Veterinärstandards haben sich enorm verbessert

Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zugestimmt, mit der die Einfuhr von Garnelen, Zuchtfischen, Honig, Gelée Royal, Kaninchenfleisch und einer Reihe anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China in die EU zugelassen wird. Die Exportfirmen müssen ihre Erzeugnisse von den chinesischen Behörden für Lebensmittelsicherheit prüfen lassen und jede Sendung wird zertifiziert, dass sie mit den einschlägigen EU-Standards für Lebensmittelsicherheit übereinstimmt. Im Januar 2002 wurde die Einfuhr aller Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China gestoppt, da die EU Chinas Kontrollsystem im Hinblick auf Tierarzneimittelrückstände bei Zuchttieren für nicht ausreichend befand. China hat seitdem erhebliche Fortschritte bei der Verstärkung seiner Lebens- und Futtermittelkontrollen gemacht. Das Verbot von 2002 wurde im vergangenen Jahr mit positiven Ergebnissen teilweise aufgehoben und die Kommission ist zuversichtlich, dass - sofern die ordnungsgemäßen Kontrollen fortgesetzt werden - die Einfuhr der genannten anderen Erzeugnisse tierischen Ursprungs nun sicher zugelassen werden kann. Die Kommission hat jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Hühnern und anderem Geflügelfleisch aus China - insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich aufgetauchten neuen Fälle von Geflügelpest in Ostasien. Das EU-Einfuhrverbot für Geflügelerzeugnisse aus China wird daher weiter aufrechterhalten.

Im Januar 2002 hat die Kommission die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus China aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ausgesetzt, insbesondere aufgrund des Vorkommens von Tierarzneimittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln aus China (vergleiche IP/02/143). Seitdem haben Informationen der chinesischen Behörden und die positiven Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen die Kommission bereits ermutigt, die Beschränkungen für eine Reihe von Erzeugnissen zu lockern (Surimi, Naturdärme, Meeresfische, Krebse - vergleiche auch mit IP/02/1898).

Veterinärstandards haben sich enorm verbessert

Die Mitgliedstaaten haben im Rahmen einer Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zugestimmt, mit der die Einfuhr von Garnelen, Zuchtfischen, Honig, Gelée Royal, Kaninchenfleisch und einer Reihe anderer Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China in die EU zugelassen wird. Die Exportfirmen müssen ihre Erzeugnisse von den chinesischen Behörden für Lebensmittelsicherheit prüfen lassen und jede Sendung wird zertifiziert, dass sie mit den einschlägigen EU-Standards für Lebensmittelsicherheit übereinstimmt. Im Januar 2002 wurde die Einfuhr aller Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus China gestoppt, da die EU Chinas Kontrollsystem im Hinblick auf Tierarzneimittelrückstände bei Zuchttieren für nicht ausreichend befand. China hat seitdem erhebliche Fortschritte bei der Verstärkung seiner Lebens- und Futtermittelkontrollen gemacht. Das Verbot von 2002 wurde im vergangenen Jahr mit positiven Ergebnissen teilweise aufgehoben und die Kommission ist zuversichtlich, dass - sofern die ordnungsgemäßen Kontrollen fortgesetzt werden - die Einfuhr der genannten anderen Erzeugnisse tierischen Ursprungs nun sicher zugelassen werden kann. Die Kommission hat jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Hühnern und anderem Geflügelfleisch aus China - insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlich aufgetauchten neuen Fälle von Geflügelpest in Ostasien. Das EU-Einfuhrverbot für Geflügelerzeugnisse aus China wird daher weiter aufrechterhalten.

Im Januar 2002 hat die Kommission die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus China aus Gründen der Lebensmittelsicherheit ausgesetzt, insbesondere aufgrund des Vorkommens von Tierarzneimittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln aus China (vergleiche IP/02/143). Seitdem haben Informationen der chinesischen Behörden und die positiven Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen die Kommission bereits ermutigt, die Beschränkungen für eine Reihe von Erzeugnissen zu lockern (Surimi, Naturdärme, Meeresfische, Krebse - vergleiche auch mit IP/02/1898).

Die Erfahrungen mit der Aufhebung der Beschränkungen waren bisher positiv. Die heute genehmigte Entscheidung bedeutet die Aufhebung der noch bestehenden Verbote (mit Ausnahme von Geflügelfleisch), nachdem die chinesischen Behörden ihre Lebens- und Futtermittelkontrollen erfolgreich verschärft haben.

China hat eine Reihe von Kontrollmaßnahmen getroffen, die von Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramts im September 2003 geprüft wurden. Die chinesischen Behörden haben als Reaktion auf die Empfehlungen der Inspektoren einen Aktionsplan vorgelegt, um die verbleibenden Missstände zu beheben. Dieser Plan wird nun umgesetzt.

Zusammen mit verschiedenen Verpflichtungen Chinas im Bereich Kontrollmaßnahmen und Überwachung von Rückständen hat dies die Kommission davon überzeugt, dass die Einfuhrbeschränkungen nun ohne Bedenken gelockert werden können.

China hat sich verpflichtet, alle Sendungen bei der Ausfuhr zu testen und eine Genusstauglichkeitsbescheinigung nur für Sendungen auszustellen, die den EU-Anforderungen genügen.

Das EU-Einfuhrverbot für Hühner und andere Geflügelerzeugnisse aus China bleibt jedoch bestehen. Die Kommission hat nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Sicherheit dieser Erzeugnisse - vor allem angesichts der kürzlich gemeldeten neuen Fälle von Geflügelpest in Ostasien.

Die Einfuhr von Schweinefleisch, Rindfleisch und Milcherzeugnissen aus China war nie erlaubt aufgrund von verschiedenen in China vorkommenden Tierseuchen, u.a. der Maul- und Klauenseuche.

Die Entscheidung wird nun in den kommenden Wochen formell von der Kommission angenommen werden und tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: Brüssel [ eu ]

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