Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln verspricht eine neue Verordnung aus dem Hause der von Bundesministerin für Verbraucherschutz Renate Künast. Darin werden Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln geregelt. "Die Verordnung schafft Klarheit und Wahrheit im boomenden Markt der Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Jedem sollte aber bewusst sein: Diese Präparate sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung", so Künast.

Die Verordnung legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.

Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln verspricht eine neue Verordnung aus dem Hause der von Bundesministerin für Verbraucherschutz Renate Künast. Darin werden Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln geregelt. "Die Verordnung schafft Klarheit und Wahrheit im boomenden Markt der Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Jedem sollte aber bewusst sein: Diese Präparate sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung", so Künast.

Die Verordnung legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.

Darüber hinaus wird eine umfassende Kennzeichnung vorgeschrieben. Anzugeben sind u.a.:

    • Die empfohlene tägliche Verzehrsmenge;
    • Ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf;
    • Ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind.
    • Wichtig ist: Wie für andere Lebensmittel gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel: gesundheitsbezogene Werbung ist verboten. Auf der Verpackung oder in der Werbung sind Aussagen untersagt, die sich auf Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten.

Nahrungsergänzungsmittel sind Nährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente in konzentrierter Form. Sie werden z.B. in Tabletten- oder Kapselform angeboten.

Die Verordnung tritt am 28. Mai 2004 in Kraft. Für die notwendigen Umstellungen wird aber eine gewisse Übergangsfrist eingeräumt.

Quelle: Berlin [ bmvel ]

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