Am 22. März 2004 beschloss der Ministerrat Delfine und Schweinswale in EU-Gewässern besser zu schützen. Die Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission im Juli 2003 vorgeschlagen wurden betreffen die schrittweise Einstellung der Treibnetzfischerei ab dem 1. Januar 2005 bis hin zu einem völligen Verbot zum 1. Januar 2008, die obligatorische Verwendung von akustischen Signalgebern ("Pinger") an den Netzen und die Überwachung der Beifänge durch Beobachter. "Dieser Beschluss schützt Delfine und Schweinswale besser davor, in den Netzen zu verenden. Nicht nur Delfine werden besser geschützt. Die Maßnahmen sind auch im Interesse der Artenvielfalt. Außerdem wird die Reduzierung des Fangs an Delfinen und Schweinswalen das Image des Fischereisektors verbessern, da die Fischer diese Tiere ja nicht fangen wollen", erläuterte Franz Fischler, für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständiges Mitglied der Kommission.

Aus den wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass die meisten in Europa üblichen Fanggeräte zum unbeabsichtigten Fang bestimmter Kleinwale (Delfine und Schweinswale) führen. Das größte Problem liegt offensichtlich bei Kiemennetzen und pelagischen Schleppnetzen.

Am 22. März 2004 beschloss der Ministerrat Delfine und Schweinswale in EU-Gewässern besser zu schützen. Die Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission im Juli 2003 vorgeschlagen wurden betreffen die schrittweise Einstellung der Treibnetzfischerei ab dem 1. Januar 2005 bis hin zu einem völligen Verbot zum 1. Januar 2008, die obligatorische Verwendung von akustischen Signalgebern ("Pinger") an den Netzen und die Überwachung der Beifänge durch Beobachter. "Dieser Beschluss schützt Delfine und Schweinswale besser davor, in den Netzen zu verenden. Nicht nur Delfine werden besser geschützt. Die Maßnahmen sind auch im Interesse der Artenvielfalt. Außerdem wird die Reduzierung des Fangs an Delfinen und Schweinswalen das Image des Fischereisektors verbessern, da die Fischer diese Tiere ja nicht fangen wollen", erläuterte Franz Fischler, für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei zuständiges Mitglied der Kommission.

Aus den wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass die meisten in Europa üblichen Fanggeräte zum unbeabsichtigten Fang bestimmter Kleinwale (Delfine und Schweinswale) führen. Das größte Problem liegt offensichtlich bei Kiemennetzen und pelagischen Schleppnetzen.

Die Aktion umfasst drei konkrete Maßnahmen:

Stufenweises Verbot von Treibnetzen in der Ostsee:

Schweinswale der Ostsee sind die am meisten gefährdeten Wale Europas. In der Ostsee ist ihre Population so stark dezimiert, dass die inzwischen seltenen Beifänge für die Erhaltung dieser Population gravierend sind. Deshalb sollen Treibnetze in der Ostsee stufenweise reduziert und ab 1. Januar 2008 vollständig verboten werden. Bis dahin wird die Anzahl der Schiffe, die Treibnetze einsetzen, stetig abgenommen haben (- 40 % im Jahr 2005, -20 % im Jahr 2006 und -20 % im Jahr 2007) Zurzeit verwenden rund 200 Schiffe in der Ostsee Treibnetze. In den übrigen EU-Gewässern sind Treibnetze bereits seit Januar 2002 verboten.

Obligatorische Verwendung von akustischen Vergrämern

Die Verwendung von akustischen Vergrämern oder "Pingern", für die festgestellt wurde, dass sie den Beifang von Kleinwalen wie Delfinen und Schweinswalen in Kiemennetzen verringern, wird in der Fischerei mit Kiemennetzen obligatorisch vorgeschrieben (ab Juni 2005 für die Nordsee und die Ostsee, ab Januar 2006 in der Keltischen See und im westlichen Ärmelkanal und 2007 im östlichen Ärmelkanal). Schiffe mit bis zu 12 m Länge sind ausgenommen. Die Anschaffung dieser akustischen Vergrämer könnte aus dem Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) kofinanziert werden.

Überwachung der Beifänge: Beobachterreglung

Die beiden obigen Maßnahmen haben Wissenschaftler als ersten Schritt empfohlen, bis mehr Informationen über die Auswirkungen der Fischerei auf das Verhalten der Wale vorliegen und umfassendere Strategien erarbeitet werden können. Aus diesem Grund müssen zusätzlich zu den genannten kurzfristigen Maßnahmen durch Überwachung der Fischereitätigkeit sowie verbesserte Abschätzung und Beobachtung der Walpopulationen weitere Daten gesammelt werden.

Die Mitgliedstaaten müssen Beobachterregelungen entwerfen, um Walbeifänge zu überwachen, die bei der besonders problematischen Fischerei mit pelagischen Schleppnetzen oder Kiemennnetzen anfallen. Für kleine Schiffe unter 15 m Länge, auf die die Beobachterregelung aus Sicherheits- oder anderen Gründen nicht angewandt werden kann, müssen die Mitgliedstaaten andere Verfahren für die unabhängige Beobachtung auf See festlegen.

Begleitung

Diese Maßnahmen müssen genau überwacht werden, damit sie in den nächsten Jahren erforderlichenfalls angepasst werden können. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten die Bestandslage der Walpopulationen entsprechend den Vorschriften der Habitat-Richtlinie genau überwachen. Diese Vorschriften sind für den Erfolg der Maßnahme von entscheidender Bedeutung und sorgen dafür, dass die betreffenden Fangflotten nicht über das erforderliche Maß hinaus belastet werden.

Hintergrund

Bereits in der Habitatrichtlinie aus dem Jahr 1992 sind Maßnahmen zur Begrenzung der Beifänge und zur Überwachung des Fangs vorgesehen. Sie wurden jedoch in den Mitgliedstaaten unterschiedlich und zum Teil ungenügend angewandt. Mit diesem Vorschlag sollen diese Verpflichtungen besser definiert und gleichzeitig Prioritäten vorgesehen werden, damit die Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten gleichmäßig angewandt werden.

Vor Erarbeitung dieses neuen Vorschlags hat die Kommission den Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) um ein Gutachten gebeten, in dem die Fischereien mit starken Auswirkungen auf Kleinwale und mögliche Lösungsansätze behandelt werden. Außerdem hat sie den Wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Fischereiausschuss (STECF) gebeten, dieses Gutachten zu prüfen und ein weiteres Gutachten über mögliche Bewirtschaftungsmaßnahmen zu erstellen. Der ICES-Bericht aus dem Jahr 2002 kann unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden:

http://www.ices.dk/committe/ace/2002/ACE02.pdf

der Bericht des STECF können Sie hier als pdf-Datei [downloaden]

Treibnetze sind in der EU seit Januar 2002 beim Thunfischfang im Atlantik und im Mittelmeer verboten, weil sie eine Gefährdung für bestimmte Arten darstellen.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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