190.000 Unterschriften zur Erhaltung an Bundesministerin Künast übergeben

„Das Bundesjagdgesetz ist vorbildlich und hat sich auch im Hinblick auf Tierschutz und Waldbewirtschaftung bewährt! Vorhandene Defizite in der Praxis entstehen nur durch eine mangelhafte Umsetzung der bestehenden Regelungen. Es besteht deshalb kein fachlicher Grund für eine Novellierung. Das Bundesjagdgesetz muss unverändert bleiben“. Dies stellte der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase, anlässlich der Übergabe von 190.000 Unterschriften an Bundesministerin Renate Künast auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Bauernverbandes in Bonn fest. Die Unterschriftenaktion war von der Bundesarbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Bundesjagdgesetzes initiiert worden.

„Die Jagd in Deutschland ist sowohl rechtlich als auch organisatorisch vorbildlich und modern. Eine Novellierung wäre kein Fortschritt, sondern eher ein Rückschritt“, stellte Haase klar. Aufgrund der Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum wirken die Grundeigentümer über die Jagdgenossenschaften  bei der Umsetzung der Jagdausübung in ihren Revieren mit. Das Reviersystem sichert durch die Übertragung des Jagdausübungsrechts an eine Person oder Personengruppe, dass keine Konkurrenz zwischen verschiedenen Jägern auf einer Fläche entsteht. Dadurch wird systembedingt eine nachhaltige Wildbewirtschaftung gesichert und die persönliche Verantwortung der Grundeigentümer und Jäger gestärkt. Forderungen nach einer Überarbeitung der Regelungen, die das Innenverhältnis der Jagdgenossenschaften betreffen, sowie geänderte Mindestgrößen von gemeinschaftlichen und Eigenjagdbezirken würden das ausgewogene System von Rechten und Pflichten der Bundesjagdgesetzes ohne fachlichen Grund ins Wan  ken bringen.

190.000 Unterschriften zur Erhaltung an Bundesministerin Künast übergeben

„Das Bundesjagdgesetz ist vorbildlich und hat sich auch im Hinblick auf Tierschutz und Waldbewirtschaftung bewährt! Vorhandene Defizite in der Praxis entstehen nur durch eine mangelhafte Umsetzung der bestehenden Regelungen. Es besteht deshalb kein fachlicher Grund für eine Novellierung. Das Bundesjagdgesetz muss unverändert bleiben“. Dies stellte der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bernhard Haase, anlässlich der Übergabe von 190.000 Unterschriften an Bundesministerin Renate Künast auf der Mitgliederversammlung der Deutschen Bauernverbandes in Bonn fest. Die Unterschriftenaktion war von der Bundesarbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Bundesjagdgesetzes initiiert worden.

„Die Jagd in Deutschland ist sowohl rechtlich als auch organisatorisch vorbildlich und modern. Eine Novellierung wäre kein Fortschritt, sondern eher ein Rückschritt“, stellte Haase klar. Aufgrund der Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum wirken die Grundeigentümer über die Jagdgenossenschaften  bei der Umsetzung der Jagdausübung in ihren Revieren mit. Das Reviersystem sichert durch die Übertragung des Jagdausübungsrechts an eine Person oder Personengruppe, dass keine Konkurrenz zwischen verschiedenen Jägern auf einer Fläche entsteht. Dadurch wird systembedingt eine nachhaltige Wildbewirtschaftung gesichert und die persönliche Verantwortung der Grundeigentümer und Jäger gestärkt. Forderungen nach einer Überarbeitung der Regelungen, die das Innenverhältnis der Jagdgenossenschaften betreffen, sowie geänderte Mindestgrößen von gemeinschaftlichen und Eigenjagdbezirken würden das ausgewogene System von Rechten und Pflichten der Bundesjagdgesetzes ohne fachlichen Grund ins Wan  ken bringen.

Die im Sommer 2000 in Münster gegründete BAGJE ist die Dachorganisation der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise der Jagdgenossenschaften in den Ländern. Ziel der BAGJE ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen die Rechte der 4 Mio. Grundeigentümer als Jagdrechtsinhaber in Deutschland zu vertreten und eine nachhaltige Nutzung von Natur und Landschaft zu sichern.

Quelle: Bonn [ dbv ]

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