Aussetzung der Eeinfuhren von Geflügel aus den USA nach Ausbruch der Geflügelpest verlängert

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat heute den Vorschlag der Kommission, das Einfuhrverbot für lebendes Geflügel, Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen, Eiern und als Heimtiere gehaltenen Vögeln aus den USA bis zum 23. April zu verlängern, gebilligt. Diese Einfuhrbeschränkungen wurden nach der Bestätigung von einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in diesem Land verhängt. Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage und der verfügbaren Informationen können die Schutzmaßnahmen im Moment noch nicht auf ein begrenztes Gebiet beschränkt werden. Die Lage wird bei der für den 30. März anberaumten Sitzung des Ausschusses erneut überprüft. In dieser Sitzung wird auch die Geflügelpestsituation in Kanada überprüft.

Am 23. Februar haben die USA einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Bundesstaat Texas bestätigt. Zum Schutz der europäischen Geflügelbestände und zur Vermeidung der Einschleppung der Krankheit in die EU hat die Europäische Kommission umgehend beschlossen, die Einfuhr von lebendem Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild, Frischfleisch, Fleischerzeugnissen, Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr sowie von anderen Vögeln als Geflügel (als Heimtiere gehaltene Vögel) aus den gesamten USA auszusetzen (siehe IP/04/257).

Aussetzung der Eeinfuhren von Geflügel aus den USA nach Ausbruch der Geflügelpest verlängert

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat heute den Vorschlag der Kommission, das Einfuhrverbot für lebendes Geflügel, Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen, Eiern und als Heimtiere gehaltenen Vögeln aus den USA bis zum 23. April zu verlängern, gebilligt. Diese Einfuhrbeschränkungen wurden nach der Bestätigung von einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in diesem Land verhängt. Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage und der verfügbaren Informationen können die Schutzmaßnahmen im Moment noch nicht auf ein begrenztes Gebiet beschränkt werden. Die Lage wird bei der für den 30. März anberaumten Sitzung des Ausschusses erneut überprüft. In dieser Sitzung wird auch die Geflügelpestsituation in Kanada überprüft.

Am 23. Februar haben die USA einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Bundesstaat Texas bestätigt. Zum Schutz der europäischen Geflügelbestände und zur Vermeidung der Einschleppung der Krankheit in die EU hat die Europäische Kommission umgehend beschlossen, die Einfuhr von lebendem Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild, Frischfleisch, Fleischerzeugnissen, Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr sowie von anderen Vögeln als Geflügel (als Heimtiere gehaltene Vögel) aus den gesamten USA auszusetzen (siehe IP/04/257).

Seit der Mitteilung des Ausbruchs haben die USA weitere Informationen über die Seuchenlage und die getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen übermittelt, um gemäß den Bestimmungen des zwischen der EU und den USA getroffenen Veterinärabkommens eine Regionalisierung durch die EU zu erreichen. Aufgrund der derzeit verfügbaren Informationen können die Schutzmaßnahmen jedoch im Moment noch nicht auf ein begrenztes Gebiet beschränkt werden. Die derzeit angewandten Maßnahmen werden daher vorerst bis 23. April fortgesetzt.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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