Bedenken des DBV gegenüber dem Gesetzesvorhaben werden bestätigt

Trotz deutlicher Kritik hat der Bundesrat die geplante Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts nicht grundsätzlich abgelehnt. Die Zusammenlegung der bisher eigenständigen Gesetze im Bereich Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika zu einem Regelwerk geschehe auf Kosten der Klarheit der gesetzlichen Regelungen für den Anwender, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. In Zukunft würden nur noch Fachleute des Lebens- und Futtermittelrechts zuverlässig wissen, welche Regelungen anzuwenden sind. Der Bundesrat sieht ebenso die große Zahl an Verordnungsermächtigungen als problematisch an. Bei zukünftigen Änderungen wichtiger Entscheidungen im Lebens- und Futtermittelrecht werde mit diesen Ermächtigungen der Bundestag als Entscheidungsgremium übergangen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte sich der federführende Agrarausschuss des Bundesrates in Bonn auf die kritische Stellungnahme verständigt. Das grundsätzliche Ziel des Gesetzesentwurfes, nämlich die Vereinfachung für den Anwender, wurde von den Ländervertretern als unbefriedigend beurteilt. Trotzdem hat sich der Ausschuss gegen einen Antrag von Sachsen und Baden-Württemberg ausgesprochen, das Lebens- und Futtermittelrecht in zwei eigenständigen Regelungsbereichen zu belassen.

Bedenken des DBV gegenüber dem Gesetzesvorhaben werden bestätigt

Trotz deutlicher Kritik hat der Bundesrat die geplante Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts nicht grundsätzlich abgelehnt. Die Zusammenlegung der bisher eigenständigen Gesetze im Bereich Lebensmittelhygiene, Futtermittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika zu einem Regelwerk geschehe auf Kosten der Klarheit der gesetzlichen Regelungen für den Anwender, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. In Zukunft würden nur noch Fachleute des Lebens- und Futtermittelrechts zuverlässig wissen, welche Regelungen anzuwenden sind. Der Bundesrat sieht ebenso die große Zahl an Verordnungsermächtigungen als problematisch an. Bei zukünftigen Änderungen wichtiger Entscheidungen im Lebens- und Futtermittelrecht werde mit diesen Ermächtigungen der Bundestag als Entscheidungsgremium übergangen.

Bereits in der vergangenen Woche hatte sich der federführende Agrarausschuss des Bundesrates in Bonn auf die kritische Stellungnahme verständigt. Das grundsätzliche Ziel des Gesetzesentwurfes, nämlich die Vereinfachung für den Anwender, wurde von den Ländervertretern als unbefriedigend beurteilt. Trotzdem hat sich der Ausschuss gegen einen Antrag von Sachsen und Baden-Württemberg ausgesprochen, das Lebens- und Futtermittelrecht in zwei eigenständigen Regelungsbereichen zu belassen.

In einer Reihe von Punkten fühlt sich der DBV in seinen vorgebrachten Bedenken gegenüber dem Gesetzesvorhaben bestätigt. Gleichzeitig bedauere man, dass der Bundesrat die Möglichkeit zur grundsätzlichen Ablehnung dieses Gesetzesentwurfes nicht genutzt hat. Daher fordert der DBV nun den Bundestag auf, seinen Einfluss im Gesetzgebungsverfahren zu nutzen und klar die Anwenderfreundlichkeit bei der Neustrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts in den Vordergrund zu stellen. Zudem müsse eine klare Orientierung an den EU-Verordnungen gewährleistet sein. Nur so könne für die Wirtschaftsbeteiligten in den europäischen Mitgliedsländern die Voraussetzungen für vergleichbare Vorschriften und einen einheitlichen verständlichen Rechtsrahmen gegeben sein.

Quelle: Berlin [ dbv ]

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