Das Bundesministerium für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hat dem VDF (Verband der Fleischwirtschaft) bestätigt, dass für den Absatz von Bisonfleisch die Etikettierungsangabe "Bison" benutzt werden darf, ohne dass dies als freiwillige Angabe im Rahmen der Rindfleischetikettierung gilt. Die Angabe "Bison" sei sogar verpflichtend, da nach anderen Rechtsvorschriften die Tierart anzugeben sei, von der das Fleisch stammt. Bisonfleisch gehört zwar zolltariflich wie anderes Rindfleisch zum KN-Code 0201 und 0202 und muss daher die Regeln der Rindfleischetikettierung nach der Verordnung 1760/2000 erfüllen. Zoologisch ist der Bison (und der europäische Wisent) aber eine eigene Tierart. Daher ist die Angabe "Bison" nicht vergleichbar mit einer Rassenangabe (z.B. Limousin, Angus), die eine freiwillige Angabe im Sinne der Rindfleischetikettierung darstellt und für die ein freiwilliges System nach Art. 16 der Verordnung 1760/2000 zu beantragen ist.

Wäre "Bison" eine freiwillige Angabe, hätte dies zur Folge gehabt, dass Einfuhren z.B. aus Kanada derzeit nicht mit dieser Angabe hätten versehen werden können. Die Verwendung freiwilliger Angaben bei Rindfleisch aus Drittländern setzt voraus, dass das Drittland von der EG-Kommission die Verwendung der betreffenden Angaben genehmigt bekommen hat. Dies ist bislang für die Angabe Bison für kein Drittland geschehen.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hat dem VDF (Verband der Fleischwirtschaft) bestätigt, dass für den Absatz von Bisonfleisch die Etikettierungsangabe "Bison" benutzt werden darf, ohne dass dies als freiwillige Angabe im Rahmen der Rindfleischetikettierung gilt. Die Angabe "Bison" sei sogar verpflichtend, da nach anderen Rechtsvorschriften die Tierart anzugeben sei, von der das Fleisch stammt. Bisonfleisch gehört zwar zolltariflich wie anderes Rindfleisch zum KN-Code 0201 und 0202 und muss daher die Regeln der Rindfleischetikettierung nach der Verordnung 1760/2000 erfüllen. Zoologisch ist der Bison (und der europäische Wisent) aber eine eigene Tierart. Daher ist die Angabe "Bison" nicht vergleichbar mit einer Rassenangabe (z.B. Limousin, Angus), die eine freiwillige Angabe im Sinne der Rindfleischetikettierung darstellt und für die ein freiwilliges System nach Art. 16 der Verordnung 1760/2000 zu beantragen ist.

Wäre "Bison" eine freiwillige Angabe, hätte dies zur Folge gehabt, dass Einfuhren z.B. aus Kanada derzeit nicht mit dieser Angabe hätten versehen werden können. Die Verwendung freiwilliger Angaben bei Rindfleisch aus Drittländern setzt voraus, dass das Drittland von der EG-Kommission die Verwendung der betreffenden Angaben genehmigt bekommen hat. Dies ist bislang für die Angabe Bison für kein Drittland geschehen.

Quelle: Bonn [ vdf ]

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