Miller unterstützt Herkunftsschutz

Schwäbische Maultaschen sollen als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) europaweit unter Schutz gestellt werden. Der Antrag der Schutzgemeinschaft „Schwäbische Maultaschen“ aus Ditzingen in Baden-Württemberg auf Eintragung in das Europäische Register wird auch vom bayerischen Landwirtschaftsministerium unterstützt. Ein grenzüberschreitender Herkunftsschutz würde nicht nur das schwäbische Kulturgut vor Nachahmern aus aller Welt schützen, sondern auch den heimischen Herstellerfirmen ihren Wettbewerbsvorteil sichern, stellt Landwirtschaftsminister Josef Miller dazu fest. Nach Auffassung des schwäbischen Ministers sind die Maultaschen ein fester Bestandteil der Esskultur in Schwaben. Das Landwirtschaftsministerium hat inzwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt im München seine Zustimmung zur Spezifikation übermittelt.

Seit 1992 können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten EU-weit nach der Verordnung (EWG) 2081/92 gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. In Bayern sind bereits 15 Produkte als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen. „Damit nehmen wir innerhalb Deutschlands den Spitzenplatz ein“, sagte der Minister. Derzeit befinden sich neben den „Schwäbischen Maultaschen“ zwölf weitere regionaltypische Spezialitäten im Eintragungsverfahren wie beispielsweise die „Münchner Weißwurst“, der „Schrobenhausener Spargel“ oder der „Aischgründer Karpfen“.

Miller unterstützt Herkunftsschutz

Schwäbische Maultaschen sollen als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) europaweit unter Schutz gestellt werden. Der Antrag der Schutzgemeinschaft „Schwäbische Maultaschen“ aus Ditzingen in Baden-Württemberg auf Eintragung in das Europäische Register wird auch vom bayerischen Landwirtschaftsministerium unterstützt. Ein grenzüberschreitender Herkunftsschutz würde nicht nur das schwäbische Kulturgut vor Nachahmern aus aller Welt schützen, sondern auch den heimischen Herstellerfirmen ihren Wettbewerbsvorteil sichern, stellt Landwirtschaftsminister Josef Miller dazu fest. Nach Auffassung des schwäbischen Ministers sind die Maultaschen ein fester Bestandteil der Esskultur in Schwaben. Das Landwirtschaftsministerium hat inzwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt im München seine Zustimmung zur Spezifikation übermittelt.

Seit 1992 können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten EU-weit nach der Verordnung (EWG) 2081/92 gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. In Bayern sind bereits 15 Produkte als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen. „Damit nehmen wir innerhalb Deutschlands den Spitzenplatz ein“, sagte der Minister. Derzeit befinden sich neben den „Schwäbischen Maultaschen“ zwölf weitere regionaltypische Spezialitäten im Eintragungsverfahren wie beispielsweise die „Münchner Weißwurst“, der „Schrobenhausener Spargel“ oder der „Aischgründer Karpfen“.

Unter www.spezialitaeten.bayern.de können inzwischen über 200 regionaltypische Spezialitäten aus Bayern und seinen Regionen mit Bildern, Geschichte und Rezepten abgerufen werden.

Quelle: München [ stmlf ]

Kommentare (0)

Bisher wurden hier noch keine Kommentare veröffentlicht

Einen Kommentar verfassen

  1. Kommentar als Gast veröffentlichen.
Anhänge (0 / 3)
Deinen Standort teilen