Der Landesbeirat für Tierschutz in Baden-Württemberg hat sich in seiner letzten Sitzung Ende Juli 2004 mit der Kohlendioxidbetäubung bei der Schlachtung von Schweinen befasst. Dabei wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Beteiligung externen Sachverständiger Vorschläge zu den künftigen Anforderungen an diese Betäubungsart aus Sicht des Tierschutzes erstellen soll. Wie in dem Bericht des zuständigen Landwirtschaftsministeriums anklingt, werde die der alternative Einsatz nichtreizender Edelgase wie z.B. Argon beziehungsweise Gasmischungen zur Herbeiführung der Bewusstlosigkeit der Schweine bei der Schlachtung mittels derzeit als Alternative zur vielfach kontrovers diskutierten Kohlendioxidbetäubung betrachtet.

Die Arbeitsgruppe soll Lösungsvorschläge entwickeln, mit denen die Belastung der Tiere bei der Betäubung im Zusammenhang mit der Schlachtung auf ein Minimum reduziert wird und nachteilige Auswirkungen auf die Schlachtkörper- und Fleischbeschaffenheit vermieden werden.

Der Landesbeirat für Tierschutz in Baden-Württemberg hat sich in seiner letzten Sitzung Ende Juli 2004 mit der Kohlendioxidbetäubung bei der Schlachtung von Schweinen befasst. Dabei wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter Beteiligung externen Sachverständiger Vorschläge zu den künftigen Anforderungen an diese Betäubungsart aus Sicht des Tierschutzes erstellen soll. Wie in dem Bericht des zuständigen Landwirtschaftsministeriums anklingt, werde die der alternative Einsatz nichtreizender Edelgase wie z.B. Argon beziehungsweise Gasmischungen zur Herbeiführung der Bewusstlosigkeit der Schweine bei der Schlachtung mittels derzeit als Alternative zur vielfach kontrovers diskutierten Kohlendioxidbetäubung betrachtet.

Die Arbeitsgruppe soll Lösungsvorschläge entwickeln, mit denen die Belastung der Tiere bei der Betäubung im Zusammenhang mit der Schlachtung auf ein Minimum reduziert wird und nachteilige Auswirkungen auf die Schlachtkörper- und Fleischbeschaffenheit vermieden werden.

Quelle: Stuttgart [ mlr ]

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