Klärung vor EUGH abwarten

Die in Deutschland ab 1. Juli 2004 verpflichtende Angabe der prozentualen Zusammensetzung eines Mischfutters sollte bis zur Klärung der augenblicklichen Rechtsverwirrung in der EU ausgesetzt werden. Dies forderte der Präsident des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Ulrich Niemann, heute anlässlich der Jahrespressekonferenz des Verbandes in Bonn.

„Die prozentuale Deklaration bringt dem Tierhalter gegenüber der jetzigen Deklaration, bei der alle Einzelkomponenten in absteigender Reihenfolge gemäß Gewichtsanteilen angegeben werden, keine zusätzliche Information“, so Niemann. Der aufgeklärte Tierhalter wisse längst, dass für die Wertbestimmung eines Mischfutters die Inhaltsstoffe, d.h. beispielsweise die Angabe des Energie- oder Eiweißgehaltes, ausschlaggebend seien und nicht die Tatsache, ob ein Mischfutter nun 38 oder 42 Prozent Gerste enthalte. Für den Hersteller eines Mischfutters bedeute dagegen die prozentgenaue Angabe der Einzelbestandteile seines Mischfutters letztlich die Preisgabe von Firmen-Know-How. „Kein Mensch käme auf die Idee, Coca Cola zur Offenlegung seiner Rezeptur zu verpflichten“, begründete der DVT-Präsident seine Haltung.

Klärung vor EUGH abwarten

Die in Deutschland ab 1. Juli 2004 verpflichtende Angabe der prozentualen Zusammensetzung eines Mischfutters sollte bis zur Klärung der augenblicklichen Rechtsverwirrung in der EU ausgesetzt werden. Dies forderte der Präsident des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), Ulrich Niemann, heute anlässlich der Jahrespressekonferenz des Verbandes in Bonn.

„Die prozentuale Deklaration bringt dem Tierhalter gegenüber der jetzigen Deklaration, bei der alle Einzelkomponenten in absteigender Reihenfolge gemäß Gewichtsanteilen angegeben werden, keine zusätzliche Information“, so Niemann. Der aufgeklärte Tierhalter wisse längst, dass für die Wertbestimmung eines Mischfutters die Inhaltsstoffe, d.h. beispielsweise die Angabe des Energie- oder Eiweißgehaltes, ausschlaggebend seien und nicht die Tatsache, ob ein Mischfutter nun 38 oder 42 Prozent Gerste enthalte. Für den Hersteller eines Mischfutters bedeute dagegen die prozentgenaue Angabe der Einzelbestandteile seines Mischfutters letztlich die Preisgabe von Firmen-Know-How. „Kein Mensch käme auf die Idee, Coca Cola zur Offenlegung seiner Rezeptur zu verpflichten“, begründete der DVT-Präsident seine Haltung.

Hintergrund der augenblicklichen Situation ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/2/EU, mit der Mischfutterhersteller in der Gemeinschaft grundsätzlich zu Prozentangaben der Einzelfuttermittel verpflichtet werden sollen. Begründet wird dies unter anderem mit den Vorkommnissen um BSE, Dioxin und Nitrofen. „Dies ist geradezu absurd“, sagte Niemann, „keiner dieser Fälle wäre durch eine Prozentangabe der Einzelfuttermittel verhindert worden“.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres ist in Großbritannien eine „Einstweilige Verfügung“ gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie ergangen. Darüber hinaus haben inzwischen auch Gerichte in Frankreich und Italien entschieden, dass die Umsetzung der Richtlinie ausgesetzt wird und Vorabfragen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Auch in Spanien und Portugal laufen Verfahren mit gleicher Zielsetzung.

In den bisher ergangenen Urteilen werden erhebliche Zweifel an der Gültigkeit der Rechtsgrundlage geäußert, da der Schutz von Firmen-Know-How aufgehoben werde, die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt sei und die Richtlinienbegründung nicht überzeuge.

Auch in den Niederlanden und in Deutschland sind Klagen eingereicht worden. In Österreich wird die Kontrolle der Prozentangaben solange ausgesetzt, bis eine Klärung vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgt ist.

Die unterschiedliche Umsetzung und die damit verbundene Rechtunsicherheit wird nach Ansicht des DVT-Präsidenten zwangsläufig dazu führen, dass Wettbewerbsverzerrungen entstehen und der Binnenhandel gestört wird. Aus diesem Grunde fordere er den Bundesrat auf, die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ebenfalls bis zur Klärung vor dem EUGH auszusetzen. Es sei wenig transparent, schwer vermittelbar und für den Tierhalter eher verwirrend, wenn heute so und morgen wieder anders deklariert werden müsse.

Quelle: Bonn [ dvt ]

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