Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2004 den „Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel“ gebilligt, mit dem die weitere Entwicklung des Ökosektors erleichtert werden soll. Die Kommission listet darin 21 konkrete Maßnahmen auf, zu denen die intensive Aufklärung über den ökologischen Landbau, die Bündelung der Fördermaßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, die Verbesserung der Produktionsstandards und die Verstärkung der Forschungsanstrengungen gehören.

Der Aktionsplan ist eine Reaktion auf die in den letzten Jahren rasch zunehmende Zahl von Ökobetrieben und die stetig steigende Verbrauchernachfrage. Er ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen, unter anderem im Rahmen einer Internetkonsultation im Jahr 2003, einer Anhörung im Januar 2004 und Treffen mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen. Der Aktionsplan soll auf der nächster Tagung des Rates "Landwirtschaft" vorgelegt werden.

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2004 den „Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch erzeugte Lebensmittel“ gebilligt, mit dem die weitere Entwicklung des Ökosektors erleichtert werden soll. Die Kommission listet darin 21 konkrete Maßnahmen auf, zu denen die intensive Aufklärung über den ökologischen Landbau, die Bündelung der Fördermaßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums, die Verbesserung der Produktionsstandards und die Verstärkung der Forschungsanstrengungen gehören.

Der Aktionsplan ist eine Reaktion auf die in den letzten Jahren rasch zunehmende Zahl von Ökobetrieben und die stetig steigende Verbrauchernachfrage. Er ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen, unter anderem im Rahmen einer Internetkonsultation im Jahr 2003, einer Anhörung im Januar 2004 und Treffen mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen. Der Aktionsplan soll auf der nächster Tagung des Rates "Landwirtschaft" vorgelegt werden.

Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei, sagte bei der Vorstellung des Aktionsplans: „Die Förderung umweltverträglicher Qualitätserzeugnisse ist eines der Hauptziele der neuen aus der Reform hervorgegangenen Gemeinsamen Agrarpolitik. Deswegen wollen wird den ökologischen Landbau fördern, indem wir die Verbraucher besser informieren, das Kontrollsystem stärken und die Forschung im Ökolandbau fördern“.

In dem Aktionsplan sind 21 Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten vorgesehen:

Bessere Verbraucheraufklärung

Die europäischen Verbraucher wissen zu wenig über die Grundsätze und den Nutzen des Ökolandbaus. Um sie besser zu informieren, müssen sie von den öffentlichen Stellen in den Mitgliedstaaten und der EU objektive und verlässliche Informationen erhalten.

Maßnahme: Im Aktionsplan sind EU-weite Informationskampagnen vorgesehen, die von der EU kofinanziert werden. Zielgruppen sind die Verbraucher, die Marktbeteiligten, aber auch die Betreiber von Großküchen, die über die Vorzüge des Ökolandbaus und der ökologisch erzeugten Lebensmittel informiert werden sollen. Die Förderung der Verwendung des EU-Logos, transparentere Aufklärung über die verschiedenen Qualitätsstandards und die Verbesserung des Angebots an Ökoprodukten sind weitere Ziele.

Verbesserung der Effizienz der Agrarpolitik

Der Ökolandbau ist ein wichtiges Instrument der Strategie zur Einbeziehung der Umweltbelange in die Agrarpolitik und der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung, die ihrerseits wichtige Grundsätze der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind. Die Ökolandwirte erhalten zurzeit Beihilfen in Form von Direktzahlungen und in Form von Preisstützungsmaßnahmen. Außerdem ist der Ökolandbau voll in die Politik zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums integriert und bietet einen hohen ökologischen Nutzen.

Maßnahme: Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum die für die Förderung des Ökolandbaus zur Verfügung stehenden Instrumente optimal zu nutzen und sich dabei auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren:

    • Stimulierung der Nachfrage durch Nutzung der neuen Qualitätsprogramme;
    • Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Nutzens des Ökolandbaus für Umwelt und Naturschutz;
    • Anreize für Öko-Landwirte, ihren gesamten Betrieb und nicht nur Teile davon umzustellen;
    • Anreize für die Erzeuger, um den Vertrieb und die Vermarktung zu erleichtern;
    • Aus- und Fortbildung für alle im ökologischen Landbau Beschäftigten, wobei alle Bereiche von der Erzeugung über die Verarbeitung und die Vermarktung abgedeckt werden sollen.

Verstärkte Forschungsanstrengungen

Um die Expansion des Ökosektors zu erleichtern und die Produktionskapazitäten zu erhöhen, sind eine bessere Information und vor allem neue Technologien erforderlich.

Maßnahme: Die Vorschläge der Kommission für verstärkte Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Forschungsanstrengungen gelten für alle Ebenen von der Genehmigung von Forschungsprogrammen in Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen bis zu Schulungsmaßnahmen im Betrieb selbst, um einen angemessenen Technologietransfer zu gewährleisten.

Bessere Standards, eine bessere Einfuhrregelung und bessere Kontrollen

Der Ökolandbau ist ein genau definiertes Produktionssystem, und Ökoprodukte sind teurer als konventionell erzeugte Produkte. Der Ökolandbau kommt deshalb nicht ohne strenge Mindeststandards und verlässliche, sich über die gesamte Produktionskette erstreckende Kontrollen aus. Nur so lässt sich das Vertrauen der Verbraucher gewinnen.

Maßnahme:

    • Definition der Grundprinzipien des Ökolandbaus und Verdeutlichung der öffentlichen Leistungen der ökologischen Landwirtschaft; Erhöhung der Transparenz und Stärkung des Verbrauchervertrauens
    • Einsetzung eines unabhängigen Sachverständigengremiums für wissenschaftlich-technische Beratung;
    • weitere Harmonisierung und Verstärkung der Standards in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen;
    • Verbesserung der Standards beispielsweise für den Tierschutz;
    • Neue Standards für bisher noch nicht abgedeckte Bereiche wie die Aquakultur oder umweltbezogene Standards beispielsweise für die Nutzung fossiler Brennstoffe, usw.;
    • Aufklärung über die Standards zum Verbot der Verwendung von GVO;
    • Erhöhung von Effizienz und Transparenz des Kontrollsystems.
    • effizientere Einfuhrvorschriften.

Für den vollständigen Wortlaut des Aktionsplans, das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen und weitere Einzelheiten verweisen wir auf MEMO/04/145 “Ökolandbau in der EU" und auf die Webseite der Kommission für den Ökolandbau:

http://europa.eu.int/comm/agriculture/qual/organic/plan/index_de.htm

Quelle: Brüssel [ eu ]

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