Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vorgestellt

Als "Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensmittelsicherheit" hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast den am 19. Mai 2004 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts bezeichnet. Bisher 11 Gesetze habe man zu einem einzigen Gesetz zur Regelung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zusammengefasst. Damit werde ein Paradigmenwechsel in der Lebensmittelpolitik vollzogen. Denn erstmals würden Futtermittel als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese einbezogen. Deshalb werde in Zukunft die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in einem Gesetz mit einheitlichen Standards geregelt. "Lebensmittelsicherheit ist unteilbar. Sicherheit vom Acker und Stall bis hin zum Teller des Verbrauchers - dieses umfassende Verständnis von Lebensmittelsicherheit liegt dem Gesetzentwurf zugrunde", so Künast.

Aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre habe die Bundesregierung eine klare Konsequenz gezogen: "Vorsorgender Verbraucherschutz hat einen ganz entscheidenden Stellenwert für staatliches Handeln bekommen. Und er hat für uns Priorität vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen", so die Ministerin. Deshalb werde der präventive gesundheitliche Verbraucherschutz als wesentliches Ziel des Gesetzes festgeschrieben.

Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vorgestellt

Als "Meilenstein auf dem Weg zu mehr Lebensmittelsicherheit" hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast den am 19. Mai 2004 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts bezeichnet. Bisher 11 Gesetze habe man zu einem einzigen Gesetz zur Regelung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts zusammengefasst. Damit werde ein Paradigmenwechsel in der Lebensmittelpolitik vollzogen. Denn erstmals würden Futtermittel als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese einbezogen. Deshalb werde in Zukunft die Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln in einem Gesetz mit einheitlichen Standards geregelt. "Lebensmittelsicherheit ist unteilbar. Sicherheit vom Acker und Stall bis hin zum Teller des Verbrauchers - dieses umfassende Verständnis von Lebensmittelsicherheit liegt dem Gesetzentwurf zugrunde", so Künast.

Aus den Lebensmittelskandalen der vergangenen Jahre habe die Bundesregierung eine klare Konsequenz gezogen: "Vorsorgender Verbraucherschutz hat einen ganz entscheidenden Stellenwert für staatliches Handeln bekommen. Und er hat für uns Priorität vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen", so die Ministerin. Deshalb werde der präventive gesundheitliche Verbraucherschutz als wesentliches Ziel des Gesetzes festgeschrieben.

Die Zusammenfassung aller lebens- und futtermittelrechtlichen Vorschriften in einem einheitliches Gesetz erleichtere die Verbraucherinformation und schaffe mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten, sagte Künast. Das Gesetz solle auch dazu dienen, den im Lebensmittel- und Futtermittelrecht bereits geltenden Täuschungsschutz auch auf Bedarfsgegenstände auszudehnen. Eine entsprechende Ermächtigung sehe der Gesetzentwurf vor. Außerdem leiste er einen sehr konkreten Beitrag zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung. Denn mit diesem Gesetz würden zehn Einzelgesetze aufgehoben, darunter auch historische Hinterlassenschaften, wie z.B. das Blei-Zink-Gesetz von 1887 oder das Phosphorzündwarengesetz von 1903.

Lesen Sie hier den Entwurf des neuen [LFGBs] als pdf-Datei.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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