Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch das Ladenschlussgesetz in seiner aktuellen Form gebilligt. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar und verletze weder die Berufsfreiheit noch den Grundsatz der Gleichbehandlung. Gudrun KOPP, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, bedauert die Entscheidung und fordert Rot-Grün auf, jetzt endlich zu handeln.

Das BVerfG wies mit seinem Urteil eine Klage der Kaufhof AG zurück. Die Warenhauskette hatte geltend gemacht, dass der Einzelhandel aufgrund von zahlreichen Ausnahmen im Ladenschlussgesetz beispielsweise für Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt wird. Der Schutz der 2,7 Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sei im Arbeitszeitgesetz und in den Tarifverträgen ausreichend geregelt, so dass es des Ladenschlussgesetzes nicht bedürfe, begründete die METRO-Tochter ihre Klage.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch das Ladenschlussgesetz in seiner aktuellen Form gebilligt. Es sei mit dem Grundgesetz vereinbar und verletze weder die Berufsfreiheit noch den Grundsatz der Gleichbehandlung. Gudrun KOPP, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, bedauert die Entscheidung und fordert Rot-Grün auf, jetzt endlich zu handeln.

Das BVerfG wies mit seinem Urteil eine Klage der Kaufhof AG zurück. Die Warenhauskette hatte geltend gemacht, dass der Einzelhandel aufgrund von zahlreichen Ausnahmen im Ladenschlussgesetz beispielsweise für Tankstellen und Bahnhöfe benachteiligt wird. Der Schutz der 2,7 Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel sei im Arbeitszeitgesetz und in den Tarifverträgen ausreichend geregelt, so dass es des Ladenschlussgesetzes nicht bedürfe, begründete die METRO-Tochter ihre Klage.

Das BVerfG befand allerdings, dass das Öffnungsverbot zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die überaus knappe Entscheidung der Richter - 4 von 8 hielten das Gesetz für verfassungswidrig, eine fünfte Stimme wäre jedoch nötig gewesen, um es zu kippen - hat zugleich aber den Ländern eine Neuregelung offen gelassen. Für eine solche Neuregelung seien die Länder zuständig, betonte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier. Der Bund dürfe das Gesetz zwar grundsätzlich ändern, aber nicht völlig neu konzipieren. Dazu müsse er vielmehr die Länder ermächtigen.

Kopp kritisierte die Entscheidung der Richter: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Enttäuschung für Händler und Kunden." Sie forderte die Bundesregierung auf, nun zügig zu handeln und eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag zu ermöglichen. "Erst im April diesen Jahres hat die FDP erneut einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht", so Kopp. Es gelte nun, dieser Forderung der FDP nachzukommen.

Die Entscheidung eines Einzelhändlers, wann er sein Geschäft öffnen möchte, dürfe nicht länger unter staatlicher Bevormundung stehen. "Die starre und bürokratische Regulierung des Konsumverhaltens ist ein Relikt der 50er Jahre, das nicht mehr in die moderne Dienstleistungsgesellschaft passt", unterstrich die Liberale ihre Forderungen. Darüber hinaus schränke es, zumindest auch nach Meinung von vier Verfassungsrichtern, die Wettbewerbsbedingungen der Mehrzahl der Unternehmen über Gebühr ein.

Eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen nutze nicht nur den Verbrauchern, sondern gerade auch den kleinen und mittleren Einzelhändlern, die mit innovativen Ideen und flexiblen Öffnungszeiten punkten könnten, so Kopp weiter. Für die Beschäftigten im Einzelhandel werde sich dagegen wenig ändern, da die Arbeitszeiten ohnehin im Arbeitszeitgesetz beziehungsweise tarifvertraglich geregelt seien. "Anderslautende Äußerungen der Gewerkschaften ignorieren die Fakten und offenbaren nur ihr Verharren in der Vergangenheit", sagte die Expertin für Verbraucherpolitik.

Auch FDP-Parteichef Guido Westerwelle bedauerte die Gerichtsentscheidung. "Jeder Einzelhändler soll das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, wann er sein Geschäft an Werktagen öffnen und schließen will, ohne dass der Staat ihm hierbei einen Riegel vorschieben darf. An diesem Grundsatz hält die FDP auch künftig fest", so Westerwelle. Es sei jedoch gut, dass künftig vor Ort über die optimale Lösung entschieden werde, begrüßte der Parteichef die Möglichkeit, dass die endgültige Entscheidung über den Ladenschluss den Bundesländern überlassen wird.

Quelle: Berlin [ Gudrun Kopp FDP ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen