrieben bei 57 Rindern im Jahre 2003 BSE-Tests nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Bei den nicht BSE-beprobten Rindern handelt es sich nicht um QS-Rinder.
    • Die QS Qualität und Sicherheit GmbH hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe umfangreiche Untersuchungen eingeleitet. Bei 9 von 185 Schlachthöfen im QS-System hat es Unregelmäßigkeiten bei der BSE-Betestung gegeben. Der QS-Sanktionsbeirat wird Sanktionsmaßnahmen gegen die betroffenen Betriebe prüfen.
  • Der Großteil aller QS-Rinder sind Jungbullen mit einem Lebensalter unter 24 Monaten. Der Gesetzgeber nimmt diese Tiere ausdrücklich von der BSE-Betestung aus. BSE-Tests, die in dieser Altersgruppe effektiv eingesetzt werden könnten, existieren nicht.
    • QS hat unmittelbar mit den betroffenen Betrieben und mit Unterstützung der Fachverbände die verbliebenen Schwachstellen bei der amtlichen Beprobung und im Eigenkontrollsystem der Schlachtbetriebe ermittelt. Danach sind insbesondere menschliche und technische Fehler bei der manuellen Dateneingabe und Datenübertragung sowie beim Datenabgleich für die Nichtdurchführung der BSE-Tests verantwortlich.
  • QS ist nicht für die fehlenden BSE-Tests verantwortlich. BSE-Tests sind fester Bestandteil der amtlichen Fleischbeschau und fallen daher allein in die Zuständigkeit der amtlichen Veterinäre.
    • QS unterstützt die Schlachthöfe und die Amtsveterinäre aktiv bei einer weiteren Verbesserung der lückenlosen BSE-Beprobung und Kontrollarbeit.

1. Hintergrund und Vorgaben für BSE-Tests im QS-System

Fester Bestandteil der amtlichen Fleischuntersuchung ist gemäß § 1 Absatz 1 BSEUntersV die Durchführung von BSE-Tests bei Rindern, die älter als 24 Monate sind. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Probennahme liegt bei den amtlichen Veterinären, die auch den gesamten Schlachtprozess überwachen. Das Probenmaterial ist zudem sog. spezifisches Risikomaterial, über das der Schlachtbetrieb nicht frei verfügen darf.

Ende 2003 hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) einen Datenvergleich zwischen der BSE-Test-Datenbank und dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) durchgeführt. Dabei wurden mehrere hundert Fälle entdeckt, bei denen Tiere irrtümlicherweise ohne BSE-Tests geschlachtet wurden und in den Verkehr gelangt sind.

Entsprechend dem QS-Leitfaden „Schlachtung und Zerlegung“ (Abschnitt 3.2.2) müssen BSE-Tests bei allen adulten Rindern (erwachsene Tiere ab 24 Monaten) in zugelassenen Laboren durchgeführt und durch Vorlage der Untersuchungsbefunde dokumentiert werden. Außerdem wird in der Checkliste „Schlachtung und Zerlegung Rind“ (Abschnitt 3.2) der Nachweis für BSE-Tests abgefragt.

Im QS-System erfolgt eine regelmäßige Auditierung der Schlachtbetriebe durch neutrale Prüfinstitute. Der Prüfer ermittelt stichprobenartig (z.B. an einem bestimmten Schlachttag), ob Verfahren zur ordnungsgemäßen Probenentnahme festgelegt sind. Auf diese Weise wird geprüft, ob in den Schlachthöfen ein Eigenkontrollsystem für BSE-Tests verfügbar ist und genutzt wird. Die Dokumentation der ordnungsgemäßen Durchführung von BSE-Tests erfolgt durch Vorlage der jeweiligen Untersuchungsbefunde.

