Texas und ein Teil von British Columbia aber weiterhin betroffen

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat heute die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Aussetzung der Einfuhr von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen und Eiern aus den USA und Kanada auf die Gebiete angenommen, in denen die Geflügelpest ausgebrochen war, sowie auf eine große Pufferzone. Beschränkungen für das gesamte Gebiet der USA und Kanadas waren nach der Bestätigung des Ausbruchs der hochpathogenen Geflügelpest in den beiden Ländern verhängt worden. Die aktuelle Seuchenlage und die verfügbaren Informationen ermöglichen jedoch die Begrenzung der Schutzmaßnahmen auf bestimmte Gebiete. Für die USA sind die Einfuhrbeschränkungen nun auf den Staat Texas begrenzt und für Kanada auf einen Teil der Provinz British Columbia.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte: „Es ist nun an der Zeit, einen Großteil der Einfuhrbeschränkungen aufzuheben, da alle erforderlichen Informationen aus den beiden Ländern zeigen, dass die Fälle der hochpathogenen Geflügelpest auf einen begrenzten Bereich beschränkt werden konnten. Hier zeigen sich die Verhältnismäßigkeit und die Flexibilität der Entscheidungsmechanismen der EU auf der Grundlage von Risikoanalysen."

Texas und ein Teil von British Columbia aber weiterhin betroffen

Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat heute die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Aussetzung der Einfuhr von lebendem Geflügel, Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen und Eiern aus den USA und Kanada auf die Gebiete angenommen, in denen die Geflügelpest ausgebrochen war, sowie auf eine große Pufferzone. Beschränkungen für das gesamte Gebiet der USA und Kanadas waren nach der Bestätigung des Ausbruchs der hochpathogenen Geflügelpest in den beiden Ländern verhängt worden. Die aktuelle Seuchenlage und die verfügbaren Informationen ermöglichen jedoch die Begrenzung der Schutzmaßnahmen auf bestimmte Gebiete. Für die USA sind die Einfuhrbeschränkungen nun auf den Staat Texas begrenzt und für Kanada auf einen Teil der Provinz British Columbia.

David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte: „Es ist nun an der Zeit, einen Großteil der Einfuhrbeschränkungen aufzuheben, da alle erforderlichen Informationen aus den beiden Ländern zeigen, dass die Fälle der hochpathogenen Geflügelpest auf einen begrenzten Bereich beschränkt werden konnten. Hier zeigen sich die Verhältnismäßigkeit und die Flexibilität der Entscheidungsmechanismen der EU auf der Grundlage von Risikoanalysen."

USA

Am 23. Februar haben die USA einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest im Bundesstaat Texas bestätigt. Zum Schutz der europäischen Geflügelbestände und zur Vermeidung der Einschleppung der Krankheit in die EU hat die Europäische Kommission umgehend beschlossen, die Einfuhr von lebendem Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild, Frischfleisch, Fleischerzeugnissen, Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr sowie von anderen Vögeln als Geflügel aus den gesamten USA auszusetzen (siehe IP/04/257).

Die USA haben weitere Informationen über die Seuchenlage und die getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen übermittelt, um gemäß den Bestimmungen des zwischen der EU und den USA getroffenen Veterinärabkommens eine Regionalisierung durch die EU zu erreichen. Angesichts der vorliegenden Informationen können die EU-Beschränkungen nun auf den Staat Texas begrenzt werden.

Der Regionalisierungsbeschluss tritt in Kraft, sobald der Vorschlag von der Kommission angenommen worden ist, und gilt bis zum 23. August 2004. Der Beschluss kann je nach Entwicklung der Geflügelpestsituation in den USA geändert werden.

Kanada

Am 9. März hat auch Kanada einen Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Geflügelbestand in der Provinz British Columbia bestätigt. Die Kommission hat daraufhin unverzüglich dieselben Einfuhrbeschränkungen wie im Fall der USA verhängt (siehe IP/04/325).

Nachfolgend wurden vier weitere Ausbrüche in unmittelbarer Nähe zu dem ersten Fall festgestellt. Die Informationen über die Seuchenlage und die getroffenen Bekämpfungsmaßnahmen sind von den kanadischen Behörden mitgeteilt worden und ermöglichen der EU nun eine Regionalisierung durch die Begrenzung der Einfuhrbeschränkungen auf ein bestimmtes Gebiet. Die Beschränkung der Einfuhr von lebendem Geflügel, Laufvögeln, Federwild und Zuchtfederwild, Frischfleisch, Fleischerzeugnissen, Bruteiern und Eiern für den menschlichen Verzehr wird auf ein Gebiet in der Provinz British Columbia mit folgenden Grenzen beschränkt: Im Westen: Georgia Strait, im Süden: Grenze zu den USA, im Norden: North Shore Mountain Range des Fraser River und im Osten: eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende Linie durch Hunter Creek Weigh Scale der Provinz British Columbia.

Der Beschluss wird nun von der Kommission angenommen und tritt dann in Kraft. Er gilt bis zum 1. Oktober, kann aber angesichts der Seuchenlage in Kanada geändert werden.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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