Der Vorstand der Fleischerei-Berufsgenossenschaft hat in seiner Sitzung am 21. April 2004 den Beitragsfuß für 2003 auf 2,45 Euro festgesetzt und damit stabil gehalten. Für den Vorstand ist es nach wie vor ein besonderes Anliegen, einen Beitrag zur Stabilität der betrieblichen Ausgaben zu leisten. Allerdings musste zur Deckung der tatsächlich angefallenen Kosten ein Betrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro aus den Betriebsmitteln der FBG zugeschossen werden. Prämienverfahren

Auch im zweiten Jahr war die Beteiligung der Unternehmen am Prämienverfahren wieder hoch. An die Mitglieder werden Prämien zur Förderung der aktiven Präventionsarbeit von bis zu fünf Prozent des BG-Beitrages ausgeschüttet. Auf diese Weise gehen rund 1,23 Mio. Euro an 7.413 Betriebe.

Der Vorstand der Fleischerei-Berufsgenossenschaft hat in seiner Sitzung am 21. April 2004 den Beitragsfuß für 2003 auf 2,45 Euro festgesetzt und damit stabil gehalten. Für den Vorstand ist es nach wie vor ein besonderes Anliegen, einen Beitrag zur Stabilität der betrieblichen Ausgaben zu leisten. Allerdings musste zur Deckung der tatsächlich angefallenen Kosten ein Betrag in Höhe von 2,9 Mio. Euro aus den Betriebsmitteln der FBG zugeschossen werden.

Prämienverfahren

Auch im zweiten Jahr war die Beteiligung der Unternehmen am Prämienverfahren wieder hoch. An die Mitglieder werden Prämien zur Förderung der aktiven Präventionsarbeit von bis zu fünf Prozent des BG-Beitrages ausgeschüttet. Auf diese Weise gehen rund 1,23 Mio. Euro an 7.413 Betriebe.

Beitragsnachlassverfahren

Daneben erhalten die Unternehmer bei guten Präventionsergebnissen Beitragsnachlässe bis zu zehn Prozent des BG-Beitrages. Für das Jahr 2003 zahlt die FBG an 16.805 Unternehmen eine Rückvergütung von 3,82 Mio. Euro.

Insolvenzgeld

Der Beitragsfuß zum Insolvenzgeld beträgt für das Jahr 2003 2,87 Euro und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 Prozent gesunken. Die Berufsgenossenschaften - und somit auch die FBG - sind gesetzlich verpflichtet, die Mittel zur Insolvenzgeldversicherung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzuziehen und in voller Höhe abzuführen.

Ausgleichslast

Der Beitragsfuß zur Ausgleichslast für die Unterstützung der Berufsgenossenschaften mit einer besonders hohen Entschädigungslast ist  gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent auf 1,07 Euro gestiegen.

Allerdings ist es auch zu einer deutlichen Anhebung des Freibetrages um 58.500 Euro auf 171.500 Euro gegenüber dem Vorjahr gekommen. Durch die Erhöhung des Freibetrages sind nur noch 3.750 Mitglieder beitragspflichtig. Das sind 2.298 Mitglieder weniger (- 38 Prozent), als noch im Vorjahr. Für die meisten der beitragspflichtigen Mitglieder ist trotz des gestiegenen Beitragsfußes der zu zahlende Beitrag aufgrund des gestiegenen Freibetrages und der damit reduzierten Bruttolohnsumme gesunken.

Quelle: Mainz [ fbg ]

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