Eine Nichterfüllung des QS-Kriteriums „Nachweise für BSE-Tests“ wird mit K.o. bewertet. Im Erstaudit führt dies automatisch zur Nichtzulassung zum QS-System. Im Rahmen eines Folgeaudits wird ein Sanktionsverfahren gegen den Schlachtbetrieb eingeleitet. Ein Abgleich mit der HIT-Datenbank kann routinegemäß nicht stattfinden, da QS aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf diese Daten erhält.

Insgesamt dienen die Maßnahmen von QS dazu, die QS-Systemteilnehmer bei ihrer betrieblichen Eigenkontrolle und die Veterinäre bei ihrer amtlichen Prüftätigkeit zu unterstützen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung aller Tätigkeiten zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit verbleibt weiterhin beim amtlichen Prüfdienst und bei den einzelnen Schlachtbetrieben.

2. Aufklärungsarbeit zu fehlenden BSE-Tests im QS-System

Die im Rahmen der BMVEL-Überprüfung offenkundig gewordenen Fälle von fehlenden BSE-Tests bei Rindern hat die QS Qualität und Sicherheit GmbH unmittelbar zum Anlass genommen, innerhalb des QS-Systems sehr genau nachzuforschen, ob solche Verstöße auch bei QS-Teilnehmern aufgetreten sind. Demnach waren insbesondere die folgenden Fehlerquellen für die Nichtbeprobung verantwortlich:

    • Scan-Fehler und falsche manuelle Übernahme der Geburtsdaten aus den Tierpässen in die Datenbestände der Schlachtbetriebe,
    • Unleserliche Angaben in den handschriftlich ausgestellten Rinderpässen,
    • Fehlende Tests bei Rindern, die am Schlachttag exakt 24 Monate alt waren („Geburtstagsrinder“). Für diese Tiergruppe bestand bei einigen Veterinärämtern eine von der Gesetzeslage abweichende Auffassung darüber, ab welchem Alterstag des Rindes die Testpflicht einsetzt.
    • Verlust von BSE-Proben in den Laboren und falsche Zuordnung der BSE-Testergebnisse zu den Schlachttieren,
    • Fehlende Meldungen der Tierkörperbeseitigungsanstalten an die Datenbanken über Tiere, die nicht geschlachtet wurden, sondern wegen Krankheit verendet sind oder aus sonstigen Gründen zu Tode kamen.

Insgesamt handelt es sich somit ausnahmslos um Fälle menschlichen oder technischen Versagens. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass vorsätzliche „Schwarzschlachtungen“ durchgeführt wurden oder Mitarbeiter anderweitig mit Vorsatz gehandelt haben.

Die Aufklärungsarbeit von QS wurde dadurch erheblich erschwert, dass die zuständigen Behörden und Ministerien einzelner Bundesländer – trotz eindeutiger Zuständigkeit für die BSE-Tests – keine Auskünfte in dieser Sache gegenüber QS erteilt haben. Wenig hilfreich für das Bemühen von QS, im Interesse der Verbraucher Hintergründe zu ermitteln, war auch die „Informationspolitik“ der „foodwatch e.V.“. Diese hat vorschnell Daten ohne jegliche Gegenprüfung über fehlende BSE-Tests in Schlachthöfen verbreitet.

Leider haben die Medien diese Informationen ohne weitere Recherchen übernommen. So hat zuletzt am 6. März 2004 „Der Spiegel“ wahrheitswidrig berichtet, dass „BSE-Testpannen auch bei Produkten mit QS-Siegel“ aufgetreten seien. Nach den zum Veröffentlichungszeitpunkt bekannten und bis heute bestätigten Informationen ist dieses eindeutig nicht der Fall. Insbesondere wurde nach dem jetzigen Sachstand kein irrtümlich nicht getestetes Rind als QS-Ware im Handel vermarktet.

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH wird ihre Aufklärungsarbeit in dieser Sache mit Nachdruck fortsetzen. Zusammen mit Fachexperten und Prüfinstituten erarbeitet QS Maßnahmen zur Realisierung einer lückenlosen BSE-Beprobung.

Quelle: Bonn [ qs ]

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